Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 138
und die Zugehörigkeit dazu
natürlich mit Geborgenheit, mit Sicherheit und mit Heimat zusammenhängt, und
das soll man nicht nehmen. Eine Nation ist Rechtsgemeinschaft, ist
Solidargemeinschaft, ist Wertegemeinschaft, in die soll man sich einfinden, in
die soll man sich integrieren, und das braucht seine Zeit. Ich denke, dass zehn
Jahre ein angemessener Zeitraum sind, um diese Zugehörigkeit zu dieser Nation,
zu diesem Staate zu erreichen. Wir als ÖVP, als Heimatpartei (Ironische Heiterkeit bei
den GRÜNEN.) - keine Frage! -, werden für die Österreicher darauf
achten, ihnen diese Heimat zu erhalten (GR Günter Kenesei: Heimatlieder!), und für
die Ausländer - und das ist ganz wichtig! - sind wir genauso da: Für sie werden
wir darauf achten, dass sie die Chance erhalten, in Österreich und mit
Österreich eine neue Heimat bekommen zu können. (Beifall bei der ÖVP und Heiterkeit bei
Gemeinderäten der GRÜNEN.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Der nächste Redner ist Herr GR
Strache.
GR Heinz
Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrter Herr Vorsitzender! Werte Damen und Herren!
Die
Überschrift der heutigen Aktuellen Stunde trifft den Nagel auf den Kopf hinsichtlich
dessen, was die GRÜNEN letztlich wollen. Ihr Inhalt ist nämlich
"Stadtbürgerschaft" als ein Gegenkonzept zur Integration. (Zwischenruf des GR Günter
Kenesei.) Wenn man die Überschrift liest, dann weiß man, was die GRÜNEN
wollen. (GR
Günter Kenesei: ... selektive Wahrnehmung!) In Wirklichkeit geht es den
GRÜNEN nämlich nicht um die Anliegen der in dieser Stadt lebenden Zuwanderer,
sondern sie versuchen, sie bewusst zu benützen, sie bewusst letztlich auch als
Spielball in dieser Stadt zu benützen. - Das gilt es eingangs schon festzustellen.
Der
Integrationsvertrag der Bundesregierung hat natürlich ganz klar und deutlich
die Integration als Ziel vorgegeben und nicht das, was Herr Ellensohn hier
wieder hineininterpretiert - weil es natürlich nicht in sein ideologisches Konzept
passt, dass Zuwanderer hier in diesem Land integriert werden.
Für uns
ist das selbstverständlich ein wesentliches Anliegen. Wir mussten aber schon im
letzten Wahlkampf 2001 miterleben, dass das Staatsbürgerschaftsrecht in Frage gestellt
worden ist. Wir mussten miterleben, dass von Ihrer Fraktion, aber auch von
Seiten der Sozialdemokraten, das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige andiskutiert
wurde, obwohl diese Frage massiv die Verfassung berührt. Es ist auch so, dass
mit dieser Diskussion der Ausländermitbestimmung das Staatsbürgerschaftsrecht
erstmals wirklich konkret in Frage gestellt wird. (GR Mag Christoph Chorherr:
"Raus aus der EU!"? ...!)
Solange
Sie sich aber am Staatsbürgerschaftsrecht orientiert haben, haben Sie sich durchwegs
auch der Methode der Einbürgerungen - nämlich der raschen und vorzeitigen -
bedient. Da hat man in den letzten Jahren 60 Prozent aller Einbürgerungen
allein in dieser Stadt vorgenommen, obwohl wir nur ein Fünftel der Bevölkerung
Gesamtösterreichs aufweisen. Man sieht hier durchaus die Schieflage, die sich
bei den Einbürgerungen im gesamtösterreichischen Vergleich ergeben hat.
Aber was
steht hinter dieser Programmatik der SPÖ und der GRÜNEN, das Wahlrecht von
Angehörigen von Drittstaaten zu fordern? - Nicht von EU-Bürgern, denn da haben
wir es schon, das haben Sie richtig gesagt, Herr Klubobmann Chorherr (GR
Mag Christoph Chorherr: Und da ist es okay?), und da ist es okay. Ich erkläre
Ihnen auch gleich, warum es da okay ist: weil das auf dem Grundsatz der
Gegenseitigkeit beruht. Das ist eben der Grundsatz der Gegenseitigkeit im
völkerrechtlichen Sinn: dass nämlich wir als Österreicher in allen anderen
Ländern der Europäischen Union - wenn wir uns etwa in der Bundesrepublik
Deutschland oder in Frankreich oder in England ansiedeln - selbstverständlich
auch ein Wahlrecht besitzen.
Dieses
völkerrechtliche Prinzip der Gegenseitigkeit hat eben hier einen Sinn, den gibt
es hier. Den gibt es aber nicht im Bereich dessen, was Sie verlangen.
Das, was
Sie fordern, widerspricht aber nicht nur dem völkerrechtlichen Grundsatz der
Gegenseitigkeit, sondern es widerspricht, darüber hinausgehend, auch der
österreichischen Bundesverfassung. Diese spricht nun einmal vom Bundesvolk, von
den Landesbürgern und den Staatsbürgern als dem Souverän in unserem Staat und
Land. Das ist entscheidend! Deshalb versuchen Sie mit Ihrer Forderung
offensichtlich auch, die Verfassung auszuhöhlen. Das wird aber nicht gelingen!
Das ist auch auf Bezirksebene sehr wohl ein Verfassungsproblem und wird auch
beim Verfassungsgerichtshof einzuklagen sein, sollten Sie wirklich versuchen,
dieses Vorhaben auf Bezirksebene umzusetzen.
Das
Wahlrecht stellt nun einmal ein ureigenes Interesse und Recht des Staatsbürgers
dar. Das ist überall auf dieser Welt so, egal ob ich in die Türkei oder in
irgendein anderes Land auswandere. Selbstverständlich ist es so, dass man auch
in der Türkei nur als Staatsbürger ein Recht hat zu wählen und auch gewisse
Rechte und Pflichten hat.
Genauso
ist das auch bei uns. Das ist ja nichts Verwerfliches, sondern eben ein Grundrecht,
das weltweit - wenn Sie schon von Weltbürgerschaft gesprochen haben -
existiert. Wir stehen auf der Welt ja bitte nicht alleine da mit diesen
Staatsbürgerschaftsrechten, die es bei uns gibt!
Natürlich ist es auch
wichtig, das aufrechtzuerhalten und diesen Wert als solchen auch darzustellen.
Er stellt eben auch eine Identität dar und natürlich macht es Sinn, dass wir versuchen,
die Menschen, die zu uns gekommen sind und heute als Zuwanderer hier leben, zu
integrieren. Das ist das Entscheidende! Am Ende der Integration soll nun einmal
die Staatsbürgerschaft stehen. Wenn die Staatsbürgerschaft dann nach zehn
Jahren vom Zuwanderer dementsprechend
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