Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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zwischen Vertretern der Republik Österreich auf der einen Seite und
Vertretern jüdischer Opferorganisationen, Klageanwälten auf der anderen Seite,
unter Vermittlung des amerikanischen Vizefinanzministers Eizenstat,
abgeschlossen worden sind, ausdrücklich festgehalten haben, dass sämtliche in
der Vergangenheit durchgeführten Restitutions- und Entschädigungsmaßnahmen in
vollem Umfang bei den nachfolgenden Verhandlungen Berücksichtigung finden werden.
Das Entschädigungsfondsgesetz kam daher unter Berücksichtigung der von
Österreich schon bisher erbrachten Leistungen in dieser Frage zu Stande. Neu am
Entschädigungsfondsgesetz ist aber das erklärte Ziel einer umfassenden und
abschließenden Rechtssicherheit in diesem Zusammenhang. Die Mittel an den
Entschädigungsfonds werden nämlich erst dann überwiesen, wenn alle in den USA
anhängigen Klagen gegen die Republik Österreich und gegen österreichische
Unternehmen abgewiesen worden sind. Ich halte auch das für richtig und
angemessen.
Das Entschädigungsfondsgesetz ist damit der Schlussstrich unter Klagen und
Gerichtsprozesse über finanzielle Entschädigungen von Opfern des Nationalsozialismus.
Die begründeten Ausnahmen, die es in diesem Zusammenhang gibt, sind im
Entschädigungsfondsgesetz abschließend geregelt.
Was ich nicht verstanden habe, ist die Diskussion, die in diesem Haus
gestern von Seiten der GRÜNEN geführt worden ist. Hier wurde gestern versucht,
den Beweis zu führen, dass beispielsweise Homosexuelle vom Geltungsbereich des
Entschädigungsfondsgesetzes ausgenommen sein sollen. Ich halte fest, das ist
nicht der Fall. Gemäß § 6 des Entschädigungsfondsgesetzes sind nämlich
Personen antragsberechtigt, und ich darf das wortwörtlich zitieren, "die
vom nationalsozialistischem Regime aus politischen Gründen, aus Gründen der
Abstammung, der Religion, der Nationalität, der sexuellen Orientierung, auf
Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder auf Grund des Vorwurfs
der so genannten Asozialität verfolgt wurden oder das Land verlassen haben, um
einer solchen Verfolgung zu entgehen und die als Folge von oder im Zusammenhang
mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der
Zeit des Nationalsozialismus Verluste oder Schäden erlitten haben."
Ich habe mir auch die Richtlinien besorgt, die vom Nationalfonds der
Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, der mit dem Vollzug des
Entschädigungsfondsgesetzes beauftragt ist, inzwischen herausgegeben worden
sind.
Auch daraus geht klar hervor, dass Personen, die vom Nationalsozialismus
wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden und in weiterer Folge Vermögenseinbußen
erlitten haben, selbstverständlich nach dem Entschädigungsfondsgesetz
anspruchsberechtigt sind.
Ich glaube, es ist wert, dass die Säulen des Entschädigungspaketes dieser
Bundesregierung auch hier in diesem Gemeinderat noch einmal umfassend dargestellt
werden. Die Bundesregierung hat mehrere Milliarden Schillinge aufgebracht, um
einen finanziellen Beitrag für die Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus
zu leisten.
2,2 Milliarden S werden für die Entschädigung für entzogene
Mietrechte aufgebracht.
3,11 Milliarden S wandern in den allgemeinen Entschädigungsfonds
und dienen dort der Entschädigung für größere Vermögensverluste.
Darüber hinaus ist eine Naturalrestitution für enteignete Objekte im
Eigentum der öffentlichen Hand vorgesehen.
Schließlich werden mit einem Sozialpaket, das insbesondere Verbesserungen
beim Pflegegeld und bei den Nachkaufmöglichkeiten von Pensionsmonaten vorsieht,
weitere 1,66 Milliarden S dotiert.
Der Nationalrat hat auch die politischen Motive, die diese Bundesregierung
und das Parlament bei der einstimmigen Beschlussfassung im Nationalrat geleitet
haben, in Form eines Entschließungsantrags dokumentiert.
Der Nationalrat hat sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass in den seit
1945 gesetzten umfangreichen Maßnahmen der Restitution, der Entschädigung und
der Sozialleistungen für Opfer des Nationalsozialismus Lücken und Unzulänglichkeiten
festzustellen waren und hat begrüßt, dass die Restitutions- und
Entschädigungsgesetzgebung jetzt mit diesem Akt abgeschlossen werden konnte.
Wir halten diese Vorgangsweise für richtig und angemessen.
Wir halten die Wiener Beschlüsse für richtig und angemessen und wir werden
diesen Beschlüssen selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Als Nächster ist Herr GR Dr LUDWIG zum Wort gemeldet. - Bitte.
GR Dr Michael LUDWIG (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Restitutionsfragen waren in der Zweiten Republik immer ein Thema. Es hat
bereits in der Zeit von 1946 bis 1949 insgesamt sieben Rückstellungsgesetze
gegeben, die sich mit den verschiedensten Bereichen jenes Eigentums beschäftigt
haben, die von Opfern des Naziregimes enteignet wurden und in den Besitz des
damaligen Deutschen Reiches gekommen sind.
Es hat auch in den sechziger und siebziger Jahren immer wieder auch
Versuche gegeben, dieses Unrecht wettzumachen und den Opfern aus dieser Zeit
materielle Sicherstellungen zu geben und ihnen auch entgegenzukommen.
Wir wissen allerdings, dass die gesetzliche Theorie und die Praxis nicht
immer in einem Einklang gestanden sind und dass sehr vieles in der
bürokratischen Praxis an Menschlichkeit gefehlt hat und viele Opfer
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