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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 81

 

Bedarf nach anderen Öffnungszeiten gegeben ist.

 

Ausgehend von jenen Befragungen sind wir daher auch zu den Kriterien gekommen, die uns jetzt auf diese fünf Pilot-Standorte zurückgreifen haben lassen. Es geht dabei eben nicht nur um das Kriterium "ich sage, ich brauche", sondern um die Nähe zu Einkaufszentren, wo die Beschäftigten mit anderen Arbeitszeiten konfrontiert sind, und natürlich auch um die gute Verkehrslage, damit jemand unter Umständen auch mit einem Hochleistungs-Verkehrsmittel auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder am Weg zurück den Standort anfahren kann.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr GR Ing RUDOLPH.

 

GR Ing Herbert RUDOLPH (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Die Frage von Frau Kollegin Sommer-Smolik nimmt Bezug auf die Erörterungen anlässlich der Klausur der SPÖ in Rust. - In der "Rathauskorrespondenz" vom 21. Februar ist folgende Aussage Ihres Chefs, des Bgm Häupl, zu lesen: "Bezüglich der Kindergärten sprach sich Häupl dafür aus, Kindergartenplätze kostenlos für die zur Verfügung zu stellen, die es brauchen."

 

Nun, in dieser Form ist das ja eine Leeraussage. Daraus kann man ja keine konkrete Handlung ableiten. Ich frage Sie daher: Nach welchen Kriterien können in Wien Eltern, Väter, Mütter für sich einmal entscheiden, ob sie unter die Gruppe derjenigen, "die es brauchen", fallen, ob sie da gemeint sind, oder auch für sich erkennen: Wir sind diejenigen, die davon ausgehen können, dass die Gemeinde Wien meint, wir brauchen es nicht? - Welche Kriterien werden hier zur Anwendung kommen?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

VBgmin Grete Laska: Zum Ersten gebe ich Ihnen Recht: Die Aussagen des Bürgermeisters sind Lehraussagen, und zwar mit L, E, H, R geschrieben.

 

Zum Zweiten: Bei dieser Definition - und das wissen Sie haargenau, aber ich erkläre es Ihnen gerne immer wieder - gehen wir davon aus, dass für jene Eltern, die nicht über ein besonders großes Einkommen verfügen - und die Grenze bei dieser neuen Richtlinie entspricht auch dem, was als Mindesteinkommen, das gewährleistet sein sollte, gefordert wird, nämlich 1 000 EUR -, kein Betreuungsbeitrag für die Kindertagesheime anfallen wird. Es unterliegt unser gesamtes Beitragssystem einer sozialen Staffelung, die sich nach dem Einkommen der Eltern richtet, ergänzt durch Kriterien, wie etwa die Kinderanzahl - es wird hier das Familieneinkommen als Grundlage herangezogen -, und diese soziale Staffelung gewährleistet genau das, was der Herr Bürgermeister gesagt hat, wobei die jeweiligen Grenzen jetzt auch noch angehoben wurden. Für diejenigen, die sich an der unteren Einkommensgrenze befinden, entfällt der Betreuungsbeitrag, das heißt also, sie zahlen für die Betreuung nichts. Und dann geht die soziale Staffelung nach oben, bis hin zu jenen, die den Vollbeitrag bezahlen. Das ist eine gute, sozial, ausgewogene Preispolitik, zu der wir in Wien stehen und die in krassem Gegensatz zu dem steht, was auf Bundesebene und vor allem im sozialpolitischen Vorzeigeprojekt Deutsch-Griffen ausprobiert wurde.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die letzte Zusatzfrage stellt Frau GRin Sommer-Smolik.

 

GRin Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Es ist ja nicht erst seit der Charlotte-Bühler-Studie bekannt, dass gerade Kinder, die den ganzen Tag über im Kindergarten sind, besondere Bedürfnisse haben, wie etwa Rückzugsmöglichkeiten, vor allem in den Phasen, wo sie dann auch ermüden - was wahrscheinlich in verstärktem Ausmaß auf jene Kinder zutreffen wird, die dann bis 20 Uhr im Kindergarten sind.

 

Wird es hier organisatorische Maßnahmen geben, damit gerade für diese Kinder dann diese Rückzugsmöglichkeiten gegeben sind, um ihre emotionale Entwicklung auch nicht zu gefährden?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

VBgmin Grete Laska: Zum einen möchte ich schon ganz klar feststellen: Meine Zielsetzung ist es nicht, dass die erweiterten Öffnungszeiten von 6 Uhr in der Früh bis 20 Uhr von den Eltern in Anspruch genommen werden, denn das wäre kontraproduktiv im Sinne des Kindeswohls und würde der pädagogischen Einrichtung, die unsere Kindertagesheime sind, komplett widersprechen. - Erlauben Sie mir die private Bemerkung dazu: Als Mutter würden mir alle Haare zu Berge stehen, wenn jemand die Kinder über das gesamte Ausmaß dieser Zeit "abgibt" - dann wäre der Begriff "abgeben" auch tatsächlich zutreffend.

 

Wir versuchen, ganz im Gegenteil, durch die möglichst flexible Handhabung auch von neuen Betreuungsformen zu erreichen, dass die Eltern sehr wohl auch sicher sein können, dass die Kinder in jenen Zeiten, in denen es als familienergänzende Einrichtung pädagogisch notwendig ist, sie dort unterzubringen, in ihrer Gesamtentwicklung keinen Schaden nehmen.

 

Die moderne Kindertagesheim-Pädagogik, die wir verfolgen, die sich in den letzten Jahren hinsichtlich der Ansätze, an denen sich unsere PädagogInnen orientieren, auch sehr stark geändert hat, muss natürlich auch auf diese neue Herausforderung Rücksicht nehmen. Aber da gibt es auch schon gute Erfahrungen, weil wir zum Beispiel in den Spitals-Kindertagesheimen diese Öffnungszeiten derzeit auch schon haben und natürlich auf den gesamten Ablauf im Interesse der Kinder, aber auch der Eltern Rücksicht genommen werden muss. Darin besteht auch die Beratungstätigkeit unserer PädagogInnen, dass sie nämlich mit den Eltern darüber sprechen, was solche Betreuungszeiten im Extremfall - das gilt auch für 6 Uhr in der Früh - für die Kinder bedeuten und wie man da gemeinsam Vorsorge treffen muss, damit die Kinder keinen Schaden nehmen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. -

 

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