Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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worden, vor allem in der letzten Zeit, und man hat dann
genau in der letzten Zeit noch mit knapper Not die Stadtverfassungsnovelle in
der letzten Sitzung hier durchgepeitscht und die Geschäftsordnung, die ja
eigentlich auf der Stadtverfassungsnovelle aufbaut, überhaupt nicht mehr
zusammengebracht. Das heißt, man hat hier vier Jahre herumdiskutiert, um dann
innerhalb kürzester Zeit noch die Stadtverfassung zu ändern.
Ich kann mich noch erinnern: Kollege Tschirf hat bei
der damaligen Debatte diesen Entwurf beziehungsweise diese
Stadtverfassungsnovelle ebenfalls als den großen Demokratieschub dieser Stadt
und als das Größte, was es seit 1920 gegeben hat, bezeichnet. Er ist sogar noch
mehr ins Schwärmen gekommen, wie er dann über die Verhandlungszähigkeit und
Einsatzfreude seines Vorgängers als Klubobmann berichtet hat. (GR Dr Matthias Tschirf: Stimmt ja!) Ja,
das glaube ich schon.
Es hat sich diese Einsatzfreude aber schon einmal zu
einem Bumerang für die ÖVP entwickelt. Das hat begonnen im Jahr 1996, und zwar
- das ist jetzt in § 2 geregelt - damit, dass die ÖVP damals nicht verwinden
konnte, dass die FPÖ auf Grund ihrer damaligen Größe, auf Grund des hervorragenden
Wahlerfolgs von 1996 zwei Gemeinderatsvorsitzende gehabt hätte. Da kam es zur
"Lex ÖVP", die gesagt hat: Nein, das geht nicht! Den vierten stellen wir
noch und dann brauchen wir ohnedies nur vier. - Das war der berühmte Schuss ins
Knie, denn heute ist es so, dass die ÖVP seit der letzten Wahl auf Grund des
großen Wahlerfolgs der SPÖ überhaupt keinen Gemeinderatsvorsitzenden mehr
stellt und sich von dieser Funktion verabschiedet hat. Das ist dem zähen
Verhandlungsgeschick des Kollegen Prochaska zuzurechnen! (GR Johannes Prochaska: Sie waren für sechs?) Nein, wir waren für
drei.
Nur - ich darf noch weiter dazu ausführen -: Damals,
Herr Kollege Prochaska, hat die Demut der SPÖ noch dazu geführt, dass sie bei
den drei Landtagspräsidenten noch großzügig war und die Erste Landtagspräsidentin
der ÖVP spendiert hat. Diese Demut ist auf Grund des Wahlergebnisses 2001
intensiv in den Keller gefallen, und ich glaube, niemand bei Ihnen hat damit
gerechnet, dass irgendwo hier die Demut ausbrechen wird und die SPÖ auf eine
Funktion verzichten wird, die ihr auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zusteht.
Es gibt aber schon noch einige andere Bereiche, die
dazu Anlass geben, dieses Werk, das uns heute vorliegt, nicht so positiv
darzustellen. Es gibt durchaus positive Punkte dabei, einer davon ist der
§ 8, wo ... (GR Dr Matthias Tschirf:
Das ist der größte Wurf seit 1920!) Diesen
Wurf hätte ich gerne gesehen! Wenn man das als Wurf bezeichnet, dann weiß ich
nicht, was bei Ihnen ein Wurf bedeutet. Das ist nicht einmal ein Hopserl!
Aber, meine Damen und Herren, die Bestimmung in
§ 8, in dem festgestellt wird, dass der Bürgermeister eine Sitzung auf
Antrag nicht nur einzuberufen hat, sondern dass sie auch innerhalb von drei
Wochen stattzufinden hat, ist durchaus etwas Positives und Richtiges, denn er
hätte sonst - Kollege Chorherr hat es zuerst schon erwähnt - auch bis zum Ende
der Legislaturperiode warten können, zwar nicht mit der Einberufung, aber mit
der Durchführung der Sitzung.
Ein weiterer durchaus positiver Schritt ist die Einbindung
des Präsidenten des Rechnungshofs. Es ist richtig, dass der Präsident des
Rechnungshofs an den Sitzungen des Landtags und des Gemeinderats und auch an
den Ausschusssitzungen teilnehmen kann und dort ein Rederecht hat. Das ist eine
Verbesserung, die nicht hoch genug anzurechnen ist, denn hier die direkte
Information durch den Präsidenten des Rechnungshofs zu erhalten, ist positiv
und wichtig.
Aber jetzt kommt einer der Punkte, die zuerst Kollege
Prochaska angezogen hat, nämlich die Redezeitbeschränkungen.
Die Redezeit für frei gewählte Abgeordnete zu beschränken,
halte ich schlichtweg für falsch. Ich sehe keinen Grund, der das unbedingt notwendig
gemacht hätte. Und wirklich interessant ist eines: Im Gemeinderat gibt es eine
Redezeitbeschränkung, und der jetzige Präsident des Landtags Hatzl war
eigentlich immer einer, der für diese Redezeitbeschränkung eingetreten ist.
Mittlerweile ist er Erster Präsident des Landtags und im Landtag gibt es keine
Redezeitbeschränkung. Da muss ich ihm ehrlich gratulieren! Dort im Landtag ist
jetzt auf einmal der Demokrat Hatzl durchgebrochen. Es wäre gut gewesen, wenn
er sich auch im Gemeinderat durchgesetzt hätte, denn heute am Vormittag haben
wir schon gesehen, wie das bei einer Redezeitbeschränkung ist.
Da haben wir jetzt eine schöne Lampe und Kollegin
Wehsely hat bei der Aktuellen Stunde das Wort ergriffen, mit einer Redezeit von
fünf Minuten. Nach vier Minuten beginnt dieses Lamperl zu leuchten, nach fünf
Minuten beginnt es zu blinken, und nach sechs Minuten ist es wieder aus. Und
der der gleichen Fraktion zugehörende Vorsitzende sitzt da oben und wartet
gemütlich und zufrieden, bis ihn das Lamperl nicht mehr stört, und lässt
weiterreden. Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren: Glauben Sie wirklich,
dass ein Vorsitzender der SPÖ sich traut, dem Bürgermeister und
Landesparteiobmann der SPÖ hier am Rednerpult das Mikrofon abzudrehen? - Das
spielen Sie mir einmal vor! Das hätte ich bei den nächsten Sitzungen hier in
diesem Hohen Hause gerne gesehen! (Ruf bei der SPÖ: Das ist unerhört, was
Sie sagen! - GR Ursula Lettner: Ihrer Kollegin entgleitet die ganze Sitzung!)
Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Protokolle der in
diesem Hause stattgefundenen Sitzungen durchschauen, dann werden Sie sehen: Es
werden selten Reden gehalten, deren Dauer über die vorgesehenen Zeiten
hinausgeht. Nur: Wenn ein Abgeordneter etwas zu sagen hat, dann muss man ihm
das Recht geben, hier herauszugehen, und wenn das länger dauert als
20 Minuten, dann muss er auch das Recht
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