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Gemeinderat, 7. Sitzung vom 20.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 125

 

zialen Versorgung, in der Hotelqualität und in der Qualität der Regelung der Beziehung zwischen Angehörigen, zwischen Heimbewohnern und -bewohnerinnen und dem Pflegling, der dann hoffentlich nicht mehr so heißt, und den ihn umgebenden Institutionen gesichert werden.

 

Frau StRin Pittermann, wenn dieses Pflegeheimgesetz das leistet, was ich jetzt versucht habe zu illustrieren, sind wir zufrieden. Wenn das Pflegeheimgesetz aber das Achtbettzimmer, die Tristesse, den Mangel festschreibt, dann werden wir es bekämpfen, so gut wir es können! Das ist meine Sorge.

 

Im Globalbudget des Krankenanstaltenverbunds konnte ich keine Schwerpunktsetzung für diesen Bereich entdecken. Es liegt vielleicht daran, dass diese Schwerpunkte - wie gesagt - noch nicht ausgewiesen sind, aber meine Vermutung geht dahin, dass es für diese schwache Gruppe innerhalb der Gesellschaft in Zeiten der Gewinner und der Maximierung der Leistung vielleicht wieder einmal zu wenig Geld gibt.

 

Jetzt möchte ich, bevor ich an den Schluss meiner Ausführungen komme, noch einige Anträge einbringen und sie auch begründen.

 

Der erste meiner Anträge betrifft den Bereich der Ordensspitäler. Die Ordensspitäler haben eine wichtige, eine anerkannte, eine berechtigte Rolle in der Stadt. Sie sind nicht im Krankenanstaltenverbund mitbetreut, sondern sie beziehen ihre Leistungen aus dem WIKRAF. In diesem Jahr ist für sie ein Betrag von 310 Millionen S - für alle zusammen - vorgesehen, obwohl die Beratungsfirma Solve Consulting im Auftrag der Gemeinde Wien einen Zuschussbedarf von jenseits 500 Millionen S errechnet hat. Sie müssen sich mit 310 Millionen S bescheiden. Das ist schwer genug. In vielen Häusern ist es nicht möglich, damit die Abgangsdeckung zu schließen.

 

Aber neben der Tatsache, dass sie mit dem laufenden Betrieb zu wenig Mittel haben, kommt noch eine Verschärfung, dass wie bei den Krankenhäusern der Gemeinde Wien auch viele Ordensspitäler baulich in die Jahre gekommen sind. Diese alte Bausubstanz braucht, um baulich, aber auch technisch-medizinisch am höchsten Standard zu sein, Investitionen. Investitionen wurden einigen Häusern zugesagt und auch schriftlich seitens des WIKRAF zugebilligt.

 

Jetzt hat man in dem einen oder anderen Haus zu bauen begonnen und stellt fest, dass für das kommende Jahr - mitten, während diese Baumaßnahmen im Laufen sind - diese Zusage seitens der Gemeinde zurückgenommen wird, und zwar mit einer besonders juristischen Spitzfindigkeit, indem man nämlich begründet, diese Investitionen wurden zwar genehmigt, aber dummerweise waren sie nicht genehmigungspflichtig. Weil sie nicht genehmigungspflichtig sind, kann die Genehmigung jetzt flugs wieder zurückgezogen werden.

 

Ich konnte es kaum glauben. Da gibt es Baustellen, das ist fast ein bisschen wie beim Lainzer Tunnel. Jetzt werden die Baustellen stillgelegt, die Malerkübel und die Baugruben eingemottet, denn was nicht genehmigungspflichtig ist, das kann man auch rückgängig machen. Das kann es ja wohl nicht sein! So kann es doch nicht gehen, dass man Zusagen, die auf Treu und Glauben umgesetzt werden, im Vorhaben wieder zurücknimmt!

 

Wir beantragen daher, dass die Gemeinde Wien auf juristische Spitzfindigkeiten verzichtet, zu ihren Zusagen steht und die begonnenen Vorhaben und Investitionen in den Ordensspitälern wie geplant fortsetzen lässt. Die Gemeinde Wien möge auch zu der Rolle, die die Ordensspitäler in Wien spielen, dadurch stehen, dass sie ihnen eine adäquate Bedeckung ihrer Leistungen gibt, wobei - auch das muss klar sein - die Ordensspitäler ebenso Leistungskriterien zu genügen haben wie alle anderen. Auch daran werden sie zu messen sein.

 

Dritter Punkt in unserem Beschlussantrag ist das Orthopädische Krankenhaus in Speising. Jeder weiß, dass es einen Ruf hat, der über die Grenzen der Stadt hinausgeht. Es erfüllt auch einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Wer das Haus kennt, weiß, es hat ebenfalls dringenden Sanierungsbedarf. Diese Sanierung muss zum Teil durch Kredite vom freien Markt bedeckt werden. Diese Kredite müssen mit Zinsen bedient werden. Allein die Gemeinde Wien gibt keine Bestandsgarantie für Speising, jetzt sind halt die Kredite teuer. So kann es doch nicht sein, dass man auch noch teure Zinsen für Leistungen zahlen muss, die in dieser Stadt wohl außer Debatte stehen.

 

Wir bringen diesen Antrag ein und bitten um Zuweisung an den GRA für Gesundheits- und Spitalswesen.

 

Drei weitere Anträge - ich halte mich kurz:

 

Sie kennen vielleicht den Buddy-Verein. Der Buddy-Verein ist ein Verein, der sich um die Langzeitbetreuung von aidskranken Menschen in Wien kümmert. "Buddy" heißt sozusagen: Gefährte an meiner Seite. Dieser Buddy-Verein arbeitet mit ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen und er hat bis Mitte 2000 ein Personal von drei angestellten Personen mit insgesamt 50 Wochenstunden gehabt. Trotz mehrmaliger Subventionsanträge war es nie möglich, eine Subvention seitens der Gemeinde Wien zu bekommen. Bedeckt wurden die Ausgaben des Vereins über Einnahmen aus dem Lifeball-Erlös und durch Spenden. Dieser Verein nimmt der Gemeinde Wien viel an psychosozialer Versorgungsarbeit ab.

 

Ich habe mich mit Betroffenen und Aktivisten und Aktivistinnen aus der betreffenden Szene unterhalten. Durch die Gott sei Dank verbesserte medikamentöse Versorgung hat sich Aids zu einer Krankheit von einer chronischen Dimension entwickelt. Die Menschen leben länger, aber sie leben auch mit den medizinischen Nebenerscheinungen der Todesangst und den psychosozialen Isolationsfolgen. Hier eine Betreuung zu haben, die gewährleistet, dass man jemand an der Seite hat, der einen nicht in Stich lässt, erfüllt eine wichtige soziale Aufgabe.

 

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