Gemeinderat,
3. Sitzung vom 25.6.2001, Wörtliches Protokoll
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Minister in den diversen Bundesregierungen in Verhandlungen
mit der Stadt Wien nicht lösen konnten, ist beigelegt worden. Die Finanzierung
der österreichischen Gemeinden in Bezug auf den Wegfall der Getränkesteuer und
Anzeigen- und Ankündigungsabgabe wurde sehr wohl auf eine neue Grundlage
gestellt. Die Wohnbauförderungsmittel des Bundes werden den Ländern weiterhin
in alter Höhe überwiesen. Daher kann man sagen, die Länder sind vom Bund und
vom Finanzminister einer Sanierung zugeführt und finanziell gutgestellt worden.
Des Weiteren, meine sehr geehrten Damen und Herren,
möchte ich mir zwei, drei Themen herausgreifen, die, wie ich glaube, von
Interesse sind. Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass es im vorigen Jahr
einen drastischen Rückgang im Wohnungsneubau gegeben hat. Die Zahl der
Baubewilligungen ist um 35 Prozent auf 5 170 Einheiten und die
Fertigstellungen sind um 9 Prozent auf 11 750 gesunken. Dieser
Rückgang - das möchte ich feststellen - muss kein Nachteil sein. Wir sind nicht
betrübt über diese Entwicklung, wenn, meine Damen und Herren, die Umschichtung
dieser Mittel in einer Art und Weise erfolgt, dass sie dem Zweck des Wohnbaus
und des Wohnens weiterhin zugeführt werden. Unserer Meinung nach ist der
wesentlichste Punkt der, dass im Rahmen der Sanierung des Altbaubereichs diese
Mittel wieder verwendet werden und dass vor allem und verstärkt erreicht wird,
dass der private Einzelhausbesitz dazu gebracht werden kann, die Sanierung vorzunehmen.
Im Finanzausgleich - ich habe das schon gesagt - hat
der Finanzminister die entscheidenden Schritte gesetzt und die Bundesländer
abgesichert durch die Erhaltung der Wohnbauförderung und durch die - was ganz
wichtig ist - Ausweitung der Zweckbindung. Auch das ist ein Punkt, den
vorhergehende Minister sozialdemokratischer Farbe nicht zusammengebracht haben.
Der freiheitliche Finanzminister hat das durchgesetzt und die Bundesländer sind
ein Nutznießer dieser Entwicklung.
Wir haben in Wien - wie man weiß - reichlich Bundeswohnbauförderungsmittel
angehäuft, einerseits aus dem Rückfluss vorzeitiger Darlehen und Darlehensrückzahlungen
beziehungsweise andererseits durch die Umstellung auf Maastricht-gerechte neue
Förderungen, das heißt, dadurch, dass die Einmalförderungen weggefallen sind
und auf Darlehen umgestellt wurden.
Der freiheitliche Wunsch, meine Damen und Herren, ist
es, eine verstärkte Sanierung im privaten Hausbesitz, im Einzelhausbesitz, zu
erreichen. Dazu brauchen wir neben der Landesförderung natürlich noch andere
Maßnahmen. Eine Ankurbelung der Bauwirtschaft wäre auf diesem Wege erreichbar
und wünschenswert und würde natürlich auch die von der Gewerkschaft so dringend
gewünschten Beschäftigungseffekte zur Folge haben. Wir haben im November 1997
einen Antrag im Gemeinderat eingebracht, einen Antrag hinsichtlich Maßnahmen
steuerlicher Art, wo der zuständige StR Faymann aufgefordert wurde, sich mit
dem Finanzminister in Verhandlungen zu begeben, um eine Reihe von Dingen
durchzusetzen. Wir haben damals vorgeschlagen und antragsmäßig vorgebracht, die
Verkürzung der Afa-Fristen für Gebäude im nichtbetrieblichen Bereich, also im
Privathausbereich, auf 25 Jahre herabzusetzen, wodurch die Afa auf
4 Prozent steigen würde, und eben nicht nur für den Neubau, sondern für
Zu- und Umbauten bei Wohnraumschaffung, des Weiteren als Alternative dazu eine
2-prozentige Investitionsprämie auf 10 Jahre und die Einführung des
Luxemburger Modells der steuerlichen Begünstigung von Wohnraumschaffungsarbeiten
durch Professionisten. Wir hätten uns vorstellen können, dass eine Senkung der
Mehrwertsteuer auf die Hälfte in diesem Bereich sowie eine Senkung des
Mehrwertsteuersatzes für sämtliche von Professionisten durchgeführte
Energiesparmaßnahmen denkbar sei.
Man kann feststellen, dass ähnliche Vorschläge auch
von anderer Seite, zum Beispiel von der Kammer, gemacht wurden. Im Parlament
haben wir übrigens ein Jahr davor auch einen diesbezüglichen Antrag zum
Luxemburger Modell eingebracht.
Eine WIFO-Studie hat dann ebenfalls voll bestätigt,
dass hier ein dringender Bedarf bestünde und dass dadurch eine Ankurbelung der
Beschäftigung gegeben wäre. In diesem Fall hat Frau Dr Cerny in der WIFO-Studie
vorgeschlagen, eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf die Hälfte in
einem Zeitraum von drei Jahren einzuführen, wodurch, wie sie glaubt, erreichbar
wäre, dass österreichweit 11 000 Arbeitsplätze zu schaffen seien und die
Zahl der Arbeitslosen entsprechend zu verringern sei.
Noch ein interessanter Punkt, den auch Herr Driemer
angesprochen hat: Gerade das Luxemburger Modell, aber auch die Förderung von
Umweltschutzarbeiten, wäre ein Punkt, wodurch die Schattenwirtschaft, die
Schwarzarbeit, bekämpft werden könnte. Ich würde daher vorschlagen und wäre
sehr froh, wenn wir gemeinsam dazu kommen könnten, mit dem Finanzminister
nunmehr wirklich in Verhandlungen zu diesen Punkten einzutreten, um zu
erreichen, im Rahmen der kommenden Steuerreform solchen Dingen zum Durchbruch
zu verhelfen, dies umso mehr, als es natürlich vor allem das Interesse Wiens
sein muss, diesen Althausbestand mit Hilfe steuerlicher Maßnahmen zu sanieren,
weil andere Bundesländer naturgemäß nicht in diesem großen Ausmaß mit Altbauten
gesegnet sind wie wir.
Neben der Ankurbelung für Wirtschaft und Beschäftigung
wäre es auch keine unzumutbare Belastung für den Bund. Es wäre auch nicht eine
sofort wirksame unmittelbare, da die Mehrwertsteuerrückvergütung erst nach
Leistungserbringung erfolgen könnte. Aber - wie gesagt - Haupteffekt wäre die Ankurbelung
der Wirtschaft als solche.
Das WIFO, das Wirtschaftsforschungsinstitut,
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