Gemeinderat,
39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 64
Abänderungsantrag
ein:
"Das
Übereinkommen zur näheren Regelung der Finanzierung und des Berichtswesens der
'Konservatorium Wien GmbH' gemäß der einen Bestandteil des Antrags bildenden
vorgelegten Beilage 2 wird geändert wie folgt:
§ 6
Abs 1 des Übereinkommens lautet folgendermaßen:
'§ 6
Abs 1: Die GmbH ist verpflichtet, der Stadt Wien auf Verlangen jederzeit
sämtliche Daten, Unterlagen und finanziellen Kennzahlen zur Verfügung zu
stellen, um die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der GmbH und ihrer
Tochtergesellschaft beurteilen zu können.'"
Außerdem möchte ich noch einen
Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, der sich auf die Prüfungsbefugnis
des Kontrollamts bezieht, denn in Punkt 9.3 des Gesellschaftsvertrags der "Konservatorium Wien GmbH" wird
dem Kontrollamt sehr wohl die Prüfberechtigung gewährt, aber auch hier ist, was
die Frage der hundertprozentigen Tochtergesellschaft betrifft, dem Kontrollamt
nicht die Prüfbefugnis eingeräumt worden. Ich stelle daher folgenden
Beschlussantrag:
"Die
Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information
und Sport wird ersucht, als Vertreterin der Stadt Wien in der Gesellschaft
'Konservatorium Wien GmbH' dafür Sorge zu tragen, dass durch eine entsprechende
Verankerung im jeweiligen Gründungsvertrag die Prüfbefugnis des Kontrollamts
der Stadt Wien entsprechend Punkt 9.3 des Gesellschaftsvertrags auf die
Tochtergesellschaften des Konservatoriums Wien eingeräumt wird."
In
formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss.
Neben der GmbH-Frage, die für
uns eine sehr wesentliche Frage ist, gerade wenn es um Ausgliederungen geht,
ist für uns auch noch die Frage der Gemeinnützigkeit nicht geklärt. Es wird
nämlich darauf hingewiesen, dass es zur Einschätzung der Gemeinnützigkeit nach
der Gründungserklärung und der Beschreibung der Wettbewerbssituation erst ein
Auskunftsersuchen an das Finanzamt geben soll; es ist aber nicht erklärt, was
passiert, wenn das Finanzamt diese Gemeinnützigkeit nicht erteilt. Was passiert
dann? Wie reagiert dann die Stadt Wien? Machen wir dann alles rückgängig? - Es
ist eigentlich nicht so hundertprozentig davon auszugehen, dass die
Gemeinnützigkeit auch tatsächlich gewährt wird. Vielleicht gibt es da andere
Informationen - wir haben diese Informationen auf jeden Fall nicht.
Völlig unklar ist unserer
Meinung nach auch noch das Personalzuweisungsgesetz. Diesbezüglich steht in
einem Bericht, dass es im April ein Personalzuweisungsgesetz geben soll. Nach
wie vor ist uns nichts dazu bekannt, wie mit dem bestehenden Personal umgegangen
wird, inwieweit hier im Bereich des Personals Einschränkungen erfolgen
beziehungsweise – wie dies im Zuge von Ausgliederungen ja bekannt ist – auch
Probleme auftauchen werden.
Einem Bericht des Konservatoriums ist ein sehr genauer
Zeitplan zu entnehmen. In diesem Zeitplan steht auch drinnen, dass eigentlich
schon im letzten Jahr damit begonnen wurde, im Zusammenhang mit der Frage der
Ausgliederung Dinge zu erarbeiten. Auch die Frage der Privatuniversität war
dann auf Grund des Beschlusses in Oberösterreich relativ rasch aktuell.
Für
uns stellt sich die Frage: Warum wurde der Gemeinderat beziehungsweise der
zuständige Ausschuss nicht früher in die Überlegungen mit einbezogen? Dort
hätten die für uns nach wie vor offenen Fragen vielleicht schon im Vorfeld
geklärt werden können, und es hätte auch noch einmal die Variante der Anstalt
öffentlichen Rechts genauer diskutiert werden können.
Man
hat hier den Weg gewählt, dass am 15. Dezember zu einer Sitzung eingeladen
wurde, die zu diesem Zeitpunkt sehr informativ war, die aber - wenn man sich
die Geschwindigkeit, die dieses Unternehmen jetzt bekommt, vor Augen hält –
doch sehr spät war, denn es steht schon überall drinnen, dass das im Jänner im
Gemeinderat beschlossen wird - was hiermit auch der Fall ist -, und es sind
auch schon Geschäftsführer bestellt worden.
Die
Frage ist: Warum wurde die Opposition hier nicht früher eingebunden? - Man
hätte sich damit vielleicht auch ersparen können, dass es Unruhe und
Unzufriedenheit am Konservatorium gibt und auch an den Musikhochschulen, die
eigentlich nicht in diese Diskussion mit eingebunden wurden.
Wir
werden diesem Geschäftsstück nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Feldmann.
Ich erteile ihr das Wort. - Alles Gute zur ersten Rede! (GRin Mag Heidemarie
Unterreiner: Es ist nicht ihre erste! Sie hat schon geredet! – GRin Mag Barbara
Feldmann – auf dem Weg zum Rednerpult -: Das ist schon meine zweite, aber ich
komme mir noch immer so vor wie bei der ersten!)
GRin
Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren des
Gemeinderats!
Unser
Antrag bezieht sich auf die Erstellung und Umsetzung eines Entwicklungskonzepts
der Wiener Musikschulen. Wir alle wissen, dass das Angebot bei weitem nicht der
Nachfrage entspricht. Der Bedarf an Ausbildungsplätzen in Wien ist enorm.
Es gibt in Österreich insgesamt
416 Musikschulen, davon in Wien 27. Es werden in Oberösterreich und
Niederösterreich über die Hälfte aller Musikschüler unterrichtet; von über
155 000 insgesamt sind es in Wien knapp 5 000. Und wie wir ja alle
wissen, trägt im Allgemeinen Musikfrüherziehung in hohem Ausmaß zur
Konzentrations- und Lernfähigkeit bei, sie ist pädagogisch und
bildungspolitisch äußerst wertvoll und fördert soziales Verständnis und gute
Form für Kreativität und Selbstausdruck.
Das Interesse der Wiener und Wienerinnen an einer
fundierten Instrumentenausbildung ist genauso groß wie in ländlichen Regionen.
Die Stadt Linz – sie liegt im oberösterreichischen Landesschnitt bei zirka
73 Musikschülern pro 1 000 unter 30-Jährige – ist dafür ein gutes
Vergleichsbeispiel.
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