Gemeinderat,
11. Sitzung vom 01.2.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 94
jahrelang zugeschaut, wie ganz ungezügelt diese Kinozentren
entstehen - so lange, bis in Wien so viele Kinos waren wie in Berlin, obwohl
wir in Wien nur halb so viele Einwohner haben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel
eine Aussendung von Faymann zum Thema "Bremse für Wildwuchs für
Großprojekte". Er geht darauf ein, dass man bei Großprojekten künftig
darauf achten muss, ob sie leistungsfähige Massenverkehrsmittel und eine
ausreichende Zahl von Parkplätzen zur Verfügung stellen. Das gelte für Projekte
wie Theater, Museen, Kinocenter, Ausstellungs- und Messezentren, Sportanlagen
und so weiter.
Ich bin überzeugt davon, dass das überhaupt nichts
genützt hat, um den kleinen innerstädtischen Kinos zu helfen. Man hat bei
dieser Regelung - es ging damals auch um eine Novellierung - überhaupt nicht
darüber nachgedacht, ob dieser Bedarf gegeben ist. Das ist ein Versäumnis, das
ist nun mal geschehen. Aber man muss unserer Meinung nach, wenn es um eine
zukünftige Kinoförderung geht, sehr wohl zumindest jetzt darüber nachdenken, ob
man auch in Zukunft weitere große Kinozentren erlauben soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt bei
diesen Richtlinien zur Förderung von Klein- und Mittelkinos in Wien einen
Punkt, wo man sehr wohl auf das Problem geachtet hat, dass jetzt diese Kinos
ein Insolvenzverfahren am Hals haben, und zwar ist das der Punkt 2.4:
"Keine Förderung ist für Betriebe möglich, die
ihren Spielbetrieb zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Kommission
(Punkt 6) beziehungsweise der vorgesehenen Mittelzuteilung bereits auf
Dauer geschlossen haben oder deren bevorstehende Schließung bereits bekannt
ist."
Unserer Meinung nach schließt das aber nicht aus,
dass trotzdem Förderungen ausbezahlt werden. Wir haben deshalb einen
Zusatzantrag gestellt, der sicherstellen soll, dass Kinos, die zurzeit in ein
Insolvenzverfahren verwickelt sind, bis zum Abschluss dieses Verfahrens keine
Förderung bekommen sollen. Das ist deshalb notwendig, weil die Kinoförderung
nicht zur Verlustabdeckung da sein soll.
Dieser Abänderungsantrag lautet:
"Die Richtlinien zur Förderung von Klein- und
Mittelkinos in Wien sollen dahin gehend abgeändert werden, dass unter
Punkt 2 der Punkt 2.5. dazugefügt wird. Er soll lauten:
'Keine Förderung ist für Betriebe möglich, gegen die
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Kommission (Punkt 6)
beziehungsweise der vorgesehenen Mittelzuweisung ein Insolvenzverfahren
anhängig ist.'"
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das waren die
beiden Punkte, die aus unserer Sicht noch zu beachten sind. Wir werden dieser
Kinoförderung zustimmen, wir sind aber der Meinung, dass man, was die Widmung
von Kinoplex-Centern betrifft, sicher noch eine Novellierung im Auge behalten
muss und dass man darauf achten muss, dass keine Förderung in Betriebe fließt,
die zurzeit Konkurs angemeldet haben. (Beifall
bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Gibt es jetzt einen Antrag oder gibt es keinen?
(GRin Mag Heidemarie Unterreiner - den
Antrag nachreichend -: Entschuldigung, Herr Vorsitzender!)
Meine
Damen und Herren, bevor ich Frau GRin Klicka das Wort erteile, habe ich
folgende Bitte an Sie: Ich kann verstehen, dass Sie alle einen Nachmittagsplausch
brauchen, ich habe Verständnis dafür. Trotzdem würde ich Sie ersuchen, dass man
den Rednern ein bisschen zuhört und den Lärmpegel etwas absenkt. Es hilft mir
nichts, wenn ich den Tratsch aus den Reihen besser höre, als die Rednerin.
Als Nächste ist Frau GRin Klicka zum Wort gemeldet.
GRin Marianne Klicka
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte
Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist sehr erfreulich, dass wir heute die Wiener Kinoförderung
für die Jahre 2002 bis 2004 beschließen und dass diese auch wieder in der
gleichen Höhe gesichert ist. Sie sehen, dass die Stadt Wien sehr wohl den Kino-
und Filmbereich sehr ernst nimmt. Die Filmförderung wurde in den letzten Jahren
umstrukturiert und erneuert, die Beiträge sind auf dem erhöhten Niveau
geblieben, anders als im Bund, wo Mittel gekürzt werden oder offen sind. Aus
einem Rahmenbeitrag von 726 728 EUR pro Jahr werden die Prämien,
Investitionszuschüsse und der Wiener Kinopreis vergeben. Die erhöhten
Förderungen haben sich auch bereits in den Erfolgen des heimischen Films
niedergeschlagen, machen aber auch die Notwendigkeit von Abspielplätzen
deutlich. Die neuen Richtlinien zur Förderung der Klein- und Mittelkinos in
Wien nehmen vor allem auf die Tatsache Rücksicht, dass Kinos einen wichtigen kulturellen
und infrastrukturellen Beitrag für das soziale Zusammenleben in der Großstadt
leisten.
Leider geht die Entwicklung in Wien derzeit zu den
Multiplex-Kinos, wie wir in den letzten Redebeiträgen auch schon gehört haben.
Wir sind nicht grundsätzlich gegen diese Großkinos, aber es kann auch nicht so
sein, dass Wien, wie dies derzeit der Fall ist, über gleich viele Kinoplätze
verfügt, wie das doppelt so große Berlin. Das ist eindeutig ein Überangebot an
Kinoplätzen, dem in einem freien Wirtschaftsmarkt auch kulturpolitisch entgegengewirkt
werden muss.
StR Mailath-Pokorny setzt daher mit der Verlängerung
der hohen Kinoförderung einen wichtigen Schritt. Gefördert werden soll nämlich
die Erhaltung der filmischen Vielfalt. Künstlerisch wertvolle, qualitätsvolle
österreichische Filme, Filme in Originalfassung, Kinder- und Jugendfilme, Kinos,
die neben dem laufenden Programm auch Retrospektiven, Sonderreihen und
interdisziplinäre Veranstaltungen anbieten, werden in den Genuss von
Qualitätsprämien kommen.
Investitionsförderungen
können die Verbesserung der technischen Ausstattung unterstützen, aber auch die
Umstellung des Programms und der Zusatzbereiche, wie zum Beispiel die
Gastronomie, im Dienste eines abgerundeten Erlebnisangebots fördern.
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