Gemeinderat,
13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 36
beim Europäischen Gerichtshof - der Einschätzung der Rechte
der Begrenzung der Bezüge zum einen und die Frage des Rechts auf Datenschutz
zum anderen.
Meine Damen und Herren! Da das eine Materie ist, die
im österreichischen Recht die Aktivitäten des Rechnungshofs betrifft, der das
Bezügebegrenzungsgesetz zu exekutieren hat, und die Frage des Datenschutzes bis
heute österreichweit tatsächlich noch nicht geklärt worden ist - ganz im
Gegenteil, nachdem beide Rechtsgüter im Verfassungsrang verankert sind, sieht
sich der Verfassungsgerichtshof selber außer Stande, das für Österreich allein
zu bewerten, denn der Verfassungsgerichtshof sagt, davon sind europäische
Grundrechte betroffen, weshalb das beim Europäischen Gerichtshof liegt -, halte
ich es nicht für sinnvoll, jetzt ein Reglement zu treffen, etwas zu beschließen,
was unter Umständen - sehr wahrscheinlich - durch einen Spruch des Europäischen
Gerichtshofs aufgehoben wird.
Ich denke mir, gerade in so sensiblen Sachen ist es
sinnvoll, dass wir mit Augenmaß agieren. Unser Bestreben, bei einer Sache wie
den Untersuchungskommissionen Rechtssicherheit zu schaffen, damit nicht nachträglich
jemand kommen und sagen kann, wir würden uns mit einigen unserer Vorgangsweisen
außerhalb der Verfassung gestellt haben, ist in Wirklichkeit ein Engagement der
Sozialdemokraten, um nachhaltig gerade dieses Instrumentarium zu sichern.
Um die Intentionen, die Sie damit angezogen haben und
zu denen wir uns bekennen, in eine Form zu bringen, von der wir sagen können,
dass das nachhaltig hält und damit das erzielt wird, was Sie tatsächlich
wollen, stelle ich gemeinsam mit meinem Kollegen Günther Reiter folgenden
Beschlussantrag:
"Die amtsführende Stadträtin für Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal wird ersucht, zu prüfen, ob und
unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen werden kann, dass
einmal jährlich öffentlich dargestellt wird, welche Nebenbeschäftigungen gemäß
§ 25 Dienstordnung 1994 beziehungsweise § 16 Dienstrecht der
Vertragsbedienstetenordnung 1995, leitende Bedienstete" - dann wird
ausgeführt, welche Personen das sind - "unter Angabe der Abteilung, in
welcher diese beschäftigt sind, gemeldet und nicht untersagt wurden."
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
dieses Antrags an den GRA für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und
Personal.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren - die letzten
Stunden dieser Sitzung Revue passieren lassend -, dass viel von dem, was
gestern an Fakten angekündigt worden ist, die man hier präsentieren wollte -
von dem Tatbestand, dass die Sozialdemokratie Minderheitenrechte in diesem Haus
blockiert, bis hin zu den Beschuldigungen, die noch weitreichender waren -, in
Wirklichkeit bis zum heutigen Tag dieser Debatte nichts konkret auf den Tisch
gelegt worden ist. Ich sage Ihnen weiters namens der Sozialdemokratischen
Fraktion - und das ist etwas, was wir nicht erst seit heute sagen -, dass wir
zu diesem Minderheitenrecht stehen, denn nicht umsonst gibt es dieses
Minderheitenrecht in diesem Wiener Gemeinderat.
Weiters fordern wir alle anderen, die heute gesagt
haben, sie finden das klass oder sie finden das zu wenig weit reichend, auf,
ihre Energie dazu zu nutzen, vielleicht in ihren Fraktionen auf Bundesebene den
Bewusstseinsprozess voranzutreiben, damit dieses Minderheitenrecht nicht nur
ein isoliertes in Wien bleibt, sondern dass das, was durchaus sinnvoll wäre,
auch auf Bundesebene durchgeführt wird. Sofern man nichts zu verstecken hat,
sage ich dazu. Wenn man etwas zu verstecken hat, dann verstehe ich, dass man es
nicht tut. (GR Gerhard Pfeiffer: Nein,
das geht nach der Strafprozessordnung nicht! Das ist ein ganz anderer
Tatbestand! - GR Godwin Schuster: Nein! Zuerst informieren und dann reden!)
Man kann sich hinter jedem Gesetz verstecken, meine
Damen und Herren, das ist eine Sache, die man sehr, sehr leicht machen kann. In
Wirklichkeit, Kollege Pfeiffer, haben Ihr Regierungschef und Ihre Bundesregierung
kein Interesse an diesen Rechten, weil sie nämlich die Angst haben, dass wir
auf Dinge draufkommen könnten, auf noch viel mehr Dinge draufkommen könnten,
als jetzt schon in der Öffentlichkeit bekannt sind. Das ist die Wahrheit und
nichts anderes. Verstecken Sie sich nicht hinter dem Strafgesetzbuch, das ist
nicht fair! (GR Gerhard Pfeiffer: Das glauben
nur Sie!)
Meine Damen und Herren! Wir sind bereit, dieses Recht
der Untersuchungskommissionen gemeinsam mit Ihnen mit Leben zu erfüllen. Wir
sind bereit, das, was aufklärungsbedürftig ist, aufzuklären. Wir sind bereit,
wie auch in der Vergangenheit bewiesen, nicht zuletzt durch Herrn StR Schicker,
rasch politische Verantwortung und politischen Handlungsbedarf wahrzunehmen und
auszufüllen. Und wir geben Ihnen das Versprechen, das auch in Zukunft zu tun.
Was wir nicht zulassen werden, ist, dass Diffamierungen
quer über Berufsgruppen erfolgen. Was wir nicht zulassen werden, ist, dass
Schlüsse gezogen werden, die schlussendlich nur dazu dienen, politisches
Kleingeld zu wechseln.
Sie werden in uns, meine Damen und Herren, faire und
gute Partner in der Untersuchungskommission finden. Ich versichere Ihnen, die
Sozialdemokraten haben ein massives Interesse daran und werden dies auch in
Zukunft haben, für eine gute, für eine gerechte, und zwar für alle gerechte
Stadtverwaltung für die Wienerinnen und Wiener zu sorgen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die beiden
vorliegenden Beschluss- und Resolutionsanträge.
Als Erstes zur Abstimmung gelangt der Antrag der
GRÜNEN, betreffend Offenlegung von Nebenbeschäftigungen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. - Danke. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen zum Beschlussantrag der SPÖ-GRe Reiter und
VALENTIN zum gleichen Thema. Hier wird
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