Gemeinderat,
43. Sitzung vom 19.05.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 78
dringend
brauchen und weil es ein guter Schritt ist für schutzbedürftige Menschen in der
Stadt. Aber diese Zustimmung gilt unter keinen Umständen Ihrer Vorgangsweise. –
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte
ist somit geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. –
Bitte.
Berichterstatter GR
Christian Deutsch: Herr
Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wie Sie wissen, ist am
1.5.2004 die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß dem bereits
erwähnten Artikel 15a der Bundesverfassung über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden
Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich in Kraft
getreten, und es war ein Ziel dieser Vereinbarung, eine Vereinheitlichung der
Grundversorgungsleistungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, aber auch
die Sicherstellung der Rechtssicherheit zu erreichen. Gleichzeitig soll auch
eine Verteilung der Zielgruppenangehörigen im gesamten Bundesgebiet erreicht
werden, um regionale Überbelastungen zu vermeiden. Es wurde aber mit dieser
Vereinbarung auch ein Schritt zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom 27.1.2003
bezüglich der Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerberinnen
und Asylwerbern in den Mitgliedsstaaten gesetzt.
Frau StRin Vassilakou hat ja
auch bereits auf die Angebote der Stadt hingewiesen, die über die
Grundversorgungsleistungen wie Unterbringung, Verpflegung, Sach- und
Geldleistungen, Krankenversicherung sowie medizinische Leistungen bis zur
Information, Beratung und Betreuung, die ja in dieser Vereinbarung festgehalten
sind, hinausgehen. Ich denke etwa an Integrationsmaßnahmen, die für Personen
geplant sind, bei denen eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie
in Österreich bleiben werden, oder an Maßnahmen für Konventionsflüchtlinge, bei
denen es einfach oft auch darum geht, eine Schnittstelle zum AMS herzustellen.
Es wurde gleichzeitig auch
von der Landesleitstelle gesprochen – und darum geht es ja auch in diesem
heutigen Akt –, die eingerichtet werden soll, die die Organisation und auch die
Steuerung dieser Grundversorgung übernehmen soll, die die Zuweisung der neu
nach Wien kommenden Asylwerber auf Wohnplätze, die Qualitätskontrolle, aber
auch die Administration der Leistungen vornehmen soll. Mit der Schaffung dieser
Landesleitstelle wurde auch die Vereinbarung mit dem Bund über die
Grundversorgung erfüllt. Die Stadt Wien hat bezüglich der Aufnahme von
Flüchtlingen damit auch die ihr zugeteilte Quote bei weitem erfüllt.
Der Bund hat darüber hinaus
– und das ist ja auch in dieser Vereinbarung so geregelt – für Reservekapazitäten
in Notsituationen zu sorgen, und jetzt sind insbesondere auch die westlichen
Bundesländer gefordert, die ihnen übertragenen Quoten entsprechend zu erfüllen.
Ich denke hier speziell an Vorarlberg und auch an Tirol.
Es wurde die Servicestelle
der Caritas von der Frau Stadträtin angesprochen, wo in der Unterlage im Akt
davon die Rede ist, dass es zu einem Vergabeverfahren kommen soll. Wir wurden
im Ausschuss vom Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien über Anfrage darüber
informiert, dass es ein Gutachten gibt, dass ein eigenes Vergabeverfahren für
diese Servicestelle nicht erforderlich ist, dass es aber sehr wesentlich ist,
dass der Betreiber der Servicestelle eine Organisation ist, die auf eine
langjährige Erfahrung zurückblicken kann und natürlich auch die
organisatorischen Voraussetzungen mitbringt.
Die Kritik am Fonds Soziales
Wien betreffend mangelnde Transparenz kann ich nicht nachvollziehen. Sie
wissen, es wurde ein eigener Beirat eingerichtet. Darüber hinaus erfolgte auch
die Dotierung über den Gemeinderat, und damit ist ja auch die Mitwirkung des
Gemeinderates gegeben.
In diesem Sinne ersuche ich
nochmals um Zustimmung zu diesem Geschäftsstück.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke. – Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die Post 41 in der vorliegenden Fassung
ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig so
angenommen.
Wir kommen nun zur Postnummer 12. Sie betrifft
die 5. Gemeinderatssubventionsliste.
Ich bitte Herrn GR Fritz Strobl um Einleitung.
Berichterstatter GR Friedrich Strobl:
Ich bitte um Zustimmung.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke schön. – Herr Dr Tschirf, bitte.
GR Dr Matthias Tschirf
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr
Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Gegenstand dieser Subventionsliste ist auch eine
Subvention von 100 000 EUR, die die Stadt Wien für die
Bischofskonferenz und somit für den mitteleuropäischen Katholikentag in
Mariazell gibt. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zu einem Ereignis,
das weit über die Fragen der katholischen Kirche und des Glaubens hinaus geht,
sondern hier wird tatsächlich Völkerverständigung gelebt. Der Ort Mariazell hat
ja eine ganz besondere Bedeutung. Da ist mir in Erinnerung, wie ich mit einem
ehemaligen Dissidenten im heutigen Tschechien gesprochen habe und wie er gesagt
hat, die erste Reise in den Westen, die er nach 1989 unternehmen konnte, ist
nach Mariazell gegangen. Dieser Katholikentag, dieser erstmals mitteleuropäische
Katholikentag ist daher ein ganz wesentlicher Beitrag zu jenem
Wiederzusammenwachsen Europas, das politisch mit dem 1. Mai dieses Jahres
vor sich gegangen ist.
Diesem Beitrag, den Wien hier leistet, sollten daher
alle Fraktionen dieses Hauses zustimmen, weil es ein Zeichen dafür ist, was
hier für das Zusammenwachsen Europas geschehen sollte. Es ist in jener
Tradition, in der sich gerade die katholische Kirche nach 1945 befunden hat,
die sehr viel dazu beigetragen hat, den Eisernen Vorhang löchriger zu machen
und ihn letztlich zu überwinden. In diesem Sinne mein Aufruf, dass alle hier
zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
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