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Gemeinderat, 42. Sitzung vom 28.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 76

 

Ich möchte nun auf die Frage eingehen, warum in Wien mehr für Gesundheitsleistungen ausgegeben werden muss als in anderen Bundesländern. Wien hat 60 Prozent der HIV-Infektionen, über 47 Prozent der AIDS-Fälle, die höchste Anzahl an Rauchern, Wien hat eine um 35 Prozent höhere Herz-Kreislauf-Sterblichkeit, eine um 15 Prozent höhere Krebssterblichkeit, und das kann man fortsetzen. In einer Großstadt muss mehr für Gesundheit ausgegeben werden. Das wissen Gesundheitspolitiker auf der ganzen Welt.

 

Ich werde Ihnen jetzt etwas vor Augen führen, wie es ist, wenn man sich in der Gesundheitspolitik dem Diktat der Ökonomie und des Sparens beugt. Die Oberösterreichische Landesregierung hat das ÖBIG mit einer Studie beauftragt: "Die onkologische Versorgung in Oberösterreich". Dort lesen wir auf Seite 12, "dass der Anteil der Krebspatienten, die auf Grund des fortgeschrittenen Stadiums ihrer Erkrankung bei der Erstdiagnose und der damit verbundenen kürzeren Überlebenswahrscheinlichkeit einen geringeren Anteil je Erkrankungsfall an Therapie erhalten, höher ist als im Bundesdurchschnitt."

 

Ich zitiere weiter: "Ein weiteres Indiz dafür ist der gegenüber dem österreichischen Schnitt 8,5 Prozent höhere Anteil an Patienten, die mit einem bereits metastasierenden Karzinom zum Arzt kommen. Besonders drastisch fällt der Unterschied bei Mammakarzinom, 22,5 Prozent, und Prostatakarzinom, 29,5 Prozent, aus."

 

Das heißt kurz gesagt: In Oberösterreich ist der Anteil der Frauen, die bei der Erstdiagnose Brustkrebs bereits Metastasen haben, um 22,5 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt. Das ÖBIG empfiehlt im Übrigen: Eine Verbesserung der Früherkennung könnte hier Veränderungen bewirken.

 

In Wien hat im Jahre 2001 jede siebente Frau eine Mammographie gehabt, in Oberösterreich, wo doch so gut gespart und so gut auf die Ökonomie geschaut wird, nur jede vierzehnte. (GR Dr Matthias Tschirf: Wer ist der oberösterreichische Gesundheitslandesrat?) Daran sehen wir, welche Auswirkungen Leistungseinschränkungen haben.

 

Die ÖVP ist in Oberösterreich an der Regierung. Die Betroffenen, die Männer und Frauen, zahlen mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Lebensqualität und schließlich mit ihrem Leben. (GR Dr Matthias Tschirf: Wer ist der Gesundheitsreferent?) Die Spargesundheitspolitik der ÖVP ist daher gefährlich, ungerecht und unsozial. (GR Godwin Schuster: Dafür seid ihr verantwortlich! Ihr seid für diese Politik verantwortlich!) Und ich garantiere Ihnen: Die Wiener Sozialdemokratie wird für das gute und breite Leistungsspektrum in Wien kämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Renate Winklbauer: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern des Grünen Klubs im Rathaus fünf, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier, des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine eingelangt sind.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei Anträge eingelangt.

 

Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Von Frau GRin Dr Monika Vana, Freundinnen und Freunde wurde ein Dringlicher Antrag an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke betreffend Errichtung einer Wiener Arbeitslosenanwaltschaft gerichtet.

 

Von den GRen Josef Wagner und Dr Herbert Madejski wurde eine Dringliche Anfrage an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend Zukunft des Wiener Volkspraters gerichtet.

 

Die beiden dringlichen Initiativen wurden von der notwendigen Anzahl von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten unterzeichnet.

 

Gemäß Punkt 4 der Fraktionsvereinbarung wird die Besprechung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung, spätestens um 16 Uhr, erfolgen, die Beantwortung der Dringlichen Anfrage allenfalls nach Erledigung der Tagesordnung; ist diese bereits erschöpft, im Anschluss an die Besprechung des Dringlichen Antrages.

 

Die Anträge des Stadtsenates zu den Postnummern 1, 3 und 4, 6 und 7, 9, 11, 14 und 15, 17, 20 und 21, 23, 25, 26, 28 bis 30, 32 bis 37, 40 und 41 gelten gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung als bekannt gegeben.

 

Bis zu Beginn dieser Sitzung hat kein Mitglied des Gemeinderates zu diesen Geschäftsstücken die Verhandlung verlangt. Ich erkläre daher gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung diese als angenommen und stelle fest, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist.

 

In der Präsidialkonferenz wurde nach entsprechender Beratung die Postnummer 38 zum Schwerpunktverhandlungsgegenstand erklärt und gleichzeitig folgende Umreihung der Tagesordnung vorgeschlagen: Postnummer 39, 42, 5, 8, 10, 12, 13, 16, 31, 2, 19, 22, 24, 18 und 27. Die Postnummern werden daher in dieser Reihenfolge zur Verhandlung gelangen.

 

Es gelangt nunmehr Postnummer 38 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Gewährung eines zinsenfreien Darlehens an die Firma BC Immobilien Management GmbH & Co, Auhofstraße 8 KEG zur Finanzierung einer Garage in Wien 13, Auhofstraße 8.

 

Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Driemer, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter GR Johann Driemer: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.

 

Vorsitzende GRin Renate Winklbauer: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag Maresch. Ich erteile es ihm.

 

GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im

 

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