Beschreibung des Wiener Stadt und Landesarchivs nach ISDIAH
- 5.1.1 Identifikator:
- AT-WSTLA
- 5.1.2 Autorisierte Namensform
- Wiener Stadt- und Landesarchiv
- 5.1.3 Parallele Namensformen
- 5.1.4 Andere Namensformen
- WStLA, Archiv der Stadt Wien (1889-1969), Archiv der Stadt und des Landes Wien (1969-1973), Magistratsabteilung 67 (1946-1973), Magistratsabteilung 8 (1973-)
- 5.1.5 Art der Institution mit Archivbeständen
- Landesarchiv; Kommunalarchiv
- 5.2.1 Standort und Adresse
- Standort: Wien 11, Gasometer D, Guglgasse 14
- Postanschrift: Rathaus, 1010 Wien, Österreich
- Webseite: www.archiv.wien.at
- 5.2.2 Telefon, Fax und E-Mail
- Tel: +43 1 4000 84808
- Fax: + 43 1 4000 84809
- E-Mail: post@ma08.wien.gv.at
- 5.2.3 Kontaktpersonen
- Rigele Brigitte, Dr.in MAS, Oberarchivrätin Dienststellenleiterin
- 5.3.1 Geschichte der Institution mit Archivbeständen
- Die Anfänge des städtischen Archivwesens in Wien sind mit denen einer eigenständigen bürgerlichen Verwaltung im frühen 13. Jahrhundert verbunden. Bis ins 19. Jahrhundert war das Archiv von der Registratur nicht getrennt. Historische Registraturen wurden auch dezentral in einzelnen städtischen Ämtern verwahrt.
1863 wurde auf Initiative von Karl Weiß das Archiv als Teil der Städtischen Sammlungen eingerichtet, zu denen auch die Stadtbibliothek und das aus der Waffensammlung hervorgegangene Historische Museum zählten. 1883 übersiedelten die Sammlungen in das neue Rathaus an der Ringstraße, wo das Archiv wie auch die übrigen Teile speziell eingerichtete Räumlichkeiten erhielten.
Am 25. Juni 1889 wurde das Archiv mit einem Gemeinderatsbeschluss von den "Städtischen Sammlungen" getrennt und als eigenständige Dienststelle direkt dem Bürgermeister unterstellt. 1904 erfolgte die Eingliederung in den Magistrat samt Unterstellung unter den Magistratsdirektor.
Mit der Erhebung Wiens zum eigenen Bundesland (1922) kam es zu einer Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches als Landesarchiv, die allerdings bis 1934, als Wien im autoritären Ständestaat zur "bundesunmittelbaren Stadt" zurückgestuft wurde, kaum Auswirkungen zeigte.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde das Wiener Stadtgebiet um große Gebiete erweitert ("Groß-Wien"). Zahlreiche Bestände aus den zuvor niederösterreichischen Gemeinden wurden in den Bestand eingegliedert - und in der Folge nach 1954 entsprechend der Herstellung der früheren Verhältnisse wieder zurückgegeben. Auch bemühte sich das Archiv um den Erwerb von Beständen von Institutionen, die durch den NS-Staat aufgelöst worden waren. So erhielt es unter anderem Archivgut der Wiener Innungen. Wesentliche Aufgabe in dieser Zeit wurde die Mitwirkung an der Durchführung der Nationalsozialistischen Rassegesetze.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden rund 70 Prozent der Archivbestände in verschiedene Bergungslager in Niederösterreich verbracht, die Kriegsverluste konnten so gering gehalten werden.
1950 wurde das Archiv der Geschäftsgruppe Kultur unterstellt.
Im Jahr 2000 wurden Aufgaben und Kompetenzen des Archivs mit dem Wiener Archivgesetz vom Landtag (Gesetz betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von in Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut (Wiener Archivgesetz - Wr.ArchG) geregelt. 2014 wurde vom Gemeinderat eine Tarifordnung erlassen.
