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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 64

 

Abänderungsantrag ein:

 

"Das Übereinkommen zur näheren Regelung der Finanzierung und des Berichtswesens der 'Konservatorium Wien GmbH' gemäß der einen Bestandteil des Antrags bildenden vorgelegten Beilage 2 wird geändert wie folgt:

 

§ 6 Abs 1 des Übereinkommens lautet folgendermaßen:

 

'§ 6 Abs 1: Die GmbH ist verpflichtet, der Stadt Wien auf Verlangen jederzeit sämtliche Daten, Unterlagen und finanziellen Kennzahlen zur Verfügung zu stellen, um die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der GmbH und ihrer Tochtergesellschaft beurteilen zu können.'"

 

Außerdem möchte ich noch einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, der sich auf die Prüfungsbefugnis des Kontrollamts bezieht, denn in Punkt 9.3 des Gesellschaftsvertrags der "Konservatorium Wien GmbH" wird dem Kontrollamt sehr wohl die Prüfberechtigung gewährt, aber auch hier ist, was die Frage der hundertprozentigen Tochtergesellschaft betrifft, dem Kontrollamt nicht die Prüfbefugnis eingeräumt worden. Ich stelle daher folgenden Beschlussantrag:

 

"Die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport wird ersucht, als Vertreterin der Stadt Wien in der Gesellschaft 'Konservatorium Wien GmbH' dafür Sorge zu tragen, dass durch eine entsprechende Verankerung im jeweiligen Gründungsvertrag die Prüfbefugnis des Kontrollamts der Stadt Wien entsprechend Punkt 9.3 des Gesellschaftsvertrags auf die Tochtergesellschaften des Konservatoriums Wien eingeräumt wird."

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss.

 

Neben der GmbH-Frage, die für uns eine sehr wesentliche Frage ist, gerade wenn es um Ausgliederungen geht, ist für uns auch noch die Frage der Gemeinnützigkeit nicht geklärt. Es wird nämlich darauf hingewiesen, dass es zur Einschätzung der Gemeinnützigkeit nach der Gründungserklärung und der Beschreibung der Wettbewerbssituation erst ein Auskunftsersuchen an das Finanzamt geben soll; es ist aber nicht erklärt, was passiert, wenn das Finanzamt diese Gemeinnützigkeit nicht erteilt. Was passiert dann? Wie reagiert dann die Stadt Wien? Machen wir dann alles rückgängig? - Es ist eigentlich nicht so hundertprozentig davon auszugehen, dass die Gemeinnützigkeit auch tatsächlich gewährt wird. Vielleicht gibt es da andere Informationen - wir haben diese Informationen auf jeden Fall nicht.

 

Völlig unklar ist unserer Meinung nach auch noch das Personalzuweisungsgesetz. Diesbezüglich steht in einem Bericht, dass es im April ein Personalzuweisungsgesetz geben soll. Nach wie vor ist uns nichts dazu bekannt, wie mit dem bestehenden Personal umgegangen wird, inwieweit hier im Bereich des Personals Einschränkungen erfolgen beziehungsweise – wie dies im Zuge von Ausgliederungen ja bekannt ist – auch Probleme auftauchen werden.

 

Einem Bericht des Konservatoriums ist ein sehr genauer Zeitplan zu entnehmen. In diesem Zeitplan steht auch drinnen, dass eigentlich schon im letzten Jahr damit begonnen wurde, im Zusammenhang mit der Frage der Ausgliederung Dinge zu erarbeiten. Auch die Frage der Privatuniversität war dann auf Grund des Beschlusses in Oberösterreich relativ rasch aktuell.

 

Für uns stellt sich die Frage: Warum wurde der Gemeinderat beziehungsweise der zuständige Ausschuss nicht früher in die Überlegungen mit einbezogen? Dort hätten die für uns nach wie vor offenen Fragen vielleicht schon im Vorfeld geklärt werden können, und es hätte auch noch einmal die Variante der Anstalt öffentlichen Rechts genauer diskutiert werden können.

 

Man hat hier den Weg gewählt, dass am 15. Dezember zu einer Sitzung eingeladen wurde, die zu diesem Zeitpunkt sehr informativ war, die aber - wenn man sich die Geschwindigkeit, die dieses Unternehmen jetzt bekommt, vor Augen hält – doch sehr spät war, denn es steht schon überall drinnen, dass das im Jänner im Gemeinderat beschlossen wird - was hiermit auch der Fall ist -, und es sind auch schon Geschäftsführer bestellt worden.

 

Die Frage ist: Warum wurde die Opposition hier nicht früher eingebunden? - Man hätte sich damit vielleicht auch ersparen können, dass es Unruhe und Unzufriedenheit am Konservatorium gibt und auch an den Musikhochschulen, die eigentlich nicht in diese Diskussion mit eingebunden wurden.

 

Wir werden diesem Geschäftsstück nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Feldmann. Ich erteile ihr das Wort. - Alles Gute zur ersten Rede! (GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Es ist nicht ihre erste! Sie hat schon geredet! – GRin Mag Barbara Feldmann – auf dem Weg zum Rednerpult -: Das ist schon meine zweite, aber ich komme mir noch immer so vor wie bei der ersten!)

 

GRin Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren des Gemeinderats!

 

Unser Antrag bezieht sich auf die Erstellung und Umsetzung eines Entwicklungskonzepts der Wiener Musikschulen. Wir alle wissen, dass das Angebot bei weitem nicht der Nachfrage entspricht. Der Bedarf an Ausbildungsplätzen in Wien ist enorm.

 

Es gibt in Österreich insgesamt 416 Musikschulen, davon in Wien 27. Es werden in Oberösterreich und Niederösterreich über die Hälfte aller Musikschüler unterrichtet; von über 155 000 insgesamt sind es in Wien knapp 5 000. Und wie wir ja alle wissen, trägt im Allgemeinen Musikfrüherziehung in hohem Ausmaß zur Konzentrations- und Lernfähigkeit bei, sie ist pädagogisch und bildungspolitisch äußerst wertvoll und fördert soziales Verständnis und gute Form für Kreativität und Selbstausdruck.

 

Das Interesse der Wiener und Wienerinnen an einer fundierten Instrumentenausbildung ist genauso groß wie in ländlichen Regionen. Die Stadt Linz – sie liegt im oberösterreichischen Landesschnitt bei zirka 73 Musikschülern pro 1 000 unter 30-Jährige – ist dafür ein gutes Vergleichsbeispiel.

 

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