Gemeinderat,
10. Sitzung vom 23.1.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 56
erwarten können, ist das, was ich jetzt eben in der
Beantwortung der Frage des Herrn GR Pfeiffer getan habe, nämlich ein
grundsätzliches Bekenntnis zum Bau von Garagen in dieser Stadt abzugeben und
dies auch in öffentlichen kontroversiellen Diskussionen durchzusetzen.
Ich bin gegen ein Verbot des Autokaufs und ich bin
dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Kraftfahrzeug auch in möglichst
vernünftiger, schonender und kostengünstiger Form abstellen können. Und dem
werden wir Rechnung tragen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Somit ist die 1. Anfrage
beantwortet.
Die 2. Anfrage (FSP/00348/2002/0001-KSP/GM) wurde von Frau GRin Petra Bayr an die
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen
gerichtet: Welche Maßnahmen wurden
bezugnehmend der aufgetauchten Hepatitis C Fälle ergriffen?
Ich ersuche um Beantwortung. - Bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fragestellerin, Frau GRin Bayr!
Ich möchte mich eingangs schon entschuldigen, dass
ich vielleicht ein bisschen weiter aushole, weil ich auch ein wenig die
Problematik der Virusinfektionen und der nosokomialen Infektionen beleuchten
möchte.
Bezüglich Ihrer Frage, was bezugnehmend auf die
aufgetauchten Hepatitis-C-Fälle unternommen wurde, möchte ich auch einmal
klärend mitteilen, dass man zwar verabsäumt hat, mich sofort davon zu
verständigen, dass man aber sehr wohl alles für die Patientinnen und Patienten
getan hat, was notwendig war, um aufzuklären, um sicherzustellen und um weitere
Infektionen zu verhüten. Und das ist für mich das absolut Entscheidende.
Es mag unbequem und unangenehm für einen Politiker
sein, wenn er erst durch eine Presseaussendung etwas erfährt, aber es ist nicht
ausreichend, disziplinäre Maßnahmen gegen die Verantwortlichen zu ergreifen,
wenn einem selber etwas Unangenehmes widerfahren ist. Meine Aufgabe als Ärztin
und Politikerin ist es, für die Patienten zu sorgen und nicht allzu sehr auf
mich persönlich Rücksicht zu nehmen. Daher werden Sie verstehen, dass ich auf
Grund dieser verspäteten Meldung keine Maßnahmen ergreife, wohl aber die
Weisung gegeben habe, dass mir besondere Vorfälle sehr rasch zu melden sind.
Man muss aber auch darauf achten, dass man nicht das
Kind mit dem Bade ausschüttet, und es haben schon manche dahin gehend
missverstanden, dass mir jede Infektion zu melden ist. Wenn mir jede Infektion zu
melden wäre, würde ich sämtliche Spitäler der Stadt Wien und selbstverständlich
auch mein Büro total lähmen. Das kann es bitte nicht sein.
Ich möchte Ihnen noch kurz einen Überblick geben, wie
es überhaupt zu der Recherche kam. Die Hepatitis C zählt zu den
meldepflichtigen Erkrankungen. Bei Auftreten einer Erkrankung ist eine Meldung
an die MA 15 zu erstatten. Das wurde sehr rasch und in vorbildlicher Weise
durchgeführt und die zuständige Ärztin in der MA 15 fand auch das
Gemeinsame, dass beide Patienten im Donauspital lagen, aber auch, dass sie
Eigenblut erhalten haben.
Das Erste, was diese Kollegin tat, war, die
Blutspende zu überprüfen, da ja bekannt ist, dass Viren vor allem mit
Blutprodukten übertragen werden. Sie haben sich genauestens das Spendewesen im
Krankenhaus Lainz angeschaut, sie haben sich die Vorbefunde angeschaut. Es
wurde, wie es der Kunst entspricht, vor der Spende von den Patienten ein
Screening auf Hepatitis-C-Antikörper durchgeführt. Ich betone das Wort
"Antikörper", denn bei Fremdspenden muss eine Hepaitits-C-PCR, eine
Polymerase Kettenreaktion, durchgeführt werden, die bereits das Virus sichtbar
macht, denn Antikörper treten oft erst Monate nach der Infektion auf und der
Patient oder die Patientin ist in dieser Zeit infektiös. Daher müssen
Fremdspenden auf Hepatitis-PCR untersucht werden - Eigenblut auf Antikörper.
Diese Hepatitis-PCR-Untersuchung ist eine sehr
kostspielige. Wenn wir uns fragen, warum das Gesundheitswesen immer teurer
wird, so sind es auch diese Sicherheitsbestimmungen der Blutkonserven, die
EU-weit verlangt werden - das macht nicht nur Österreich -, und als sie EU-weit
durchgeführt wurden, hat die Firma, die das Patent hat, auch noch
Lizenzgebühren verlangt. Es kann uns also passieren, dass sich die Kosten für diese
PCR-Untersuchung noch auf ein Vielfaches erhöhen. Sie sehen also, die Kosten
steigen enorm. Sie, Herr GR Kowarik, der Sie ja da sehr gut und sehr weitgehend
informiert sind, können das auch nachvollziehen und wissen darüber auch
Bescheid.
Diese Hepatitis-C-Antikörper waren negativ. Es wurde
dann, wie die Infektion bekannt war, im Look-back-Verfahren auch auf PCR
untersucht. Die Patienten waren zu jenem Zeitpunkt negativ.
Ich sagen Ihnen auch noch, warum es so wichtig ist,
dass man auch das Eigenblut untersucht. Es schadet dem Patienten oder der
Patientin selbst nicht, ihr eigenes eventuell infektiöses Blut zu erhalten,
aber es besteht bei der Gabe von infektiösem Blut die Gefahr - und das hat der
Gesetzgeber auch einkalkuliert; Verwechslungen können immer passieren -, dass
durch Verwechslung ein anderer Patient geschädigt wird oder durch Verletzungen
das Personal. Daher dürfen Eigenblutspenden nur von, soweit bekannt,
infektionsfreien Spendern gegeben werden. Vom Gesetzgeber her ist auch
ausgeschlossen, dass Eigenblut, das nicht verwendet wird, an Stelle von
Fremdblut verwendet wird, da es sich dabei an sich nicht um gesunde Spender
handelt und das durchaus Menschen sein können, die eine medikamentöse Therapie
erhalten oder vom Alter her nicht mehr den Spenderqualitäten entsprechen.
Nach Überprüfung dieser Eigenblutbank im Krankenhaus Lainz
kam die MA 15 zu dem Schluss, dass dort eine Infektion der Blutkonserven
mit Hepatitis C nicht stattgefunden haben kann. Daraufhin informierte die
MA 15 das Hygieneteam im SMZ-Ost. Wir haben seit einigen Jahren - auch per
Gesetzesbeschluss - Hygieneteams in allen Spitälern, die aus Ärzten und Kranken-
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