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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 26.04.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 99

 

Meine Damen und Herren, ich halte es in Anbetracht dessen, dass die Kraftfahrzeugbestände ständig anwachsen und in Anbetracht dessen, dass wir uns zwar etwas wünschen können, dass aber das Verhalten der Autofahrer mit Zwangsmaßnahmen nicht in dem Maß reguliert werden kann, wie wir es uns vielleicht wünschen würden für eine unwiederbringliche Fehlleistung in der Planung, wenn wir den Bau privater Stellplätze außerhalb des öffentlichen Gutes beschränken. Wenn Sie ein Hochhaus errichten, dem es an Stellplätzen mangelt und wenn sich dann die Bevölkerung nicht so verhält, wie wir uns das erträumt hätten, dann ist das ein unwiederbringlicher Fehler. Das kann man nicht wieder gutmachen, weil es in einem Großstadtgebiet den Platz einfach nicht mehr geben kann, um diesen Nachholbedarf aufzuholen.

 

Das müssen die Konzeptersteller ja auch schon vorgeahnt haben, denn ich entdecke hier in dieser Checkliste zum Hochhauskonzept eine Ungereimtheit, die, so hoffe ich, nicht aus Konzeptlosigkeit entstanden ist. Es war vielleicht gut gemeint, aber es ist trotzdem ein Widerspruch in sich. Es ist nämlich in Punkt 6, wo der soziale und öffentliche Nutzen des Hochhauses angezogen ist, der darzustellen ist, unter anderem auch angeführt, dass ein solches Hochhaus zur Behebung von Strukturdefiziten des Umfelds herangezogen werden sollte oder dass das ein Beurteilungskriterium ist. Und da ist in Klammer als Beispiel explizit angeführt "zum Beispiel Wohnquartiersgaragen". Nun sage ich, was ist jetzt? - Wenn ich mir schon wünsche und glaube, dass ich durch eine positive Angebotsplanung, nämlich durch die Erschließung mit hochwertigen Verkehrsmitteln, den Verkehr zum oder vom Hochhaus weg etwas reduzieren kann, ich aber in der Umgebung wesentliche Defizite für die Unterbringung der Bewohnerfahrzeuge feststellen muss, dann kann ich nicht das Stellplatzregulativ einsetzen und die Stellplätze, die Errichtung von Stellplätzen, unterbinden, wenn ich gleichzeitig explizit, wie es hier dargestellt ist, das Ziel verfolge, dass ich damit auch Defizite oder Mängel beheben kann.

 

Ich hoffe, dass das jetzt ausreichend dargestellt ist, warum die ÖVP aus sachlichen Gründen dem Hochhauskonzept nicht zustimmen kann. Sie müssen dahinter nicht politische Polemik vermuten. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr GR Strache gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

GR Heinz Christian (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben vor einiger Zeit den ersten Entwurf des Hochhauskonzepts von Herrn StR Schicker vorgelegt bekommen und da hatte er auch noch die Ausschlusszonen drinnen und die Bereiche, wo es das Weltkulturerbe gibt, festgehalten gehabt. Unter anderem wurde da Schönbrunn aufgezählt und andere Orte natürlich, denn es gibt ja nicht nur dort das Prädikat "Weltkulturerbe", das verliehen wurde. Es gibt natürlich auch mehrere und andere Plätze in dieser Stadt, in der Zwischenzeit auch den innerstädtischen Bereich.

 

Das fehlt jetzt gänzlich. Das hat man also herausgenommen und man hat gesagt: Da tun wir also nur mehr explizit Schönbrunn anführen und alles andere lassen wir unter den Tisch fallen. Es fehlt jetzt auch die definitive Darlegung der Pufferzone und der Schutzzone in diesem Zusammenhang, wie er das vorher formuliert hatte. Ich meine, mir war schon klar, dass Herr StR Schicker, wenn er sich in Diskussionen befindet und zum Projekt Wien-Mitte diskutieren und reden muss, natürlich sein eigenes Konzept vorgehalten bekäme, wo er eben definitiv ausschließt, dass das Projekt Wien-Mitte überhaupt gebaut werden darf. Deshalb hat es mich ja auch gewundert, dass das einmal in den Grundkonzeptvorschlag hineingekommen ist. Er hat das jetzt im Nachhinein repariert.

 

Ich möchte schon festhalten: Es ist sehr kühn, dass Herr StR Schicker mit so einem Hochhauskonzept in den Gemeinderat geht. Ich finde es prinzipiell - und das möchte ich auch anmerken - natürlich positiv, dass wir endlich darüber diskutieren und dass wir uns Gedanken machen, wo es Sinn macht, Hochhausbau in dieser Stadt stattfinden zu lassen. Aber dass er jetzt ein Hochhauskonzept in den Gemeinderat bringt, das wirklich nicht das Papier wert ist, das ist schon sehr enttäuschend. Ich werde dann auch noch inhaltlich klar und deutlich festhalten, warum das eine Enttäuschung darstellt, weil er staatsvertragliche Verpflichtungen hier in keinster Weise eingebaut und erwähnt hat und inhaltlich vollkommen an den Kriterien, an die wir eigentlich als Republik Österreich, aber natürlich auch als Bundesland Wien gebunden sind, vorbeigeht.

 

Aus dem Papier, wenn man sich das inhaltlich durchliest, kann man herauslesen, dass Herr StR Schicker einen Fleckerlteppich an Hochhausbaustruktur in dieser Stadt möglich machen will und dass es nicht so abgehalten wurde, wie man das in Paris in der Zwischenzeit schon gemacht hat und wie wir das auch mehrmals im Gemeinderat thematisiert und auch beantragt haben, nämlich den innerstädtischen Bereich in einer gewissen Schutz- und Pufferzone eben vom Hochhausbau prinzipiell auszunehmen. Er hat auch in der gesamten Debatte um Hochhausbauten gemeint, das Prädikat "Weltkulturerbe" kann man ja nicht unter einen Quargelsturz stellen. Das hat er gesagt. Er hat also das Prädikat "Weltkulturerbe" mit einem stinkenden Käse verglichen. Das sei ihm unbenommen. Mir schmeckt der Käse auch sehr gut, keine Frage. Aber es zeigt schon, welch niedrige Wertschätzung Herr StR Schicker zum Prädikat "Weltkulturerbe" hat.

 

Ich sage und gebe ihm retour: Dieses Hochhauskonzept, das er heute hier vorgelegt hat, ist ein echter Käse. Da ist er seiner eigenen Diktion wirklich nachgekommen. Da bleibt er sich treu.

 

Ich komme jetzt zum inhaltlichen Bereich, warum dieses Papier auch so nicht umsetzbar sein kann. Im Jahr 1992 hat nämlich die Bundesregierung eine Weltkulturerbekonvention unterfertigt. Das haben dann natürlich auch der Bundespräsident und die Bundesregierung ratifiziert. Es wurde auch zu einem Bundesgesetz und ist

 

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