- Die Anfänge des städtischen Archivwesens in Wien sind mit denen einer eigenständigen bürgerlichen Verwaltung im frühen 13. Jahrhundert verbunden. Bis ins 19. Jahrhundert war das Archiv von der Registratur nicht getrennt. Historische Registraturen wurden auch dezentral in einzelnen städtischen Ämtern verwahrt.
- 5.3.2 Geografischer und kultureller Kontext
- Als Stadtarchiv ist das Archiv zuständig für alle städtischen Ämter, Behörden und Einrichtungen sowie die Vertretungskörper der Stadt Wien und aller ehemaligen Gemeinden auf heutigem Wiener Stadtgebiet seit dem Mittelalter. Als Landesarchiv ist es zuständig für alle Behörden und Einrichtungen des Bundes von regionaler Bedeutung. Wien wurde auf dem Boden des ehemaligen Römerlagers Vindobona im Hochmittelalter gegründet und nahm seit dem Spätmittelalter die Stellung einer politisch und wirtschaftlich wichtigen Stadt ein, was mit einem dementsprechenden Ausbau der städtischen Verwaltung korrespondierte. Als Haupt-und Residenzstadt der Habsburger war Wien Zentralort der Monarchie Österreich(-Ungarn), damit Sitz zentraler Behörden und Einrichtungen.
1850 wurden die ehemaligen Vorortegemeinden als Bezirke 2 bis 9 und 20 eingemeindet, 1890/1892 die Gemeinden der Vorstädte vor dem Linienwall und 1905 die Gemeinden am linken Donauufer. 1918 bis 1938 und dann wieder ab 1945 ist Wien Bundeshauptstadt von Österreich, zwischen 1938 und 1945 war die Stadt Teil des Deutschen Reichs als Reichsgau Wien. 1938 wurde mit Umlandgemeinden der Bereich "Groß-Wien" mit 26 Bezirken gebildet. Die meisten Gemeinden wurden 1954 wieder eigenständige Gemeinden des Landes Niederösterreich. Bei Wien verblieben die Gemeinden des heutigen 23. Bezirks.
- Als Stadtarchiv ist das Archiv zuständig für alle städtischen Ämter, Behörden und Einrichtungen sowie die Vertretungskörper der Stadt Wien und aller ehemaligen Gemeinden auf heutigem Wiener Stadtgebiet seit dem Mittelalter. Als Landesarchiv ist es zuständig für alle Behörden und Einrichtungen des Bundes von regionaler Bedeutung. Wien wurde auf dem Boden des ehemaligen Römerlagers Vindobona im Hochmittelalter gegründet und nahm seit dem Spätmittelalter die Stellung einer politisch und wirtschaftlich wichtigen Stadt ein, was mit einem dementsprechenden Ausbau der städtischen Verwaltung korrespondierte. Als Haupt-und Residenzstadt der Habsburger war Wien Zentralort der Monarchie Österreich(-Ungarn), damit Sitz zentraler Behörden und Einrichtungen.
- 5.3.3 Mandate/ Rechtsgrundlagen der Kompetenzen
- Gesetz betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von in Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut (Wiener Archivgesetz - Wr.ArchG) aus dem Jahr 2000 in der Fassung aus dem Jahr 2006
- Aufgaben laut Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien:
- Allgemeine und spezielle Angelegenheiten des Archivwesens einschließlich des Archivschutzes.
- Angelegenheiten des Wiener Archivgesetzes, einschließlich behördliche Verfahren erster Instanz.
- Wissenschaftliche Erschließung der Landtags-und Gemeinderatsprotokolle durch einen Sach- und Personenindex.
- Konzeption und Durchführung der wissenschaftlichen und kartografischen Arbeiten am Historischen Atlas von Wien und am Österreichischen Städteatlas.
- Führung der Historischen Kommission.
- Führung der Archivbibliothek.
- Angelegenheiten der topografischen Nomenklatur.
- Kundmachung von Staatsverträgen durch Auflage zur öffentlichen Einsicht an Stelle der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
- Tarifordnung: Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2014 (02698-2014/0001-GKU).
