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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 36

 

bringen: "Der Beamte darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der genauen Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert," - und jetzt kommt der wesentliche Teil: - "die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft oder die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung als Beamter entgegengebracht werden, untergraben könnte."

 

Jetzt frage ich Sie ganz konkret: 1992 ist Herr SR V. zum Leiter der MA 21B bestellt worden. Ist keinem - und damals gab es eine sozialdemokratische Alleinregierung - der damals zuständigen Stadträte, insbesondere dem Planungsstadtrat oder dem damaligen Stadtrat, der für Personal zuständig war, aufgefallen, dass es diese Nebenbeschäftigung des Herrn SR V. gibt und dass sie mit der Dienstordnung, § 25 Abs. 2, nicht in Einklang zu bringen ist?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!

 

Ich weise mit aller Entschiedenheit zurück, dass Sie behaupten, ich mache Untergriffe, oder wie Sie das formuliert haben.

 

Ich darf Ihnen das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien seitens der MA 2, Zentrales MitarbeiterInnenservice für Dienstrecht und Besoldung, vorlesen: "Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtstraße 11, 1080 Wien. - Über die Prüftätigkeit des Kontrollamts zum Thema Flächenwidmungen wurde zuletzt in Massenmedien berichtet. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft von einer Fraktion im Wiener Gemeinderat bereits eingeschaltet wurde, zumal auch auf der Homepage 'Die GRÜNEN Wien' der Hinweis ersichtlich ist, dass die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bereits übermittelt wurden. Eine telefonische Rückfrage ergab allerdings seitens der Staatsanwaltschaft eine Negativauskunft."

 

Was soll ich also machen? - Die Staatsanwaltschaft Wien nimmt es offensichtlich nicht zur Kenntnis, wenn ihr die GRÜNEN etwas schicken. (GR Günter Kenesei: Das ist aber nicht ...!) So scheint es zu sein. Da können Sie aber mir nicht vorwerfen, dass ich da mit leisen Untergriffen arbeite. Das tue ich nicht! Wir haben von der Staatsanwaltschaft bestätigt bekommen, dass sie es nicht hat.

 

Das Grinsen dazu würde ich mir an Ihrer Stelle ersparen. Ich versuche ernsthaft, die Dinge zu bewahren. Wenn Sie weitergrinsen wollen, ist das auch okay.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Zweite Zusatzfrage: Herr GR Dr Ulm. (GR Günter Kenesei: Und die Frage wird nicht beantwortet? - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN und bei der FPÖ.)

 

GR Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Sie haben schon bei der ersten Anfragebeantwortung gemeint, Sie wollen sich mehr mit der Zukunft als mit der Vergangenheit beschäftigen. Ich denke aber, dass das Problem der Nebenbeschäftigungen auch für die Zukunft sehr relevant ist.

 

Ich frage Sie daher: Wissen Sie über Nebenbeschäftigungen von Beamten in Ihrem Ressort Bescheid, und wenn ja, wie viele Beamte sind davon betroffen?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Ich habe in der letzten Sitzung des Gemeinderats schon darauf hingewiesen, dass im Bereich der Flächenwidmungen keiner der beiden Abteilungsleiter eine Nebentätigkeit ausübt. Ein Ergebnis der Erhebungen darüber, ob Abteilungsleiter meiner Geschäftsgruppe Nebentätigkeiten ausüben, ist noch nicht zu mir vorgedrungen. Ich habe jedenfalls darum ersucht, dies durchzuführen. Ich kann Ihnen daher zurzeit darüber noch keine Auskunft geben.

 

Da meine Geschäftsgruppe aber viele Abteilungen beinhaltet, die früher in der Geschäftsgruppe Planung und Zukunft waren, gehe ich davon aus, dass Ihnen Ihr jetziger Klubobmann und Parteivorsitzender darüber Auskunft geben kann.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Dritte Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski, bitte.

 

GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Ich habe noch einmal nachgesehen, bevor ich die Frage zu Ihrer ersten Beantwortung stelle. Es ist natürlich nicht so, wie Sie gesagt haben - dass im § 2 der Bauordnung steht: wenn der Bezirk Änderungen haben will bei 75 Prozent, muss er zurückgehen -, sondern dort heißt es Stellungnahmen. Zwischen Stellungnahmen und Änderungen ist ein großer Unterschied. Denn wenn der Bezirk 100 Prozent zu einer Stellungnahme abgibt, zu einem Entwurf, der dann geändert wird, dann ist es selbstverständlich, dass es nach § 2 der Bauordnung wieder zurückgehen muss. - Das nur am Rande, darüber werden wir uns noch eingehend unterhalten.

 

Meine Frage zu diesem Punkt ist: Halten Sie es für angebracht, wenn Leiter von Dienststellen und Beamte in einem Prospekt von Genossenschaften für ein Bauprojekt werben, obwohl am Flächenwidmungsplan noch nicht einmal gewidmet ist, dass es dort eine Reihenhausanlage geben wird? Halten Sie es für angebracht, dass dort als Kontaktperson ein hoher Spitzenbeamter der Stadt Wien steht?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sie sprechen einen Fall an, der mir in dieser Unkonkretheit nicht bekannt ist. Ich kann Ihnen daher in dieser Unkonkretheit auch keine Auskunft geben.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Vierte Zusatzfrage: Herr GR Kenesei, bitte.

 

GR Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Da Sie meine Zusatzfrage offensichtlich nicht beantworten wollten oder konnten und da, wie man gestern im Pressegespräch des Bürgermeisters mitbekommen konnte, die Unterstützung in Ihrer Fraktion für Sie momentan mehr als mäßig ist, darf ich Ihnen nochmals diesen Satz vorlesen. § 25 Abs. 2 der Dienstordnung sagt bei Nebenbeschäftigungen (GR Ernst Woller: Da

 

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