Einkauf von Lebensmitteln - Preise und Tipps
Um gekaufte Lebensmittel vernünftig einkaufen und sicher genießen zu können, gibt es ein paar Punkte zu beachten. Bei Qualitätsmängeln können Sie sich an den Betrieb selbst oder auch an das Marktamt wenden.
Warenangebot und Preise
Ein wöchentlicher Bericht des Marktamts (MA 59) informiert Sie über das Angebot von Obst und Gemüse sowie über die Preise in den Supermärkten und auf den Lebensmittelmärkten in Wien.
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Kennzeichnung von Obst und Gemüse
Bei in- und ausländischem Obst beziehungsweise Gemüse müssen neben dem Preis auch die Bezeichnung des Herkunftslandes, teilweise auch Angaben bezüglich der Sorte und der Handelsklasse notiert sein.
Warenkontrolle beim Einkauf
Achten Sie beim Einkauf auf das Aussehen der Ware: Obst und Gemüse mit fauligen, matschigen oder schimmeligen Stellen oder vergraute Wurstwaren verderben rasch.
Ablaufdatum
Die Verwendungsfristen befinden sich mit den Formulierungen "mindestens haltbar bis" oder "zu verbrauchen bis" auf jeder Verpackung. Bei diesen Angaben handelt es sich um Qualitätsgarantien der Herstellerin oder des Herstellers. Sie orientieren sich an dem Datum, bis zu welchem die Herstellerin oder der Hersteller noch alle qualitativen Kriterien (Geschmack, Geruch, Mikrobiologie) garantieren kann.
Nach Ablauf des Datums bei "Mindestens haltbar bis" dürfen die Lebensmittel noch verkauft werden, es muss aber extra einen Hinweis darauf geben. Sobald das Datum nach den Worten "zu verbrauchen bis" überschritten ist, darf die Ware nicht mehr verkauft werden.
Frischefaktor Temperatur
Zu hohe Lagertemperaturen verkürzen die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Kristallbildung ist ein Hinweis auf schon einmal aufgetaute Ware, die wieder eingefroren wurde.
Leicht verderbliche Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Wurstwaren oder Geflügel müssen gekühlt gelagert und zum Verkauf angeboten werden. Die Temperatur von Milch und Milchprodukten darf 9 Grad Celsius nicht überschreiten, bei allen anderen Waren muss die Temperatur zwischen 0 und 4 Grad Celsius liegen.
Tiefkühlwaren dürfen bei höchstens -18 Grad Celsius gelagert und angeboten werden. Frischer Fisch und Meeresgetier müssen auf Eis angeboten werden. Die Ware muss vom Eis bedeckt sein. Die Temperatur darf diejenige von schmelzendem Eis nicht überschreiten.
Mängel melden
Mängel an Waren beziehungsweise deren Lagerung melden Sie am besten gleich im Lebensmittelbetrieb selbst. Falls der Betrieb auf die Beschwerde nicht reagiert, können Sie sich an die nächste Stelle des Marktamts (MA 59) wenden. Dort wird die Behebung der Mängel veranlasst.
Abgabe einer Warenprobe
Wenn Sie glauben, verdorbenes oder gesundheitsschädliche Ware gekauft zu haben, können Sie diese bei der örtlich zuständigen Stelle des Marktamts zur Untersuchung abgeben.
Stadt Wien | Marktamt
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