- 5.3.4 Verwaltungsstruktur
- Unterstellt der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft. - Amtsführender Stadtrat
- Interne Struktur:
- Archivdirektion
- Koordination und Management
- Kanzlei, Archivbestände
- Archivnutzung
- Archivbibliothek und politische Dokumentation
- Landetags-und Gemeinderatsdokumentation
- Wissenschaftliche Projekte und Kooperationen
- 5.3.5 Records Management/Schriftgutverwaltung und Akzessionspolitik
- Zuständig ist das Archiv nach §3 Abs. 5 Wiener Archivgesetz für Archivgut des Landes und der Stadt Wien: Dies sind archivwürdige Unterlagen
- a) der in § 8 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) genannten Organe der Gemeinde sowie weiterer durch Landesgesetz eingerichteter Organe der Gemeinde Wien und deren Rechtsvorgänger sowie Funktionsvorgänger,
- b) der in § 113 und § 114 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) genannten Organe der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes sowie weiterer durch Landesgesetz eingerichteter Organe des Landes Wien und deren Rechtsvorgänger sowie Funktionsvorgänger,
- c) der durch Landesgesetz beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichteten Anwaltschaften, wie zum Beispiel die Wiener Kinder-und Jugendanwaltschaft, die Wiener Pflege-, Patient*innen-Anwaltschaft und die Umweltanwaltschaft,
- d) des Landesagrarsenates gemäß Art. 12 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), der Bauoberbehörde und Abgabenberufungskommission gemäß Art. 111 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien gemäß Art. 129a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG),
- e) von juristischen Personen öffentlichen Rechts, die durch Landesgesetz eingerichtet sind,
- f) von Unternehmungen, an denen Land oder Stadt Wien mit mindestens 50 v.H. des Grund-, Stamm-oder Eigenkapitals beteiligt ist,
- g) von Unternehmungen, auf die Land oder Stadt Wien durch andere als in lit. f genannte finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen maßgeblichen Einfluss hat,
- h) von Stiftungen und Fonds, wenn Land oder Stadt Wien überwiegend das Stiftungs-oder Fondsvermögen bereitgestellt hat,
- i) von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen von Land oder Stadt Wien oder von Personen verwaltet werden, die hierzu von Organen von Land oder Stadt Wien bestellt sind.
- Nach § 5 Wiener Archivgesetz hat das Archiv auch die Aufgaben:
- Verwahrung von Archivgut von Bundesdienststellen, insbesondere auch Gerichten, im örtlichen Bereich des Landes Wien, soweit dieses Archivgut nachdem Bundesarchivgesetz angeboten wird, und
- Erwerb oder Übernahme sonstiger archivwürdiger Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung, sofern an deren Erhaltung ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse besteht. Von Privaten werden Unterlagen durch Schenkung oder Kauf übernommen, wobei Art der Übernahme sowie Nutzungsbedingungen in einer Übernahmeurkunde festgelegt werden.
- Zuständig ist das Archiv nach §3 Abs. 5 Wiener Archivgesetz für Archivgut des Landes und der Stadt Wien: Dies sind archivwürdige Unterlagen
- 5.3.6 Gebäude
- Das Archiv im Gasometer D wurde 1999 bis 2001 nach den Plänen des Büros Wilhelm Holzbauer errichtet. Es hat 6 Archivgeschosse mit etwa 16.000 Quadratmetern Fläche, davon 17 Depoträume mit etwa 10.000 Quadratmetern Fläche. Es verfügt über eine Trigon-Löschanlage, einen Einbruchs- und einen Brandalarm. Der öffentlich zugängliche Bereich umfasst einen Lesesaal, ein Foyer mit Ausstellungsmöglichkeiten und einen Vortragssaal.
- 5.3.7 Archivbestände und Sammlungen
- Die Archivbestände gliedern sich in 3 große Gruppen: Stadtarchiv, Landesarchiv und Sammlungen.
