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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 81

 

etwas gegen Hochhäuser, wenn sie sich im Stadtzentrumsgebiet befinden und wenn sie die historischen Sichtachsen beeinträchtigen. Wir haben deshalb auch in diesem Haus einen Antrag für ein Hochhauskonzept eingebracht, in dem wir gefordert haben, dass man genauso wie in Paris festlegt, dass der innerstädtische Bereich nicht durch einen Hochhauswildwuchs beeinträchtigt wird. Hätte man damals unserem Antrag zugestimmt, dann hätten wir uns dieses Dilemma heute erspart. - Man hat es nicht wollen, man hat auch damals unsere Argumente einfach weggewischt.

 

Jetzt aber, wo die Innenstadt in das Weltkulturerbe aufgenommen ist, sagt die UNESCO, das darf so nicht kommen, und wenn das kommt, dann wird uns das Weltkulturerbe wieder entzogen. Und es hat ja selbst der Bürgermeister erklärt, dass das ein Meilenstein ist, dass wir jetzt die Wiener Innenstadt zum Weltkulturerbe erklärt bekommen haben. - Ja, wenn das wirklich so ein Meilenstein ist - und er ist es! - und wenn der Herr Bürgermeister das wirklich ernst meint, dann reicht es nicht, dem Herrn StR Schicker die Bitte auf den Weg mitzugeben, er möge einen Konsens mit den Betreibern suchen, nein, dann muss man wirklich versuchen, alle Möglichkeiten auszunützen, die auch sichern, dass es nicht zu dieser Bauverschandelung kommt und dass es nicht dazu kommt, dass uns das Weltkulturerbe wieder entzogen wird und dass wir in diesem Bereich auf eine Rote Liste kommen. Dann muss man alle Möglichkeiten nützen und diese Möglichkeiten gibt es!

 

Es ist Gefahr im Verzug. Es ist so, dass, wenn das Projekt - auch gerade beim Vienna City Tower - gebaut werden sollte, das Weltkulturerbe im innerstädtischen Bereich dadurch unwiederbringlich zerstört würde. Dass hier Gefahr im Verzug ist, liegt auf der Hand, und man hätte aus unserer Sicht sehr wohl die Möglichkeit, einen Baustopp zu verfügen, und zwar dadurch, dass man sagt, der Flächenwidmungsplan wird so lange außer Kraft gesetzt, solange die rechtswidrigen Umstände, zu denen es in diesem Bereich gekommen ist, vom Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof nicht geklärt sind. Diese Möglichkeit gibt es, und wenn man es ernst meinen würde, dann würde man diese Möglichkeit auch nützen.

 

Wir werden deshalb die Bürger hier klar und deutlich aufklären und weiterhin darüber informieren, wie in dieser Stadt immer wieder auf Kosten der Bürger verschleiert wird - und das werden wir nicht zulassen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Christian Deutsch: Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es haben einige Redner in der Debatte zu Verfahrensfehlern Stellung genommen, die im Rahmen der fünf Plandokumente auch heute zur Diskussion stehen. Ich möchte, weil Kollege Chorherr die Frage gestellt hat, welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden, in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sehr wohl schon einige Konsequenzen dazu gibt.

 

Diese bestehen einerseits darin - der Herr Bürgermeister hat gestern auch darauf Bezug genommen -, dass das Rechtsgutachten von Prof Korinek als Leitlinie für Planungsabläufe zu fungieren hat, dass bei gravierenden Änderungen ein neuerliches Begutachtungsverfahren beziehungsweise ein Auflageverfahren stattzufinden hat und damit auch der Kritik des Kontrollamts, dass nach der öffentlichen Auflage noch gravierende Änderungen erfolgt sind, Rechnung getragen wird.

 

Es geht bei den Konsequenzen und Schlussfolgerungen aber auch darum, dass der gesamte Planungsablauf transparent zu gestalten ist, dass die einzelnen Planungsschritte entsprechend zu dokumentieren sind und dass auch verständlich darzulegen ist, warum welche Planungsentscheidung zustande gekommen ist.

 

Ich möchte aber auch einen Bereich, der am Montag im Kontrollausschuss angesprochen wurde, nicht unerwähnt lassen: Eine der Konsequenzen bestand nämlich auch darin, dass die Planungsabteilungen umstrukturiert und auch Maßnahmen zur Sicherung des Qualitätsablaufs, nämlich durch eine verstärkte Kontrolle, gesetzt wurden. Es wurde einerseits eine Zentrale Planauskunftstelle eingerichtet und andererseits sollen drei Dezernate die zukünftigen Planungsschritte begleiten: erstens das Gebietsdezernat, das dafür zuständig ist, den Antrag sachlich auszuarbeiten, zweitens das Antragsdezernat, das die Aufgabe hat, genau jene Formalitäten, um deren Nichteinhaltung es bei den hier kritisierten Verfahrensfehlern ging, entsprechend zu überprüfen, und drittens ein Sonderdezernat, bei dem es darum geht, besondere Rechtsfragen entsprechend zu diskutieren und darzustellen.

 

Eine weitere Konsequenz ist, dass alle Plandokumente - und darauf wurde auch hingewiesen -, die vom Gemeinderat ab dem Jahr 1996 beschlossen wurden, entsprechend überprüft werden.

 

Das sind bereits wesentliche Schlussfolgerungen, die sich aus diesen Verfahrensfehlern ergeben haben.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Strache hat auf Wien-Mitte Bezug genommen. Ich darf hier noch einmal auf die Antwort von Seiten des StR Schicker in der heutigen Fragestunde hinweisen, in der er dargelegt hat, dass derzeit die Verhandlungen mit den Bauträgern auf Goodwill-Basis stattfinden, weil es eben eine gültige, aufrechte Flächenwidmung gibt und die Baubewilligung auch jederzeit beantragt werden kann.

 

Was ein bisschen absurd ist, ist der Vorwurf vom Kollegen Strache, dass StR Schicker hier seinerzeit einen Antrag unterschrieben hat, und die Tatsache, dass Kollege Strache jetzt die Erfüllung dieses Antrags einfordert. Ich halte das deshalb für absurd, weil im damaligen Antrag die

 

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