Gemeinderat,
7. Sitzung vom 20.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 125
zialen Versorgung, in
der Hotelqualität und in der Qualität der Regelung der Beziehung zwischen Angehörigen,
zwischen Heimbewohnern und -bewohnerinnen und dem Pflegling, der dann hoffentlich
nicht mehr so heißt, und den ihn umgebenden Institutionen gesichert werden.
Frau StRin
Pittermann, wenn dieses Pflegeheimgesetz das leistet, was ich jetzt versucht
habe zu illustrieren, sind wir zufrieden. Wenn das Pflegeheimgesetz aber das
Achtbettzimmer, die Tristesse, den Mangel festschreibt, dann werden wir es bekämpfen,
so gut wir es können! Das ist meine Sorge.
Im
Globalbudget des Krankenanstaltenverbunds konnte ich keine Schwerpunktsetzung
für diesen Bereich entdecken. Es liegt vielleicht daran, dass diese
Schwerpunkte - wie gesagt - noch nicht ausgewiesen sind, aber meine Vermutung
geht dahin, dass es für diese schwache Gruppe innerhalb der Gesellschaft in
Zeiten der Gewinner und der Maximierung der Leistung vielleicht wieder einmal
zu wenig Geld gibt.
Jetzt möchte
ich, bevor ich an den Schluss meiner Ausführungen komme, noch einige Anträge
einbringen und sie auch begründen.
Der erste
meiner Anträge betrifft den Bereich der Ordensspitäler. Die Ordensspitäler
haben eine wichtige, eine anerkannte, eine berechtigte Rolle in der Stadt. Sie
sind nicht im Krankenanstaltenverbund mitbetreut, sondern sie beziehen ihre Leistungen
aus dem WIKRAF. In diesem Jahr ist für sie ein Betrag von
310 Millionen S - für alle zusammen - vorgesehen, obwohl die
Beratungsfirma Solve Consulting im Auftrag der Gemeinde Wien einen Zuschussbedarf
von jenseits 500 Millionen S errechnet hat. Sie müssen sich mit
310 Millionen S bescheiden. Das ist schwer genug. In vielen Häusern
ist es nicht möglich, damit die Abgangsdeckung zu schließen.
Aber neben der
Tatsache, dass sie mit dem laufenden Betrieb zu wenig Mittel haben, kommt noch
eine Verschärfung, dass wie bei den Krankenhäusern der Gemeinde Wien auch viele
Ordensspitäler baulich in die Jahre gekommen sind. Diese alte Bausubstanz
braucht, um baulich, aber auch technisch-medizinisch am höchsten Standard zu
sein, Investitionen. Investitionen wurden einigen Häusern zugesagt und auch
schriftlich seitens des WIKRAF zugebilligt.
Jetzt hat man
in dem einen oder anderen Haus zu bauen begonnen und stellt fest, dass für das
kommende Jahr - mitten, während diese Baumaßnahmen im Laufen sind - diese
Zusage seitens der Gemeinde zurückgenommen wird, und zwar mit einer besonders
juristischen Spitzfindigkeit, indem man nämlich begründet, diese Investitionen
wurden zwar genehmigt, aber dummerweise waren sie nicht genehmigungspflichtig.
Weil sie nicht genehmigungspflichtig sind, kann die Genehmigung jetzt flugs
wieder zurückgezogen werden.
Ich konnte es
kaum glauben. Da gibt es Baustellen, das ist fast ein bisschen wie beim Lainzer
Tunnel. Jetzt werden die Baustellen stillgelegt, die Malerkübel und die
Baugruben eingemottet, denn was nicht genehmigungspflichtig ist, das kann man
auch rückgängig machen. Das kann es ja wohl nicht sein! So kann es doch nicht gehen,
dass man Zusagen, die auf Treu und Glauben umgesetzt werden, im Vorhaben wieder
zurücknimmt!
Wir beantragen
daher, dass die Gemeinde Wien auf juristische Spitzfindigkeiten verzichtet, zu
ihren Zusagen steht und die begonnenen Vorhaben und Investitionen in den
Ordensspitälern wie geplant fortsetzen lässt. Die Gemeinde Wien möge auch zu
der Rolle, die die Ordensspitäler in Wien spielen, dadurch stehen, dass sie
ihnen eine adäquate Bedeckung ihrer Leistungen gibt, wobei - auch das muss klar
sein - die Ordensspitäler ebenso Leistungskriterien zu genügen haben wie alle
anderen. Auch daran werden sie zu messen sein.
Dritter Punkt
in unserem Beschlussantrag ist das Orthopädische Krankenhaus in Speising. Jeder
weiß, dass es einen Ruf hat, der über die Grenzen der Stadt hinausgeht. Es
erfüllt auch einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Wer das Haus kennt, weiß,
es hat ebenfalls dringenden Sanierungsbedarf. Diese Sanierung muss zum Teil
durch Kredite vom freien Markt bedeckt werden. Diese Kredite müssen mit Zinsen
bedient werden. Allein die Gemeinde Wien gibt keine Bestandsgarantie für
Speising, jetzt sind halt die Kredite teuer. So kann es doch nicht sein, dass
man auch noch teure Zinsen für Leistungen zahlen muss, die in dieser Stadt wohl
außer Debatte stehen.
Wir bringen
diesen Antrag ein und bitten um Zuweisung an den GRA für Gesundheits- und
Spitalswesen.
Drei weitere
Anträge - ich halte mich kurz:
Sie kennen
vielleicht den Buddy-Verein. Der Buddy-Verein ist ein Verein, der sich um die
Langzeitbetreuung von aidskranken Menschen in Wien kümmert. "Buddy"
heißt sozusagen: Gefährte an meiner Seite. Dieser Buddy-Verein arbeitet mit
ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen und er hat bis Mitte 2000 ein Personal
von drei angestellten Personen mit insgesamt 50 Wochenstunden gehabt. Trotz
mehrmaliger Subventionsanträge war es nie möglich, eine Subvention seitens der
Gemeinde Wien zu bekommen. Bedeckt wurden die Ausgaben des Vereins über Einnahmen
aus dem Lifeball-Erlös und durch Spenden. Dieser Verein nimmt der Gemeinde Wien
viel an psychosozialer Versorgungsarbeit ab.
Ich habe mich
mit Betroffenen und Aktivisten und Aktivistinnen aus der betreffenden Szene
unterhalten. Durch die Gott sei Dank verbesserte medikamentöse Versorgung hat
sich Aids zu einer Krankheit von einer chronischen Dimension entwickelt. Die
Menschen leben länger, aber sie leben auch mit den medizinischen Nebenerscheinungen
der Todesangst und den psychosozialen Isolationsfolgen. Hier eine Betreuung zu
haben, die gewährleistet, dass man jemand an der Seite hat, der einen nicht in
Stich lässt, erfüllt eine wichtige soziale Aufgabe.
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