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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 01.2.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 94

 

jahrelang zugeschaut, wie ganz ungezügelt diese Kinozentren entstehen - so lange, bis in Wien so viele Kinos waren wie in Berlin, obwohl wir in Wien nur halb so viele Einwohner haben.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel eine Aussendung von Faymann zum Thema "Bremse für Wildwuchs für Großprojekte". Er geht darauf ein, dass man bei Großprojekten künftig darauf achten muss, ob sie leistungsfähige Massenverkehrsmittel und eine ausreichende Zahl von Parkplätzen zur Verfügung stellen. Das gelte für Projekte wie Theater, Museen, Kinocenter, Ausstellungs- und Messezentren, Sportanlagen und so weiter.

 

Ich bin überzeugt davon, dass das überhaupt nichts genützt hat, um den kleinen innerstädtischen Kinos zu helfen. Man hat bei dieser Regelung - es ging damals auch um eine Novellierung - überhaupt nicht darüber nachgedacht, ob dieser Bedarf gegeben ist. Das ist ein Versäumnis, das ist nun mal geschehen. Aber man muss unserer Meinung nach, wenn es um eine zukünftige Kinoförderung geht, sehr wohl zumindest jetzt darüber nachdenken, ob man auch in Zukunft weitere große Kinozentren erlauben soll.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt bei diesen Richtlinien zur Förderung von Klein- und Mittelkinos in Wien einen Punkt, wo man sehr wohl auf das Problem geachtet hat, dass jetzt diese Kinos ein Insolvenzverfahren am Hals haben, und zwar ist das der Punkt 2.4:

 

"Keine Förderung ist für Betriebe möglich, die ihren Spielbetrieb zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Kommission (Punkt 6) beziehungsweise der vorgesehenen Mittelzuteilung bereits auf Dauer geschlossen haben oder deren bevorstehende Schließung bereits bekannt ist."

 

Unserer Meinung nach schließt das aber nicht aus, dass trotzdem Förderungen ausbezahlt werden. Wir haben deshalb einen Zusatzantrag gestellt, der sicherstellen soll, dass Kinos, die zurzeit in ein Insolvenzverfahren verwickelt sind, bis zum Abschluss dieses Verfahrens keine Förderung bekommen sollen. Das ist deshalb notwendig, weil die Kinoförderung nicht zur Verlustabdeckung da sein soll.

 

Dieser Abänderungsantrag lautet:

 

"Die Richtlinien zur Förderung von Klein- und Mittelkinos in Wien sollen dahin gehend abgeändert werden, dass unter Punkt 2 der Punkt 2.5. dazugefügt wird. Er soll lauten:

 

'Keine Förderung ist für Betriebe möglich, gegen die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Kommission (Punkt 6) beziehungsweise der vorgesehenen Mittelzuweisung ein Insolvenzverfahren anhängig ist.'"

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren die beiden Punkte, die aus unserer Sicht noch zu beachten sind. Wir werden dieser Kinoförderung zustimmen, wir sind aber der Meinung, dass man, was die Widmung von Kinoplex-Centern betrifft, sicher noch eine Novellierung im Auge behalten muss und dass man darauf achten muss, dass keine Förderung in Betriebe fließt, die zurzeit Konkurs angemeldet haben. (Beifall bei der FPÖ.)  

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Gibt es jetzt einen Antrag oder gibt es keinen? (GRin Mag Heidemarie Unterreiner - den Antrag nachreichend -: Entschuldigung, Herr Vorsitzender!)

 

Meine Damen und Herren, bevor ich Frau GRin Klicka das Wort erteile, habe ich folgende Bitte an Sie: Ich kann verstehen, dass Sie alle einen Nachmittagsplausch brauchen, ich habe Verständnis dafür. Trotzdem würde ich Sie ersuchen, dass man den Rednern ein bisschen zuhört und den Lärmpegel etwas absenkt. Es hilft mir nichts, wenn ich den Tratsch aus den Reihen besser höre, als die Rednerin.

 

Als Nächste ist Frau GRin Klicka zum Wort gemeldet.

 

GRin Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist sehr erfreulich, dass wir heute die Wiener Kinoförderung für die Jahre 2002 bis 2004 beschließen und dass diese auch wieder in der gleichen Höhe gesichert ist. Sie sehen, dass die Stadt Wien sehr wohl den Kino- und Filmbereich sehr ernst nimmt. Die Filmförderung wurde in den letzten Jahren umstrukturiert und erneuert, die Beiträge sind auf dem erhöhten Niveau geblieben, anders als im Bund, wo Mittel gekürzt werden oder offen sind. Aus einem Rahmenbeitrag von 726 728 EUR pro Jahr werden die Prämien, Investitionszuschüsse und der Wiener Kinopreis vergeben. Die erhöhten Förderungen haben sich auch bereits in den Erfolgen des heimischen Films niedergeschlagen, machen aber auch die Notwendigkeit von Abspielplätzen deutlich. Die neuen Richtlinien zur Förderung der Klein- und Mittelkinos in Wien nehmen vor allem auf die Tatsache Rücksicht, dass Kinos einen wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Beitrag für das soziale Zusammenleben in der Großstadt leisten.

 

Leider geht die Entwicklung in Wien derzeit zu den Multiplex-Kinos, wie wir in den letzten Redebeiträgen auch schon gehört haben. Wir sind nicht grundsätzlich gegen diese Großkinos, aber es kann auch nicht so sein, dass Wien, wie dies derzeit der Fall ist, über gleich viele Kinoplätze verfügt, wie das doppelt so große Berlin. Das ist eindeutig ein Überangebot an Kinoplätzen, dem in einem freien Wirtschaftsmarkt auch kulturpolitisch entgegengewirkt werden muss.

 

StR Mailath-Pokorny setzt daher mit der Verlängerung der hohen Kinoförderung einen wichtigen Schritt. Gefördert werden soll nämlich die Erhaltung der filmischen Vielfalt. Künstlerisch wertvolle, qualitätsvolle österreichische Filme, Filme in Originalfassung, Kinder- und Jugendfilme, Kinos, die neben dem laufenden Programm auch Retrospektiven, Sonderreihen und interdisziplinäre Veranstaltungen anbieten, werden in den Genuss von Qualitätsprämien kommen.

 

Investitionsförderungen können die Verbesserung der technischen Ausstattung unterstützen, aber auch die Umstellung des Programms und der Zusatzbereiche, wie zum Beispiel die Gastronomie, im Dienste eines abgerundeten Erlebnisangebots fördern.

 

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