Gemeinderat,
19. Sitzung vom 26.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 70
In dieser Geriatriekommission war am 14. Juni die Rede
von einem Vorfall in einem privaten Haus, wo - ich bitte Sie, hier jetzt
aufzupassen, es ist eine ernste Sache -, so hat Frau GRin Dr Laschan berichtet,
eine Bewohnerin dieses Heims ein Dekubitusgeschwür von Pizzatellergröße erlitten
hat. Frau Dr Laschan hat dieses Beispiel offiziell in der Geriatriekommission
im Zuge einer Debatte, die ich vom Zaun gebrochen habe, was nämlich die
Lebensqualität der Menschen in den öffentlichen Geriatriezentren betrifft,
berichtet. Ich habe insbesondere kritisiert, dass es in den öffentlichen
Pflegeheimen und Geriatriezentren immer noch 8-Bett-Zimmer gibt.
Frau Dr Laschan hat dem gegenüber ins Treffen
geführt, dass viele private Häuser außen zwar gut ausschauen, aber Dinge wie
dieser zitierte Fall vorkommen würden. Diese Menschen würden dann, weil kein
Arzt zur Verfügung stünde, zu spät ins Krankenhaus transferiert.
Die Debatte ist dann weitergegangen und niemand ist
zu meinem großen Erstaunen darauf eingegangen. Ich habe mich am Ende des Tagesordnungspunkts
daher noch einmal zum Wort gemeldet und den anwesenden Herrn SR Dr Leitner, der
ja Aufsichtsorgan ist, gefragt, ob er denn von diesem Fall informiert wäre. Der
Herr Senatsrat war nicht informiert, hat so wie ich an Ort und Stelle von dem
Fall Kenntnis erlangt und war auch auf die entsprechende Weise konsterniert,
dass hier Dinge dieser Art angeblich vorkommen.
Ich habe dann in der Folge eine Anfrage in dieser
Sache gestellt, für die mir jetzt die Antwort seitens der Frau Stadträtin vorliegt.
Was den konkreten Fall und das konkrete private Heim betrifft, in dem dieser
Vorfall vorgekommen ist, so wird er gegenwärtig - so wurde mir in dieser
Anfragebeantwortung versichert - untersucht. Ich will mich also nicht zur
Richterin machen, ob die Vorwürfe angemessen berechtigt sind oder nicht.
Aus der Stellungnahme der zuständigen Organisation
für dieses konkrete Haus sind allerdings schon Informationen hervorgegangen,
die mir zu denken geben.
Da ist die Rede davon - und wir erinnern uns, die Geriatriekommission
hat am 14. Juni stattgefunden -, dass die betroffene Dame am
24. April im Hanusch-Krankenhaus verstorben ist. In dem Pflegeheim, von
dem die Rede war, war sie vom 26. Februar bis 2. April, und einige
Wochen nach ihrer Einlieferung ins Hanusch-Krankenhaus ist sie gestorben.
Wenn es nun so ist, dass im Hanusch-Krankenhaus
Kenntnis und Vorwurf bekannt war, dass in diesem privaten Pflegeheim ein
pizzatellergroßes Dekubitusgeschwür zustande gekommen ist, so frage ich mich,
warum hier nicht eine Anzeige, eine Meldung, eine Information der
aufsichtsführenden MA 47 erfolgt ist, denn - und das geht aus der
Anfragebeantwortung hervor, die mir vorliegt - da schreibt die Frau Stadträtin,
dass mit 17.6. eine schriftliche Meldung an die MA 47 eingebracht wurde.
Wir erinnern uns: Die Geriatriekommission hat am 14.6. getagt. Datiert war sie
mit 17.6. und in der MA 47 ist sie am 21.6. vorgelegen.
Ich meine nun, das ist reichlich spät. Wie kann es
denn sein, dass jemand - zumindest Frau GRin Dr Laschan - Kenntnis von einem
Vorfall hat, der, wenn er zutrifft, als fahrlässiges, schuldhaftes Verhalten
augenblicklich Aufklärung und Verfolgung nach sich ziehen hätte müssen?
Wie kann es sein, dass so ein Vorfall als Argument in
einer Sitzung verwendet wird - in einer Kommission, so quasi als pauschaler
Vorwurf an die privaten Häuser -, ohne dass gleichzeitig darauf hingewiesen
wird, dass im konkreten Fall die nötigen rechtlichen Schritte vorgenommen
wurden?
Wie kann es denn sein, und auch das ist in meiner
Anfrage gestanden und beantwortet worden, wann denn die MA 47
Informationen hatte und wir wissen, das war mit 21.6., dass daraufhin Folgendes
passiert, so aus der Anfragebeantwortung: "Die MA 47 hat aus
gegebenem Anlass an die Direktion des Hanusch-Krankenhauses und an die
MA 15 in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde der Krankenanstalten das
Ersuchen gerichtet, die Krankenanstalten mögen bei Feststellung von Vorfällen,
die auf Pflegemängel in Wohn- und Pflegeheimen im Vorfeld des
Krankenhausaufenthalts hinweisen, der MA 47 - Rechtsbüro, Behördliche
Aufsicht und Qualitätssicherung, umgehend Meldung erstatten."
Also ich denke, ich bin nicht Juristin, aber ich bin
bislang davon ausgegangen, dass ein Vorfall dieser Schwere, wenn er einer ist,
der mit schuldhaftem Verhalten begründet ist, sofort gemeldet werden muss und
dass man nicht noch einen besonderen Hinweis der zuständigen Aufsichtsbehörde
abwartet.
Ich möchte den Fall in der Sache nicht qualifizieren,
weil ich ihn in der Substanz nicht beurteilen kann, aber ich möchte Ihnen nur
noch eines zur Kenntnis bringen: Eine meiner Fragen in diesem Zusammenhang hat
sich auf die Situation in den städtischen Pflegeheimen und Geriatriezentren
bezogen, und zwar ob es so ist, dass in den letzten Jahren Vorfälle dieser Art bekannt
geworden sind. Ich habe auch gefragt, ob es weitere Vorfälle in Bezug auf
private Häuser gibt. Da antwortet mir die Frau Stadträtin, dass es in den
privaten Einrichtungen wiederholt Dekubitusgeschwüre gegeben hat, die
offensichtlich gemeldet worden sind oder die zumindest - wie es hier steht -
Anlass zu Kritik an der Pflege gegeben haben, aber dass es hinsichtlich der
städtischen Pflegeheime in den letzten fünf Jahren keine einschlägigen Vorwürfe
gegeben hat.
Frau Stadträtin, mögen Sie Recht haben und möge es so
sein, dass der Tatsache, dass hier nichts gemeldet wurde, nicht der Umstand
zugrunde liegt, dass hier, so wie im gegenständlichen Fall, schlicht und
einfach keine Meldung erstattet wurde. - Danke schön. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke.
- Zum Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Ich
erteile es ihr.
Berichterstatterin GRin Ursula Lettner:
Danke schön. - Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich möchte einmal das Positive vorwegnehmen.
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