- Das Stadtarchiv enthält Archivgut der Behörden und Einrichtungen der Stadt-und des Landes beziehungsweise ihrer Vorgängerorganisationen sowie der parlamentarischen Vertretungskörper.
- Im Landesarchiv befindet sich das Archivgut von Bundesbehörden auf regionaler Ebene, Archivgut von privaten Institutionen, Parteien und Innungen.
- Die Sammlungen enthalten neben dem "traditionellen" Sammlungsgut wie Plänen, Karten, Fotos, Nachlässen und Handschriften auch aus dem Provenienz-Zusammenhang genommene Sammelbestände. Dazu gehört auch das im 19. Jahrhundert als Auslesearchiv konzipierte Hauptarchiv und darin mit den Urkunden die ältesten Stücke des Archivs.
- Die Archivbestände gliedern sich in 3 große Gruppen: Stadtarchiv, Landesarchiv und Sammlungen.
- 5.3.8 Findmittel, Archivführer und Publikationen
- Die Bestände und Serien sind im Archivinformationssystem WAIS erfasst, teilweise auch Akten und Einzelstücke.
Unterlagen zu Landtag und Gemeinderat seit 1996 sind digitalisiert und online durch eine Datenbank abrufbar: INFODAT.
Die Bestände der Archivbibliothek und der Politischen Dokumentation sind durch ein Bibliothekssystem suchbar.
Für einzelne Bestände gibt es publizierte Inventarhefte Übersicht über Inventarhefte.
Gedruckte Archivführer: Csendes Peter, Das Wiener Stadt-und Landesarchiv. Ein Führer. Wien 1991; Opll Ferdinand, Geschichte des Wiener Stadt-und Landesarchivs. Wien 1994.
- Die Bestände und Serien sind im Archivinformationssystem WAIS erfasst, teilweise auch Akten und Einzelstücke.
- 5.4.1 Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 19 Uhr
Karfreitag von 9 bis 11.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Schließzeiten im Juli (aktuell im Internet verlautbart), für dringende rechtliche Angelegenheiten ist jedoch ein Journaldienst (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, Telefon (+43 1) 4000-84807) eingerichtet.
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9 bis 15.30 Uhr
- 5.4.2 Zugangs-und Benutzungsbedingungen
- Die Einsicht im Lesesaal ist kostenfrei, schriftliche Anfragen an das Archiv sind laut Tarifordnung kostenpflichtig. Für die Arbeit im Lesesaal ist keine Voranmeldung nötig. Beim 1. Besuch im Lesesaal muss ein Benützerbogen ausgefüllt und unterschrieben werden, in dem persönliche Daten angegeben und die Benützungsordnung zur Kenntnis genommen werden. Dazu ist die Vorlage eines Lichtbildausweises nötig, der bei jedem Archivbesuch vorgelegt werden muss. Das Ausfüllen des Benützerbogens ist online im Wiener Archivinformationssystem WAIS möglich, doch die Unterschrift muss persönlich vor Ort geleistet werden.
Die Bestellung von Archivalien ist persönlich im Lesesaal, telefonisch, per E-Mail und online im Wiener Archivinformationssystem WAIS möglich. Bestellte Archivalien werden grundsätzlich am folgenden Öffnungstag vorgelegt. Bestellungen vor 13 Uhr liegen ab 10 Uhr, solche bis 15 Uhr ab 13 Uhr des Folgetags bereit. Die Zahl der Einzelbestellungen ist mit 5 pro Tag limitiert. Bestände, die bereits verfilmt wurden oder deren Zustand eine Benützung nicht zulässt, werden nicht vorgelegt.
Eine Einschränkung zur Einsichtnahme ist durch eine Schutzfrist (Archivaliensperre) gegeben. Dieser unterliegen unveröffentlichte Archivalien, die am 1. Jänner des laufenden Jahres noch nicht 30 Jahre alt sind, deren Benützung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen (zum Beispiel Datenschutzgesetz, Personenstandsgesetz) oder die gesonderten Regelungen unterliegen. Diese Schutzfristen können nach § 10 Abs. 3 Wiener Archivgesetz unter anderem zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung verkürzt werden. Dafür ist ein Antrag an das Archiv zu stellen, über den die Archivdirektion per Bescheid entscheidet.
