Gemeinderat,
45. Sitzung vom 01.07.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 82 von 93
gestern bereits in der Debatte ausführlich dargestellt, dass es in der Strukturreform darum geht, einerseits dem Magistrat die primär rechtlichen, strategischen und planerischen Angelegenheiten sowie die Abwicklung der Sozialhilfe und andererseits dem Fonds Soziales Wien das Steuerungs- und Vertragsmanagement, das Förderungswesen, das Controlling und das Berichtswesen zuzuordnen. Im Zuge dieser Strukturreform geht es daher auch um eine Neugestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Wien beziehungsweise dem Fonds Soziales Wien und den Organisationen. Eine Übertragung der jeweiligen Vertragsstellung auf den Fonds Soziales Wien ist erforderlich. Die Vorgangsweise wird im Akt auch ausführlich beschrieben.
Es ist aber generell das Ziel und das wurde auch im
Gemeinderatsausschuss so dargestellt, gemeinsam mit den Organisationen in einem
fließenden, möglichst auch einvernehmlichen Übergang die Förderungsrichtlinien
zu entwickeln, sodass spätestens mit Jahresende diese Förderungsrichtlinien
auch fertiggestellt sind.
In diesem Sinne ersuche ich nochmals um Ihre
Zustimmung.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für den Akt in vorliegender Fassung ist, ein
Zeichen mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen der SPÖ mehrheitlich
angenommen.
Es liegt der Beschluss- und Resolutionsantrag aller
Parteien betreffend Einberufung des Beirats vor.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
somit einstimmig angenommen.
Postnummer 87. Sie betrifft die
Gebührenschuldnererklärung 2003 sowie die Festsetzung der Gebühren gemäß
§ 7 Abs 3 im Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz.
Hier liegt keine Wortmeldung vor.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
mehrstimmig mit den Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN so angenommen.
Postnummer 88. Sie betrifft die Finanzierung der
Personalkosten für abgeordnete Bedienstete der Sonderaktion Fonds Soziales
Wien.
Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
mit den Stimmen der SPÖ so mehrstimmig angenommen.
Postnummer 45 betrifft Plandokument 7420,
23. Bezirk, KatG Erlaa und Atzgersdorf.
Keine Wortmeldung.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mehrstimmig
mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ so angenommen.
Postnummer 47. Plandokument 7652 ebenfalls im
23. Bezirk, KatG Inzersdorf.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
mehrstimmig mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP so angenommen.
Postnummer 51. Sie betrifft Plandokument 7613
ebenfalls im 23. Bezirk, KatG Inzersdorf.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
mehrstimmig mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP angenommen.
Postnummer 52, Plandokument 7325,
13. Bezirk, KatG Ober St Veit.
Herr GR Deutsch, ich bitte, die Verhandlungen
einzuleiten.
Berichterstatter GR Christian Deutsch:
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich ersuche, auch dieses Geschäftsstück zu
genehmigen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Herr StR Ellensohn.
StR David Ellensohn (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Kollege Günter Kenesei! (Heiterkeit bei den GRÜNEN.)
Es geht da um die Stellungnahme zu einem Flächenwidmungsplan
bei der Veitlissengasse in Ober St°Veit hin zur Mauer des Lainzer Tiergartens.
Uns sind bei diesem Geschäftsstück vor allem zwei Punkte wichtig, dass sie auch
jetzt noch erwähnt werden sollen.
Es gibt eine Stellungnahme des Bauausschusses des 13. Bezirks,
in dem auf den ursprünglich vorgelegten Plan eingegangen wurde. Es sind
mehrfach Widmungswünsche Privater berücksichtigt worden und es ist vom
Bauausschuss eine nochmalige öffentliche Auflage dieses Plandokuments verlangt
worden, offensichtlich weil der Bauausschuss im Bezirk der Meinung war, dass
sich gegenüber der öffentlichen Auflage so viel verändert hat, dass es
notwendig ist.
Die MA 21 hat bei diesem Wunsch der nochmaligen öffentlichen
Auflage des Planentwurfs des Bauausschusses der Bezirksvertretung festgehalten:
„Entscheidend ist, ob der Umfang der durchgeführten Änderungen wesentlich von
den zugrundeliegenden Zielsetzungen abweicht.“ Nach Auffassung der MA 21B
ist dies hier nicht der Fall.
Nachdem das nicht alle ganz genau studiert haben in
aller Kürze: Ursprünglich waren zwei Mal 80 Quadratmeter Grundfläche
genehmigt zu verbauen und es ist schade, dass einem Protokoll keine Fotos
beigelegt werden können, weil ich hier ein paar schöne Bilder hätte, die
aufzeigen, dass es sich da um Wiesen handelt, die zur Umwidmung gelangen, auf
denen momentan gar nichts steht. Also zwei Mal 80 Quadratmeter Grundfläche
sind in der öffentlichen Ausschreibung zu zwei Mal 100 Quadratmetern geworden.
Das war die öffentliche Auflage, das was die Menschen gesehen haben. Und
verweigert wurde jetzt die neuerliche Auflage, obwohl es mittlerweile nicht
mehr zwei Mal 100 sind oder zwei Mal 80, wo wir angefangen haben, sondern vier
Mal 100! Da sind einfach zwei neue Bauplätze dazu gekommen! Das ist auf diesem
Grundstück exakt das Doppelte als ursprünglich vorgesehen war!
Das ist eine Widmungspraxis, wie
wir GRÜNE sie uns nicht wünschen. Aber es geht jetzt nicht um die Praxis,
sondern man könnte jetzt lange reden über die Verhüttelung im Lainzer Vorfeld.
Aber dazu wäre wahrscheinlich am besten ein Diavortrag geeignet. Alle
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