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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 138

 

und die Zugehörigkeit dazu natürlich mit Geborgenheit, mit Sicherheit und mit Heimat zusammenhängt, und das soll man nicht nehmen. Eine Nation ist Rechtsgemeinschaft, ist Solidargemeinschaft, ist Wertegemeinschaft, in die soll man sich einfinden, in die soll man sich integrieren, und das braucht seine Zeit. Ich denke, dass zehn Jahre ein angemessener Zeitraum sind, um diese Zugehörigkeit zu dieser Nation, zu diesem Staate zu erreichen. Wir als ÖVP, als Heimatpartei (Ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN.) - keine Frage! -, werden für die Österreicher darauf achten, ihnen diese Heimat zu erhalten (GR Günter Kenesei: Heimatlieder!), und für die Ausländer - und das ist ganz wichtig! - sind wir genauso da: Für sie werden wir darauf achten, dass sie die Chance erhalten, in Österreich und mit Österreich eine neue Heimat bekommen zu können. (Beifall bei der ÖVP und Heiterkeit bei Gemeinderäten der GRÜNEN.) 

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Der nächste Redner ist Herr GR Strache.

 

GR Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Damen und Herren!

 

Die Überschrift der heutigen Aktuellen Stunde trifft den Nagel auf den Kopf hinsichtlich dessen, was die GRÜNEN letztlich wollen. Ihr Inhalt ist nämlich "Stadtbürgerschaft" als ein Gegenkonzept zur Integration. (Zwischenruf des GR Günter Kenesei.) Wenn man die Überschrift liest, dann weiß man, was die GRÜNEN wollen. (GR Günter Kenesei: ... selektive Wahrnehmung!) In Wirklichkeit geht es den GRÜNEN nämlich nicht um die Anliegen der in dieser Stadt lebenden Zuwanderer, sondern sie versuchen, sie bewusst zu benützen, sie bewusst letztlich auch als Spielball in dieser Stadt zu benützen. - Das gilt es eingangs schon festzustellen.

 

Der Integrationsvertrag der Bundesregierung hat natürlich ganz klar und deutlich die Integration als Ziel vorgegeben und nicht das, was Herr Ellensohn hier wieder hineininterpretiert - weil es natürlich nicht in sein ideologisches Konzept passt, dass Zuwanderer hier in diesem Land integriert werden.

 

Für uns ist das selbstverständlich ein wesentliches Anliegen. Wir mussten aber schon im letzten Wahlkampf 2001 miterleben, dass das Staatsbürgerschaftsrecht in Frage gestellt worden ist. Wir mussten miterleben, dass von Ihrer Fraktion, aber auch von Seiten der Sozialdemokraten, das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige andiskutiert wurde, obwohl diese Frage massiv die Verfassung berührt. Es ist auch so, dass mit dieser Diskussion der Ausländermitbestimmung das Staatsbürgerschaftsrecht erstmals wirklich konkret in Frage gestellt wird. (GR Mag Christoph Chorherr: "Raus aus der EU!"? ...!)

 

Solange Sie sich aber am Staatsbürgerschaftsrecht orientiert haben, haben Sie sich durchwegs auch der Methode der Einbürgerungen - nämlich der raschen und vorzeitigen - bedient. Da hat man in den letzten Jahren 60 Prozent aller Einbürgerungen allein in dieser Stadt vorgenommen, obwohl wir nur ein Fünftel der Bevölkerung Gesamtösterreichs aufweisen. Man sieht hier durchaus die Schieflage, die sich bei den Einbürgerungen im gesamtösterreichischen Vergleich ergeben hat.

 

Aber was steht hinter dieser Programmatik der SPÖ und der GRÜNEN, das Wahlrecht von Angehörigen von Drittstaaten zu fordern? - Nicht von EU-Bürgern, denn da haben wir es schon, das haben Sie richtig gesagt, Herr Klubobmann Chorherr (GR Mag Christoph Chorherr: Und da ist es okay?), und da ist es okay. Ich erkläre Ihnen auch gleich, warum es da okay ist: weil das auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruht. Das ist eben der Grundsatz der Gegenseitigkeit im völkerrechtlichen Sinn: dass nämlich wir als Österreicher in allen anderen Ländern der Europäischen Union - wenn wir uns etwa in der Bundesrepublik Deutschland oder in Frankreich oder in England ansiedeln - selbstverständlich auch ein Wahlrecht besitzen.

 

Dieses völkerrechtliche Prinzip der Gegenseitigkeit hat eben hier einen Sinn, den gibt es hier. Den gibt es aber nicht im Bereich dessen, was Sie verlangen.

 

Das, was Sie fordern, widerspricht aber nicht nur dem völkerrechtlichen Grundsatz der Gegenseitigkeit, sondern es widerspricht, darüber hinausgehend, auch der österreichischen Bundesverfassung. Diese spricht nun einmal vom Bundesvolk, von den Landesbürgern und den Staatsbürgern als dem Souverän in unserem Staat und Land. Das ist entscheidend! Deshalb versuchen Sie mit Ihrer Forderung offensichtlich auch, die Verfassung auszuhöhlen. Das wird aber nicht gelingen! Das ist auch auf Bezirksebene sehr wohl ein Verfassungsproblem und wird auch beim Verfassungsgerichtshof einzuklagen sein, sollten Sie wirklich versuchen, dieses Vorhaben auf Bezirksebene umzusetzen.

 

Das Wahlrecht stellt nun einmal ein ureigenes Interesse und Recht des Staatsbürgers dar. Das ist überall auf dieser Welt so, egal ob ich in die Türkei oder in irgendein anderes Land auswandere. Selbstverständlich ist es so, dass man auch in der Türkei nur als Staatsbürger ein Recht hat zu wählen und auch gewisse Rechte und Pflichten hat.

 

Genauso ist das auch bei uns. Das ist ja nichts Verwerfliches, sondern eben ein Grundrecht, das weltweit - wenn Sie schon von Weltbürgerschaft gesprochen haben - existiert. Wir stehen auf der Welt ja bitte nicht alleine da mit diesen Staatsbürgerschaftsrechten, die es bei uns gibt!

 

Natürlich ist es auch wichtig, das aufrechtzuerhalten und diesen Wert als solchen auch darzustellen. Er stellt eben auch eine Identität dar und natürlich macht es Sinn, dass wir versuchen, die Menschen, die zu uns gekommen sind und heute als Zuwanderer hier leben, zu integrieren. Das ist das Entscheidende! Am Ende der Integration soll nun einmal die Staatsbürgerschaft stehen. Wenn die Staatsbürgerschaft dann nach zehn Jahren vom Zuwanderer dementsprechend

 

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