Gemeinderat,
39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 64
Ich habe mir gedacht, wenn die vier Klubobleute in der
Präsidiale gemeinsam sagen, sie sind damit einverstanden, dann wird das jetzt
so sein.
Ich darf nun zu den Veränderungen kommen.
Dr Johannes Hahn ist aus dem Vorstand der KFA
ausgeschieden.
An seine Stelle hat die ÖVP die Frau GRin Ingrid
Lakatha vorgeschlagen.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
einstimmig so angenommen.
Ebenfalls aus dem Vorstand ist die Frau Dr Elisabeth
Neck-Schaukowitsch ausgeschieden.
Die SPÖ hat dafür die Frau GRin Marianne Klicka
vorgeschlagen.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
ebenfalls einstimmig. Ich danke schön.
Aus dem Überwachungsausschuss ist mit diesem
Beschluss die Frau GRin Klicka ausgeschieden.
Die SPÖ hat für dieses Mandat im
Überwachungsausschuss nun die Frau GRin Silvia Rubik vorgeschlagen.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Ich danke.
Das ist ebenfalls einstimmig so angenommen.
Die Frau GRin Marianne Klicka hat auch ihre Funktion
als Schriftführerin zurückgelegt.
Hier schlägt die SPÖ die Frau GRin Sonja Kato vor.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
ebenfalls einstimmig.
Ich wünsche viel Vergnügen bei dieser Tätigkeit.
Aber nicht nur die SPÖ hat einen
Schriftführerwechsel, sondern auch die ÖVP.
Bei der ÖVP ist der Herr GR Parzer als Schriftführer
ausgeschieden.
Hier wird die Frau GRin Barbara Feldmann
vorgeschlagen.
Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand – Das ist
ebenfalls einstimmig so.
Frau Mag Feldmann, ich wünsche Ihnen ebenfalls viel
Vergnügen. (Allgemeine Heiterkeit.)
Wir kommen zur Postnummer 44. Sie betrifft den
Verkehrsdienstevertrag zwischen der ÖBB und der Stadt Wien.
Herr GR Stürzenbecher, bitte.
Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher:
Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Akt.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich
danke schön. Ich darf die Debatte eröffnen. Ich darf mitteilen, dass als erster
Herr GR Dipl Ing Margulies zum Wort gemeldet ist. Die Redezeit beträgt 40 Minuten.
GR Dipl Ing Martin Margulies (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Vorsitzender!
Der heute vorliegende Verkehrsdienstevertrag lässt
schon beim ersten Durchlesen insofern Schwierigkeiten erkennen, weil es zunächst
nicht einmal nachvollziehbar ist, worum es geht. Das, was wir auch alle wissen,
ist, es geht um eine Finanzierung der ÖBB zwecks Leistungserbringung im Bereich
der Schnellbahn. Aber handelt es sich um einen Zuschuss? Handelt es sich um
eine Subvention? Handelt es sich um eine Ausgleichszahlung oder handelt es sich
um die Bezahlung von Leistungen? Alle vier verschiedenen Begriffe kommen im
vorliegenden Antrag vor, obwohl – und das müsste jedem in diesem Haus hier klar
sein – ein grundlegender Unterschied zwischen der Bezahlung von Leistungen, die
in Auftrag gegeben werden, zwischen einer Subvention, einer Ausgleichszahlung
und einem Zuschuss besteht. All diese Begriffe haben auch sowohl in Bezug auf
österreichisches Recht, als auch in Bezug auf EU-Recht unterschiedliche
rechtliche Auswirkungen.
Jetzt möchte ich zunächst einmal auf die Diskussion
im Finanzausschuss verweisen, wo mir schon klar ist, dass auch die Stadt Wien
in der konkreten Situation, wenn es darum geht, Verkehrsdienstleistungen mitzufinanzieren,
daran gebunden ist, welche Vorgaben diese Bundesregierung zum Teil macht. Ich
möchte in meinem ersten Teil auf die Verantwortung der Bundesregierung,
insbesondere des Finanzministers, eingehen, der sehr wohl eine Mitverantwortung
trägt, dass Verkehrsdiensteverträge in Wien in ihrer Oberflächlichkeit so
abgefasst sind wie es der Vertrag mit den WIENER LINIEN gezeigt hat und wie es
jetzt der Vertrag mit der ÖBB zeigt, was aber grundsätzliche Probleme,
wettbewerbsrechtliche Probleme im Rahmen der EU aufwerfen kann, die bislang bei
weitem nicht ausjudiziert sind und wo immer noch keine Sicherheit besteht, dass
diese Verkehrsdienstevereinbarungen auf der Ebene, wo sie momentan vergeben
werden, seitens der Europäischen Union nicht aufgehoben werden.
Aber zunächst zur Verantwortung der Bundesregierung
und zu dem meines Erachtens bösartigen Spiel des Karl-Heinz Grasser, welches
dieser sowohl mit den Ländern und Gemeinden einerseits als auch andererseits
mit den Verkehrsdiensterbringern permanent zeitigt.
Sie wissen alle, dass es im Rahmen des
Finanzausgleichs § 20 Abs 2 bis 4 um die Finanzzuweisungen für
die Länder und Gemeinden für Nahverkehrsförderungen geht. Jetzt könnte man rein
theoretisch einmal davon ausgehen, wenn der Bund Finanzzuweisungen für
Nahverkehrsförderung vergibt, dass das diejenigen Mittel sein sollten, die
tatsächlich und in ihrer Gesamtheit den Ländern zur Verfügung stehen sollten
und wo nicht der Bund und nicht der Finanzminister Interesse daran haben,
zumindest 10 Prozent dieses Betrags gleich wieder zurückzuholen.
Was passiert aber gegenwärtig?
Gegenwärtig lässt die Finanz die Verträge überprüfen, die Bestellung der
Verkehrsdienstleistungen und sagt gleichzeitig, zumindest zwischen den Zeilen
ist es zu lesen: Sind diese Verträge tatsächlich EU-rechtskonform vergeben?
Handelt es sich um Leistungs- und Gegenleistungsverträge, wo es tatsächlich
möglich ist, Finanzzuweisungen, Zuschusszahlungen zu machen, dann sind diese
Verträge mehrwertsteuerpflichtig und so holen wir uns 10 Prozent der
gesamten Summe, die Ländern und Gemeinden für Nahverkehrsförderung im Rahmen
des Finanzausgleichs zugestanden wird, wieder zurück. Das kann doch nicht im
Sinn der Sache sein! Das kann nicht im Sinne des
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