Apothekenangelegenheiten - Aufgaben der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) ist mit den behördlichen Aufgaben rund um Apotheken betraut. Darunter fallen:
- Konzessionen für neu zu errichtende öffentliche Apotheken
- Genehmigung der Betriebsanlage einer Apotheke
- Genehmigung der Änderung der Betriebsanlage einer Apotheke
- Verlegung einer öffentlichen Apotheke außerhalb des Standortes
Apothekenvisitationen werden in der Regel von den Amtsärzt*innen des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien (MA 15) und nichtamtlichen pharmazeutischen Sachverständigen selbstständig durchgeführt. Die Verfahrensführung liegt bei der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht.
Genehmigung der Änderung der Betriebsanlage einer Apotheke
Das Verfahren für die Genehmigung einer Änderung der Betriebsanlage einer Apotheke muss genauso geführt werden wie das Verfahren für die Genehmigung der Betriebsanlage. Antrag, Beilagen und Verfahrensgang entsprechen grundsätzlich den Ausführungen zum Betriebsanlageverfahren, jedoch entfällt die zweite Augenscheinsverhandlung und die Verständigung über die Eröffnung (§§ 6 und 56 Apothekengesetz).
Weiterführende Informationen
- Apothekensuche - mit Nacht- und Notdienst-Apotheken
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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