Eine Recherche in den Beständen der Historischen Meldeunterlagen ist für Benützer*innen aus konservatorischen und rechtlichen Gründen nicht möglich, die Auskunft daraus wird ausschließlich schriftlich erteilt. Informationen zur Archivnutzung sind online verfügbar.
- Die Einsicht im Lesesaal ist kostenfrei, schriftliche Anfragen an das Archiv sind laut Tarifordnung kostenpflichtig. Für die Arbeit im Lesesaal ist keine Voranmeldung nötig. Beim 1. Besuch im Lesesaal muss ein Benützerbogen ausgefüllt und unterschrieben werden, in dem persönliche Daten angegeben und die Benützungsordnung zur Kenntnis genommen werden. Dazu ist die Vorlage eines Lichtbildausweises nötig, der bei jedem Archivbesuch vorgelegt werden muss. Das Ausfüllen des Benützerbogens ist online im Wiener Archivinformationssystem WAIS möglich, doch die Unterschrift muss persönlich vor Ort geleistet werden.
- 5.4.3 Erreichbarkeit
- Das Archiv ist mit der U3-Station Gasometer an das Netz der öffentlichen Verkehrsverbindungen angeschlossen, kostenpflichtige Parkmöglichkeiten sind in Gasometer C und Entertainment-Center Gasometer E vorhanden. Zugänglich ist das Archiv über den Haupteingang der Mall im Gasometer A, über den Wohnungseingang im Gasometer D, der einen behindertengerechten Zugang bietet, sowie über das Entertainment-Center Gasometer E.
Lage und Erreichbarkeit des Archivs
Besuch im Wiener Stadt- und Landesarchiv
- Das Archiv ist mit der U3-Station Gasometer an das Netz der öffentlichen Verkehrsverbindungen angeschlossen, kostenpflichtige Parkmöglichkeiten sind in Gasometer C und Entertainment-Center Gasometer E vorhanden. Zugänglich ist das Archiv über den Haupteingang der Mall im Gasometer A, über den Wohnungseingang im Gasometer D, der einen behindertengerechten Zugang bietet, sowie über das Entertainment-Center Gasometer E.
- 5.5.1 Dienstleistungen für die Forschung
- Der Lesesaal ist ausgestattet mit 42 Arbeitsplätzen, 2 Computer mit Online-Zugang, WLAN sowie Mikrofilm-und Mikrofiche-Lesegeräten. Für Beratung steht immer ein*eine Referent*in in einem eigenen Beratungszimmer zur Verfügung. Das Beratungsgespräch kann auch in Englisch geführt werden.
Das Archiv beantwortet auch schriftliche Anfragen zu den Beständen und ihrer Benutzerbarkeit sowie kurze, klar definierte Anfragen zum Inhalt von Archivgut beziehungsweise zur Stadtgeschichte, die keine umfangreichen Forschungen benötigen. Anfragen sind laut Tarifordnung mit 35 Euro pro angefangener halben Stunde kostenpflichtig. Digitalisate können schriftlich bestellt werden.
- Der Lesesaal ist ausgestattet mit 42 Arbeitsplätzen, 2 Computer mit Online-Zugang, WLAN sowie Mikrofilm-und Mikrofiche-Lesegeräten. Für Beratung steht immer ein*eine Referent*in in einem eigenen Beratungszimmer zur Verfügung. Das Beratungsgespräch kann auch in Englisch geführt werden.
