Rechtliche Grundlagen des Konsument*innen-Schutzes
Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen schützt die Verbraucher*innen. In Wien achtet das Marktamt (MA 59) auf deren Einhaltung.
Allergeninformationsverordnung für unverpackte Lebensmittel
Die Allergeninformationsverordnung regelt unter anderem die Information über allergene Stoffe und Süßungsmittel in unverpackten Lebensmitteln.
Allergeninformationsverordnung
Gewerbeordnung - Schutz vor "Pfusch"
Alle Gewerbebetriebe müssen sich an die Gewerbeordnung halten. Als Maßnahme gegen nachlässige Arbeit oder Schwarzarbeit (Pfusch) finden in Betrieben ohne beziehungsweise ohne ausreichende Berechtigung Kontrollen statt.
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel. Es gilt auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.
Lebensmittelaufsicht und Beschwerden
Maß- und Eichgesetz
Waagen und andere Messgeräte müssen regelmäßig nachgeeicht werden. Beim Abwiegen offener Ware müssen die Konsument*innen freie Sicht auf das Messgerät haben. Außerdem ist das Drücken der Tara-Taste (Nullstell-Taste) mit wenigen Ausnahmen verpflichtend.
Nichtraucher*innen-Schutz
Nach einer 4-monatigen Übergangsfrist gilt seit 1. November 2019 das absolute Rauchverbot in der Gastronomie. In Wien überprüft das Wiener Marktamt die Vorschriften.
Preisauszeichnungsgesetz
Dienstleistungen und Waren, die etwa im Schaufenster ausgestellt werden, müssen für Konsument*innen deutlich sichtbare Preise aufweisen.
Bei Dienstleistungen ist es erforderlich, die Preise für die Gesamtleistung oder eine Leistungseinheit anzugeben. So muss zum Beispiel in einem Friseursalon eine deutliche sichtbare Preisliste besagen, wie viel eine Arbeitsstunde oder ein bestimmtes Service kostet. Dasselbe gilt für Spenglereien, Kfz-Werkstätten, Fitnesscenter und andere Dienstleistungs-Betriebe.
Produktsicherheitsgesetz
Das Produktsicherheitsgesetz hat das Ziel, Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen. Nur sichere Produkte dürfen in den Verkehr gebracht werden. Bei möglichen Gefahren müssen Warnhinweise angebracht werden. Nicht sichere Produkte dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht und müssen im Rahmen eines Rückrufs vom Markt genommen werden.
Es finden laufend Produkt-Kontrollen statt. In der Vergangenheit beanstandete das Marktamt zum Beispiel bestimmte Fahrradbremsen und es beschlagnahmte Duftobst aus Holz oder Plastik, an dem Kleinkinder ersticken könnten.
Weitere Produkte, die immer wieder überprüft werden:
- Leitern
- Juxartikel
- Laserpointer
- Kinderlaufhilfen
- Fahrradkindersitze
Reisebürosicherungsverordnung
Reisebüros, die Pauschalreisen anbieten, müssen so versichert sein, dass, wenn sie zahlungsunfähig werden, kein Schaden für die Konsument*innen entsteht. Bei Pauschalreisen handelt es sich um Angebote, welche die Beförderung zum Urlaubsziel, die Verpflegung in einer Unterkunft oder sonstige Leistungen wie Ausflüge beinhalten.
Auf den Urlaubsunterlagen müssen sogenannte Abwickler stehen, die 24 Stunden am Tag erreichbar sind und im Notfall helfen können.
Straßenverkehrsordnung und Wiener Gebrauchsabgabegesetz
Um Verkaufsstände oder Schanigärten auf öffentlichen Flächen wie Gehsteigen oder Parkplätzen einzurichten, ist eine Bewilligung nötig. Bei Verkaufsständen ist die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen, bei Schanigärten das jeweilige Bezirksamt zuständig.
Vermarktungsnormengesetz - Kennzeichnung von Lebensmitteln
Frisches Obst und Gemüse muss per Gesetz gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung informiert über den Ursprung und Abpacker beziehungsweise Versender der Ware. Die Vermarktungsnormen regeln die Angabe von Sorte, Sortierung und Handelsklasse.
Bei verpacktem Fisch muss das Fanggebiet gekennzeichnet werden. Der Eierstempel zeigt Konsument*innen, aus welcher Haltung das Ei stammt und welche Herkunft es hat.
Tipps zum Einkauf von Lebensmitteln
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Marktamt
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