Gemeinderat,
25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 75 von 91
Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanverfahren durch Abteilungen der MA 21. Weiters: Genaue
Klärung der Mitverantwortung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
MA 21. Genaue Klärung der Frage, ob, durch wen und nach welchen Vorgaben
magistratsintern neben der Prüfung des Kontrollamtes Flächenwidmungs- und
Bebauungspläne auf deren Korrektheit überprüft werden. Oder: Die genaue Klärung
der rechtlichen Konsequenzen, zum Beispiel Aufhebung, Schadenersatz von
Verfahren, die nicht rechtmäßig abgewickelt wurden. Oder: Untersuchung der
Frage, welchen Beitrag die politischen Entscheidungsträger – jetzt kommen wir
dazu –, leitende Magistratsbeamte sowie Vorgesetzte zur Aufklärung dieser
Unregelmäßigkeiten geleistet haben. Oder: Untersuchung der Frage, welche der politischen
Entscheidungsträger, leitende Magistratsbeamte sowie Vorgesetzte vor dem
Vorliegen des Kontrollamtsberichts – vorher – Kenntnisse gehabt haben. Genaue
Untersuchung der Frage, ob der ehemalige Abteilungsleiter der MA 21 B
im Zusammenhang mit Flächenwidmungen Gegenleistungen zum persönlichen Vorteil
erhalten hat beziehungsweise auf Grund welcher Motive er gehandelt hat. Das war
sehr wohl ein Thema, Frau Kollegin, auch wenn Sie es hier abstreiten. Genaue
Klärung der Frage, in welcher Funktion der ehemalige Abteilungsleiter der
MA 21 B an der Immobilienmesse MIPIM 2001 in Cannes teilgenommen hat
und wer die angefallenen Kosten übernommen hat. Das war sehr wohl ein Thema
unseres Antrages. Genaue Klärung der Sachlage bezüglich Vereinbarkeit der
Funktion des Abteilungsleiters der MA 21 B und allfälliger
nebenberuflicher Aktivitäten, wie beispielsweise Konsulententätigkeiten. Oder:
Die Aufklärung der politischen Verantwortung für nicht verfahrenskonforme sowie
rechtliche Flächenwidmungen und, und, und. Ich könnte Ihnen noch und noch
aufzählen. Ich wollte Ihnen nur darlegen, und daher bin ich schon am Ende, dass
Sie Unrecht gehabt haben mit dem Punkt, dass nur die politische Verantwortung
zu untersuchen war. Es war sehr wohl auch die Verantwortung von einzelnen
Dienststellen, von einzelnen internen Abläufen oder Magistratsbeamten oder
hohen Beamten. Und das wollte ich nur richtig stellen.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik:
Danke.
Zu einer tatsächlichen
Berichtigung hat sich die Frau Kollegin Mag Wehsely gemeldet.
GRin Mag Sonja Wehsely
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats):
Sehr geehrter Herr Madejski! Ich berichtige tatsächlich, dass ich den Antrag
natürlich kenne, der hier eingebracht worden ist, dass ich aber auch die
Stadtverfassung kenne und dass ich an allen Sitzungen der
Untersuchungskommission teilgenommen habe. Die Stadtverfassung, der § 59a
Abs. 1, sieht vor:
"Zur Überprüfung der
Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden
Organe der Gemeinde Wien im eigenen Wirkungsbereich können
Untersuchungskommissionen eingesetzt werden. Die Untersuchungskommissionen
haben in einem behördlichen Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln
und dem Gemeinderat darüber einen schriftlichen Bericht zu erstatten."
Das ist die eine
Rechtsgrundlage, und zwar die wesentlichste Rechtsgrundlage.
Und die zweite hat
stattgefunden am 4. April 2002 im Zuge der Konstituierung der
Untersuchungskommission, und dort wurde auch festgelegt, einstimmig, auf Anregung
des Vorsitzenden, ein Verfahrensprogramm. Dieses Verfahrensprogramm hat drei
Punkte vorgesehen, nämlich die Feststellung der Fakten, der politischen
Verantwortlichkeit, wie es ja eben im § 59a der Stadtverfassung steht,
zweitens des Zeitpunktes der Kenntnis beziehungsweise der Möglichkeit der
Kenntnisnahme der behaupteten Missstände durch die vorgesetzten Dienststellen
oder die politischen Verantwortungsträger und drittens die gesetzten Maßnahmen
nach Kenntnis der behaupteten Missstände. Das war unser einstimmig
beschlossenes Verfahrensprogramm auf Grundlage des § 59a der
Stadtverfassung. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik:
Ich danke.
Zu Wort ist niemand mehr
gemeldet.
Der Herr Berichterstatter
hat das Schlusswort.
Berichterstatter GR
Christian Deutsch: Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Einige Anmerkungen zu den
Redebeiträgen.
Der Kollege Kenesei ist
mehrfach auf die Stellungnahme des Kontrollamtes zum Atzgersdorfer Friedhof
eingegangen, und ich wiederhole, dass dieses Plandokument ja bis heute nicht
beschlossen ist, obwohl es möglich gewesen wäre, weil am 15. Jänner 2001
die Magistratsdirektion - Verfassungs- und Rechtsmittelbüro vermerkt hat, dass
der nun vorgelegte Antrag eine Vidierung und damit Weiterleitung an die
beschlussfassenden Organe gerechtfertigt erscheinen lässt. Das heißt, zu diesem
Zeitpunkt waren die formalen Voraussetzungen erfüllt. Eine ausführliche und
nachvollziehbare Darstellung für die geplante Umwidmung war auch vorhanden.
Damit ist letztendlich ja auch die Behebung eines Verfahrensmangels
dokumentiert worden.
Der Kollege Chorherr hat gemeint, dass es gerade im
Bereich des Atzgersdorfer Friedhofes auch übergeordnete Interessen gegeben hat,
nämlich den Stadtentwicklungsplan oder den Tausendhektarplan. Das war eines
jener Themen, die wir besonders ausführlich in der Untersuchungskommission
behandelt haben, wo wir auch festgestellt haben, dass es selbst hier zwischen
diesen übergeordneten Interessen Widersprüche gibt. Aber auch das Kontrollamt
selbst hat in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass Planungsvorstellungen des
Gemeinderates, wie eben der Stadtentwicklungsplan oder Landschaftsrahmenpläne,
laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 1990
unverbindliche Programme sind und daher Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
sehr wohl davon abweichen können, der Magistrat aber verpflichtet ist,
darzustellen und zu begründen, wie sich der vorgelegte Entwurf zu den
Planungsvorstellungen verhält. Und wenn das nicht passiert, dann liegt eben ein
Verfahrensfehler vor, den auch das Kontrollamt dokumentiert hat.
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