Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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ich an, vielleicht nicht so ernst gemeint - hingewiesen auf
die Möglichkeit der Internet-Übertragung, auf die Möglichkeit, Protokolle ins
Internet zu stellen. Das ist nichts Besonderes, aber es war notwendig, dazu
eine Korrektur durchzuführen, und es hat auch eine besser strukturierte
Vorgangsweise im Ablauf unserer Arbeit in den verschiedensten Gremien mit sich
gebracht.
Ich möchte nicht alles wiederholen, was schon gesagt
wurde, ich möchte nur auf einiges hinweisen:
Durch diese Änderung wurde die Transparenz verstärkt,
und zwar dadurch, dass in der Geschäftsordnung genau fixiert wurde, welche
Bereiche der Sitzungen öffentlich zu sein haben. Dass wir natürlich noch immer
die Möglichkeit haben, bestimmte Geschäftsstücke nichtöffentlich zu verhandeln,
ist eine Notwendigkeit, die sich aus der Arbeit ergibt.
Künftighin wollen wir die Zuhörer, die manches Mal
doch in größerer Anzahl anwesend sind, mit Informationen versorgen, damit sie
zumindest wissen, welche Tagesordnungspunkte hier behandelt werden. Damit man
nicht dasitzt und nicht weiß, worum es da geht, ist auch etwas, was hier neu
geregelt wird.
Darüber hinaus haben wir manche praktische
Anpassungen vorgenommen, auf die ich hier gar nicht eingehen will.
Dass wir den Schwerpunkt Verhandlungsgegenstand -
bisher nur geübte Praxis durch eine Parteienvereinbarung in der Präsidiale -
fix vorgeschrieben haben in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, ist auch
eine Neuerung.
In Ergänzung zu den vielen Punkten, die Kollege
Prochaska schon genannt hat, möchte ich doch auf einige wenige Punkte noch
einmal eingehen, zum Beispiel: mehr Rechte für die Opposition. Das ist doch
keine Selbstverständlichkeit, dass eine regierende Partei das tut, doch bei uns
ist das aus tiefster Überzeugung passiert.
Dass wir
Rechnungshofkontrolle, Kontrollamtsprüfung, Aktuelle Stunde, dringliche
Initiative, Antrag auf nichtöffentliche Sitzung, Verlangen auf Einberufung
einer Sitzung durch einen Klub, Einsicht in die Akte, Antragsrecht auf
Unterbrechung der Sitzung mit Fixierung dahingehend, wie lange Sitzungen
unterbrochen sein können, und so weiter festgelegt haben, ist, glaube ich,
etwas, was nur und ausschließlich für die Opposition von großem Wert ist, und
wir haben das mit Freude gemacht.
Dass wir diese so heftig diskutierten
Untersuchungskommissionen und -ausschüsse in der Form gemacht haben, wie wir es
jetzt vorgelegt haben, dass ein Minderheitsrecht existiert, dass man einen
Antrag abgibt und ein Recht darauf hat, dass dieses Thema um 16 Uhr vor
einer dringlichen Initiative hier öffentlich behandelt wird, ist auch nicht
etwas, was am Anfang der Debatte gegeben war. Da würde ich jetzt keinen
Urheberstreit führen wollen, weil ich genau weiß, wie es passiert ist. Es soll
nicht Väter und Großväter geben für bestimmte Ideen, ich glaube nur, dass es
wichtige Ideen waren.
Dass wir bei der Fragestunde - darauf habe ich schon
hingewiesen in Replizierung auf Kollegen Günther
- Korrekturen gemacht haben, die nur für die Opposition von großem Vorteil sind
und hoffentlich auch entsprechend genützt werden, soll hier auch nicht
vergessen werden.
Wir haben auch fixiert, dass wir bei einer
Rechnungsabschlussdebatte oder bei einer Budgetdebatte keine Fragestunde, keine
Aktuelle Stunde und auch keine Dringliche haben. Das ist eigentlich ein
Auf-Papier-Schreiben einer bisher geübten Praxis der jeweiligen Parteien dieses
Hauses.
Zur Aktuelle Stunde haben wir vor kurzem erst über
Wunsch der Opposition diese Korrektur gemacht, dass auch nichtamtsführende
Stadträte bei der Aktuellen Stunde ein Rederecht haben. Das ist auch keine
solche Selbstverständlichkeit gewesen, weil wir ursächlich doch die Meinung
vertreten hatten, dass die Aktuelle Stunde ausschließlich dazu dient, dass
Gemeinderäte Meinungen austauschen können.
Warum diese 44 Stunden bei der dringlichen
Initiative? - Es soll nur nicht in der Öffentlichkeit die Meinung vertreten
werden, wir wollten das aus irgendwelchen politischen Motiven. Dieser Wunsch
ist tatsächlich auch von jenen fleißigen Mitarbeitern der Magistratsdirektion
und der Abteilungen, die oftmals komplizierteste Fragen dringlicher Initiativen
innerhalb kurzer Zeit behandeln mussten, an uns herangetragen worden, denn der
Politiker, der hier stand und das wiedergegeben hatte, musste sich darauf
verlassen können, dass ausführlichst geantwortet wurde. Genau aus diesem Grund,
um diesen Druck wegzunehmen, haben wir das gemacht, aber nicht deshalb, weil
wir als Partei ein riesiges politisches Interesse daran hatten.
Dazu gebe es noch enorm viel zu sagen. Ich möchte
meine Redezeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen, aber doch zwei Sachen noch
erwähnen. Bei den Rechnungshof- und den Kontrollamtsberichten haben wir
vereinbart, dass wir etwas, was sich bewährt hat, auch für den Rechnungshof in
Anspruch nehmen wollen, nämlich, dass wir nicht für jede Sitzung des
Gemeinderats oder des Landtags den Herrn Rechnungshofpräsidenten ersuchen
müssen, dass er zu uns kommt. Denn wenn er schon ein Rederecht hat, dann wäre
möglicherweise auch eine Debatte darüber zu führen, dass der eine Akt oder der
andere Akt für den Herrn Rechnungshofpräsidenten mehr oder weniger wichtig ist.
Daher haben wir uns vorgenommen, die Art, wie wir
Kontrollamtsberichte behandeln, auch bei den Rechnungshofberichten anzuwenden,
allerdings nur dann, wenn diese Rechnungshofberichte durch normale
Prüfungsvorgänge im Rechnungshof zustande gekommen sind. Wir haben das nicht
vorgesehen für Rechnungshofberichte, die über Ersuchen des Stadtsenats, des
Gemeinderats oder eben auf Grund dieses Rechts, das wir nun in dieser neuen
Geschäftsordnung
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