Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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das gesehen habe, fast identisch mit dem, was wir schon
kennen.
Verzeihen Sie mir, wenn ich das, damit ich kürzer
werde, nicht in Landtag, Gemeinderat und Bezirk einteile, aber einige Punkte
möchte ich noch anführen, die mir schon am Herzen liegen und die man vielleicht
besser machen oder anders gestalten hätte können, die uns jedenfalls so nicht
gefallen.
Zum Beispiel Anfragen im Bezirk. Sie werden sagen:
Die Anfragen im Bezirk, mein Gott, was ist das schon? - Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die Opposition hat sich das Anfragerecht an sich viele Jahre
lang erkämpft. Eine der schärfsten Waffen und der interessantesten Sachen, um
überhaupt etwas zu erfahren, ist die Anfrage. Die Anfrage im Bezirk hat schon
einen Sinn. Ich weiß, dass natürlich auch sehr viele - ich will sie nicht
abwerten - unsinnige oder nicht unsinnige oder Grätzelanfragen gestellt werden.
Mag sein, dass das vielleicht im Bürgerdienst leichter zu erledigen wäre, als
durch Anfragen. Nur: Es muss einer Oppositionspartei gestattet sein - und das
war bisher der Fall -, über Anfragen auch zu debattieren. Das ist eigentlich
das Entscheidende.
In der neuen Geschäftsordnung ist das jetzt anders
geregelt und ich bitte Sie wirklich, unterschätzen Sie das nicht. Da nimmt man
der Opposition, und zwar allen, die Möglichkeit zur Diskussion, und darum
wundert es mich, dass der Herr Chorherr so begeistert ist. Dadurch, dass er nie
in einem Bezirk gesessen ist, weiß er das nicht. Es würde ihm gut tun, wenn er
eine Periode lang vielleicht irgendwo in einem Bezirk sitzen würde, dann würde
er das wissen und auch die Mängel kennen, die es dort ebenfalls gibt. Das
heißt, wir haben bisher, wenn der Bezirksvorsteher nicht gleich, sondern beim
nächsten Mal mündlich beantwortet hat, immer darüber diskutieren können. Und
das ist gut so. Vielleicht war es nicht mehr so aktuell, aber trotzdem hat man
seine Meinung kundtun können.
Was passiert jetzt? - Jetzt kann es der
Bezirksvorsteher - es steht nämlich "und" und "oder", wenn
Sie sich das genau durchlesen - entweder gleich mündlich beantworten oder/und
beim nächsten Mal mündlich oder schriftlich. Sie wissen genau, wenn es dann
schriftlich ist, gibt es auch keine Diskussion mehr. Und wenn jetzt ein
Bezirksvorsteher eine Fraktion oder eine Oppositionspartei nicht will oder
nicht will, dass diskutiert wird, dann wird er halt immer nur mehr schriftlich
antworten.
In zwei Jahren - ich sage Ihnen das auf Grund unserer
Bezirkserfahrungen - werden wir feststellen, welche Bezirksvorsteher das sind.
Ich will von niemandem jetzt im Vorhinein sagen, dass er es macht oder dass er
es plant, aber ich sage Ihnen, es wird sicher einige geben, die das sehr gerne
in Anspruch nehmen, nur mehr schriftlich zu antworten. Und das kann sich eine
Opposition eigentlich nicht gefallen lassen.
Wir haben ursprünglich, noch vor 1996 - das ist ein
wichtiger Punkt, der überhaupt nicht mehr angegangen wurde -, Kompetenzen der
Bezirksvorsteher-Stellvertreter gefordert, und zwar nicht deswegen, weil wir
13, 14, 15 oder sonst eine Anzahl - das wankt ja hier und da - von
Stellvertretern haben, für die wir eigene Kompetenzen brauchen oder nicht
brauchen. Es wäre an sich von Vorteil, dass er, wenn er schon seine Gage
kriegt, auch gewisse Kompetenzen innehat, dass er einen gewissen
Aufgabenbereich - es muss ja nicht der größte sein - vom Bezirksvorsteher
übertragen bekommt und sei es nur formal.
Herr Kollege Schuster weiß ganz genau - ich glaube,
auch andere Kollegen, der Lehner zum Beispiel -, das war damals ein harter
Streitpunkt, trotzdem haben wir uns, wenn Sie sich erinnern können, im
95er-Papier auf ein Minimum geeinigt. Die hätten etwas bekommen. Das fällt an
sich vollkommen heraus.
Oder die Vorsitzenden: Natürlich werden wir - der
Kollege wird jetzt sagen, wir nehmen alles Gute in Anspruch und sind trotzdem
dagegen - den Vorsitzenden-Stellvertreter für die zweitstärkste Partei, dort,
wo wir das sind, in Anspruch nehmen. Schon deshalb, weil wir auch die
Verfassung respektieren, wie Kollege Schuster gesagt hat. Nur: Bisher war es
dem Bezirksvorsteher und der stärksten Partei freigestellt, ob der
Bezirksvorsteher sein Mandat behält beziehungsweise die Sitzung führt oder
einen Vorsitzenden nominiert. Mit einem Schlag haben natürlich alle stärksten
Parteien - und das sind in Wien mit Ausnahme jetzt des 7. Bezirks, was
sich aber nach der nächsten Wahl auch wieder ändern wird, ich bin da guter
Dinge, nur schwarze und rote Mehrheitsparteien - dadurch, dass diese
Vorsitzendenregelung jetzt zwingend vorge-schrieben ist, still und heimlich
einen Bezirksrat mehr, weil jetzt natürlich alle Bezirksvorsteher automatisch
auf ihr Mandat verzichtet haben. Sie brauchen es auch nicht mehr, weil sie ja
die Sitzung nicht mehr führen.
Das ist eine ganz liebe Geschichte. Ich rede jetzt
nicht von den Kosten - man soll in der Demokratie nicht über Kosten reden -,
aber es ist eine ganz nette Geschichte, die Ihnen da eingefallen ist.
Meine Damen und Herren! Zum Abschluss noch etwas:
Wenn Herr Kollege Schuster sagt, ein Drittel der Landtagsabgeordneten kann
Rechnungshofsberichte verlangen oder verlangen, den Rechnungshofpräsidenten
einzubinden, dann ist das nichts anders als ein Nachvollziehen der
Bundesverfassung, denn dort gab es das immer. Diese Geschichte mit dem
Rechnungshof hat schon der leider verstorbene Rainer Pawkowicz - das wissen Sie
alle noch - verlangt. Das war eine Urforderung seit dem ersten Jahr, in dem er
überhaupt hier herinnen gesessen ist. Das würde ihm jetzt gefallen, wenn er von
oben herunterschaut. Er würde sagen: Endlich ist etwas passiert, was ich immer
gefordert habe. Es war also nicht der Kollege Tschirf, denn der war damals noch
gar nicht da, der hat damals überhaupt noch keine Ahnung gehabt, was das
Rathaus ist. Das hat Kollege Pawkowicz wirklich seit 1989 und 1991 gefordert.
Meine Damen und Herren! Die Untersuchungsaus-
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