- 5.5.2 Reproduktionsmöglichkeiten
- Archivgut kann reproduziert werden, sofern keine konservatorischen Einwände dagegen stehen. Im Lesesaal stehen 2 Buchscanner zur Verfügung. Die angefertigten Digitalisate können ausgedruckt oder auf einer Speicherkarte beziehungsweise einem USB-Speicher-Stick gespeichert werden. Magnetkarten für den Buchscanner sind bei der Ausgabe im Lesesaal erhältlich:
- Karte mit 10 Scans: 2,50 Euro
- Karte mit 25 Scans: 6 Euro
- Karte mit 50 Scans: 10 Euro
- Karte mit 100 Scans: 18 Euro
- Karte mit 500 Scans: 60 Euro
- Auf Anfrage kann Archivgut des Wiener Stadt- und Landesarchivs digitalisiert werden. Die Kosten für die Anfertigung richten sich nach dem Format der Vorlage: bis A3: 1 Euro, Ausdruck Readerprinter: 1 Euro, Scan größer als A3: 2 Euro, plus Versand. Für Sonderformate (zum Beispiel großformatige Pläne) kann die Arbeitszeit je angefangener halben Stunde mit 35 Euro verrechnet werden.
Digitalisate können unter der Lizenz CC-By-NC-ND 4.0 für nichtkommerzielle Zwecke kosten- und genehmigungsfrei weiterverwendet werden. Kommerzielle Nutzung ist genehmigungspflichtig, siehe die Amtshelferseite zur Weiterverwendung von reproduziertem Archivgut.
- Archivgut kann reproduziert werden, sofern keine konservatorischen Einwände dagegen stehen. Im Lesesaal stehen 2 Buchscanner zur Verfügung. Die angefertigten Digitalisate können ausgedruckt oder auf einer Speicherkarte beziehungsweise einem USB-Speicher-Stick gespeichert werden. Magnetkarten für den Buchscanner sind bei der Ausgabe im Lesesaal erhältlich:
- 5.5.3 Öffentliche Bereiche
- Das Archiv verfügt über ein Ausstellungsfoyer, in dem wechselnde Ausstellungen präsentiert werden, und wo sich auch 1 Kaffeeautomat befindet, sowie über einen Vortragssaal, der in 2 kleinere Säle unterteilt werden kann.
- 5.6.1 Identifikator der Verzeichnungseinheit
- WSTLA - ISDIAH
- 5.6.2 Identifikator der Institution
- WSTLA
- 5.6.3 Angewandte Regeln und/oder Konventionen
- ISDIAH
- 5.6.4 Status
- Entwurf
- 5.6.5 Erfassungsstufe
- Vollständig
- 5.6.6 Daten der Erstellung, Überarbeitung oder Löschung
- 11.10.2010
- 5.6.7 Sprach(en) und Schrift(en)
- Deutsch, Latein
- 5.6.8 Quelle(n)
- www.archiv.wien.gv.at
Opll, Ferdinand: Geschichte des Wiener Stadt-und Landesarchivs. 1994
- www.archiv.wien.gv.at
- 5.6.9 Angaben zu Aktualisierungen
- Erstellt von Heinrich Berg und Michaela Laichmann 29.6.2012, überarbeitet von Michaela Laichmann 8.1.2015.
Verknüpfung der Beschreibung der Archivgut verwahrenden Institution mit Beständen und Herkunftsstellen
Erste Verknüpfung
- 6.1 Titel und Identifikator von verwandten Materialien
- Titel: Städtische Ämter
- Identifikator: WSTLA, 1.1
- 6.2 Beschreibung der Beziehung
- Zuständigkeit des Archivs als Stadtarchiv für alle städtischen Behörden und Ämter
- 6.3 Daten der Beziehung
- 15. Jahrhundert-1920
- 6.4 Autorisierte Namensform(en) und Identifikator von Verwandten Normdateien
- 1.1 Städtische Ämter
Zweite Verknüpfung
- 6.1 Titel und Identifikator der verwandten Materialien
- Titel: Staatliche Gerichte
- Identifikator: WSTLA, 2.3
- 6.2 Beschreibung der Verknüpfung
- Zuständigkeit des Archivs als Landesarchiv für Unterlagen des Bundes auf regionaler Ebene
- 6.3 Daten der Beziehung
- 1922-21. Jahrhundert
- 6.4 Autorisierte Namensform(en) und Identifikator von Verwandten Normdateien
- 2.3 Staatliche Gerichte
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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