Gemeinderat,
13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 36
bringen:
"Der Beamte darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der genauen
Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert," - und jetzt kommt der
wesentliche Teil: - "die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft oder die
Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung als Beamter entgegengebracht
werden, untergraben könnte."
Jetzt
frage ich Sie ganz konkret: 1992 ist Herr SR V. zum Leiter der MA 21B
bestellt worden. Ist keinem - und damals gab es eine sozialdemokratische
Alleinregierung - der damals zuständigen Stadträte, insbesondere dem
Planungsstadtrat oder dem damaligen Stadtrat, der für Personal zuständig war,
aufgefallen, dass es diese Nebenbeschäftigung des Herrn SR V. gibt und
dass sie mit der Dienstordnung, § 25 Abs. 2, nicht in Einklang zu
bringen ist?
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!
Ich weise mit aller Entschiedenheit zurück, dass Sie
behaupten, ich mache Untergriffe, oder wie Sie das formuliert haben.
Ich darf Ihnen das Schreiben an die
Staatsanwaltschaft Wien seitens der MA 2, Zentrales
MitarbeiterInnenservice für Dienstrecht und Besoldung, vorlesen:
"Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtstraße 11, 1080 Wien. -
Über die Prüftätigkeit des Kontrollamts zum Thema Flächenwidmungen wurde
zuletzt in Massenmedien berichtet. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass
die Staatsanwaltschaft von einer Fraktion im Wiener Gemeinderat bereits eingeschaltet
wurde, zumal auch auf der Homepage 'Die GRÜNEN Wien' der Hinweis ersichtlich
ist, dass die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bereits übermittelt wurden.
Eine telefonische Rückfrage ergab allerdings seitens der Staatsanwaltschaft
eine Negativauskunft."
Was soll ich also machen? - Die Staatsanwaltschaft
Wien nimmt es offensichtlich nicht zur Kenntnis, wenn ihr die GRÜNEN etwas
schicken. (GR Günter Kenesei: Das ist
aber nicht ...!) So scheint es zu sein. Da können Sie aber mir nicht
vorwerfen, dass ich da mit leisen Untergriffen arbeite. Das tue ich nicht! Wir
haben von der Staatsanwaltschaft bestätigt bekommen, dass sie es nicht hat.
Das Grinsen dazu würde ich mir an Ihrer Stelle
ersparen. Ich versuche ernsthaft, die Dinge zu bewahren. Wenn Sie weitergrinsen
wollen, ist das auch okay.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Zweite Zusatzfrage: Herr GR Dr Ulm. (GR Günter Kenesei: Und die Frage wird nicht
beantwortet? - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN und bei der FPÖ.)
GR Dr Wolfgang Ulm
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Sie haben
schon bei der ersten Anfragebeantwortung gemeint, Sie wollen sich mehr mit der
Zukunft als mit der Vergangenheit beschäftigen. Ich denke aber, dass das
Problem der Nebenbeschäftigungen auch für die Zukunft sehr relevant ist.
Ich frage
Sie daher: Wissen Sie über Nebenbeschäftigungen von Beamten in Ihrem Ressort
Bescheid, und wenn ja, wie viele Beamte sind davon betroffen?
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Ich habe in der letzten Sitzung des Gemeinderats
schon darauf hingewiesen, dass im Bereich der Flächenwidmungen keiner der
beiden Abteilungsleiter eine Nebentätigkeit ausübt. Ein Ergebnis der Erhebungen
darüber, ob Abteilungsleiter meiner Geschäftsgruppe Nebentätigkeiten ausüben,
ist noch nicht zu mir vorgedrungen. Ich habe jedenfalls darum ersucht, dies
durchzuführen. Ich kann Ihnen daher zurzeit darüber noch keine Auskunft geben.
Da meine Geschäftsgruppe aber viele Abteilungen
beinhaltet, die früher in der Geschäftsgruppe Planung und Zukunft waren, gehe
ich davon aus, dass Ihnen Ihr jetziger Klubobmann und Parteivorsitzender
darüber Auskunft geben kann.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Dritte Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski,
bitte.
GR Dr Herbert Madejski
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Stadtrat!
Ich habe
noch einmal nachgesehen, bevor ich die Frage zu Ihrer ersten Beantwortung
stelle. Es ist natürlich nicht so, wie Sie gesagt haben - dass im § 2 der
Bauordnung steht: wenn der Bezirk Änderungen haben will bei 75 Prozent,
muss er zurückgehen -, sondern dort heißt es Stellungnahmen. Zwischen
Stellungnahmen und Änderungen ist ein großer Unterschied. Denn wenn der Bezirk
100 Prozent zu einer Stellungnahme abgibt, zu einem Entwurf, der dann
geändert wird, dann ist es selbstverständlich, dass es nach § 2 der
Bauordnung wieder zurückgehen muss. - Das nur am Rande, darüber werden wir uns
noch eingehend unterhalten.
Meine
Frage zu diesem Punkt ist: Halten Sie es für angebracht, wenn Leiter von
Dienststellen und Beamte in einem Prospekt von Genossenschaften für ein
Bauprojekt werben, obwohl am Flächenwidmungsplan noch nicht einmal gewidmet
ist, dass es dort eine Reihenhausanlage geben wird? Halten Sie es für angebracht,
dass dort als Kontaktperson ein hoher Spitzenbeamter der Stadt Wien steht?
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sie sprechen einen Fall an, der mir in dieser
Unkonkretheit nicht bekannt ist. Ich kann Ihnen daher in dieser Unkonkretheit
auch keine Auskunft geben.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Vierte Zusatzfrage: Herr GR Kenesei, bitte.
GR Günter Kenesei
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter
Herr Stadtrat!
Da Sie meine
Zusatzfrage offensichtlich nicht beantworten wollten oder konnten und da, wie
man gestern im Pressegespräch des Bürgermeisters mitbekommen konnte, die
Unterstützung in Ihrer Fraktion für Sie momentan mehr als mäßig ist, darf ich
Ihnen nochmals diesen Satz vorlesen. § 25 Abs. 2 der Dienstordnung
sagt bei Nebenbeschäftigungen (GR Ernst Woller: Da
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