Gemeinderat,
12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 81
etwas gegen
Hochhäuser, wenn sie sich im Stadtzentrumsgebiet befinden und wenn sie die
historischen Sichtachsen beeinträchtigen. Wir haben deshalb auch in diesem Haus
einen Antrag für ein Hochhauskonzept eingebracht, in dem wir gefordert haben,
dass man genauso wie in Paris festlegt, dass der innerstädtische Bereich nicht
durch einen Hochhauswildwuchs beeinträchtigt wird. Hätte man damals unserem
Antrag zugestimmt, dann hätten wir uns dieses Dilemma heute erspart. - Man hat
es nicht wollen, man hat auch damals unsere Argumente einfach weggewischt.
Jetzt aber, wo
die Innenstadt in das Weltkulturerbe aufgenommen ist, sagt die UNESCO, das darf
so nicht kommen, und wenn das kommt, dann wird uns das Weltkulturerbe wieder
entzogen. Und es hat ja selbst der Bürgermeister erklärt, dass das ein
Meilenstein ist, dass wir jetzt die Wiener Innenstadt zum Weltkulturerbe
erklärt bekommen haben. - Ja, wenn das wirklich so ein Meilenstein ist - und er
ist es! - und wenn der Herr Bürgermeister das wirklich ernst meint, dann reicht
es nicht, dem Herrn StR Schicker die Bitte auf den Weg mitzugeben, er möge
einen Konsens mit den Betreibern suchen, nein, dann muss man wirklich
versuchen, alle Möglichkeiten auszunützen, die auch sichern, dass es nicht zu
dieser Bauverschandelung kommt und dass es nicht dazu kommt, dass uns das
Weltkulturerbe wieder entzogen wird und dass wir in diesem Bereich auf eine
Rote Liste kommen. Dann muss man alle Möglichkeiten nützen und diese Möglichkeiten
gibt es!
Es ist Gefahr
im Verzug. Es ist so, dass, wenn das Projekt - auch gerade beim Vienna City
Tower - gebaut werden sollte, das Weltkulturerbe im innerstädtischen Bereich
dadurch unwiederbringlich zerstört würde. Dass hier Gefahr im Verzug ist, liegt
auf der Hand, und man hätte aus unserer Sicht sehr wohl die Möglichkeit, einen
Baustopp zu verfügen, und zwar dadurch, dass man sagt, der Flächenwidmungsplan
wird so lange außer Kraft gesetzt, solange die rechtswidrigen Umstände, zu
denen es in diesem Bereich gekommen ist, vom Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof
nicht geklärt sind. Diese Möglichkeit gibt es, und wenn man es ernst meinen
würde, dann würde man diese Möglichkeit auch nützen.
Wir werden
deshalb die Bürger hier klar und deutlich aufklären und weiterhin darüber
informieren, wie in dieser Stadt immer wieder auf Kosten der Bürger
verschleiert wird - und das werden wir nicht zulassen! (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzende
GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr
Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter
GR Christian Deutsch: Frau
Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es haben
einige Redner in der Debatte zu Verfahrensfehlern Stellung genommen, die im
Rahmen der fünf Plandokumente auch heute zur Diskussion stehen. Ich möchte,
weil Kollege Chorherr die Frage gestellt hat, welche Schlussfolgerungen daraus
gezogen werden, in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sehr wohl
schon einige Konsequenzen dazu gibt.
Diese bestehen
einerseits darin - der Herr Bürgermeister hat gestern auch darauf Bezug
genommen -, dass das Rechtsgutachten von Prof Korinek als Leitlinie für Planungsabläufe
zu fungieren hat, dass bei gravierenden Änderungen ein neuerliches
Begutachtungsverfahren beziehungsweise ein Auflageverfahren stattzufinden hat
und damit auch der Kritik des Kontrollamts, dass nach der öffentlichen Auflage
noch gravierende Änderungen erfolgt sind, Rechnung getragen wird.
Es geht bei
den Konsequenzen und Schlussfolgerungen aber auch darum, dass der gesamte
Planungsablauf transparent zu gestalten ist, dass die einzelnen Planungsschritte
entsprechend zu dokumentieren sind und dass auch verständlich darzulegen ist,
warum welche Planungsentscheidung zustande gekommen ist.
Ich möchte
aber auch einen Bereich, der am Montag im Kontrollausschuss angesprochen wurde,
nicht unerwähnt lassen: Eine der Konsequenzen bestand nämlich auch darin, dass
die Planungsabteilungen umstrukturiert und auch Maßnahmen zur Sicherung des
Qualitätsablaufs, nämlich durch eine verstärkte Kontrolle, gesetzt wurden. Es
wurde einerseits eine Zentrale Planauskunftstelle eingerichtet und andererseits
sollen drei Dezernate die zukünftigen Planungsschritte begleiten: erstens das
Gebietsdezernat, das dafür zuständig ist, den Antrag sachlich auszuarbeiten,
zweitens das Antragsdezernat, das die Aufgabe hat, genau jene Formalitäten, um
deren Nichteinhaltung es bei den hier kritisierten Verfahrensfehlern ging,
entsprechend zu überprüfen, und drittens ein Sonderdezernat, bei dem es darum
geht, besondere Rechtsfragen entsprechend zu diskutieren und darzustellen.
Eine weitere
Konsequenz ist, dass alle Plandokumente - und darauf wurde auch hingewiesen -,
die vom Gemeinderat ab dem Jahr 1996 beschlossen wurden, entsprechend überprüft
werden.
Das sind
bereits wesentliche Schlussfolgerungen, die sich aus diesen Verfahrensfehlern
ergeben haben.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Kollege Strache hat auf Wien-Mitte Bezug genommen.
Ich darf hier noch einmal auf die Antwort von Seiten des StR Schicker in der
heutigen Fragestunde hinweisen, in der er dargelegt hat, dass derzeit die
Verhandlungen mit den Bauträgern auf Goodwill-Basis stattfinden, weil es eben
eine gültige, aufrechte Flächenwidmung gibt und die Baubewilligung auch
jederzeit beantragt werden kann.
Was ein bisschen
absurd ist, ist der Vorwurf vom Kollegen Strache, dass StR Schicker hier
seinerzeit einen Antrag unterschrieben hat, und die Tatsache, dass Kollege
Strache jetzt die Erfüllung dieses Antrags einfordert. Ich halte das deshalb
für absurd, weil im damaligen Antrag die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular