Erste Hilfe

Neben der moralischen Verpflichtung besteht auch die gesetzliche Verpflichtung zur zumutbaren Erste Hilfe-Leistung. Leisten Sie auf alle Fälle Hilfe, auch wenn Sie sich unsicher fühlen.

Erste Hilfe-Maßnahmen

  • Ruhe bewahren
  • Selbstschutz: Denken Sie immer zuerst an Ihre eigene Sicherheit! Überprüfen Sie, ob für Sie, Dritte oder die Patientin beziehungsweise den Patienten Gefahr droht.
  • Beruhigen Sie die Patientin beziehungsweise den Patienten und belassen Sie die Person in angenehmer Position. Körperliche Berührungen (zum Beispiel an Hand oder Schulter) und ehrlicher Zuspruch werden meist sehr dankbar angenommen.
  • Beengende Kleidung öffnen, für Frischluft sorgen.
  • Verletzte sollten nur bewegt werden, wenn es unbedingt notwendig ist.
  • Äußere Blutungen müssen gestillt werden.
  • Bewusstlose Personen müssen in stabile Seitenlage gebracht werden.
  • Fehlen von Lebenszeichen erfordert unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen
    • Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand und Herzrhythmusstörungen können Defibrillatoren die Überlebenschancen eines Menschen bis zum Eintreffen der Rettung erheblich steigern.
  • Rettung rufen: 144
  • Liegt kein Notfall vor und benötigen Sie medizinische Auskunft oder einen Krankenbesuch (ärztliche Visite), rufen Sie die Gesundheitsnummer 1450 oder den Ärztefunkdienst 141 an.

Maßnahmen bei besonderen Notfällen

Video: Lebenretten: Herzdruckmassage, Defibrillator & stabile Seitenlage

Die folgenden Informationen beziehen sich auf häufig vorkommende Notfälle und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie bieten keinen Ersatz für eine gute Erste-Hilfe-Ausbildung, sind aber eine wichtige Richtlinie, um in Notsituationen richtig reagieren zu können.


Erste-Hilfe-Kurse

Im Notfall sollte jede und jeder Erste Hilfe leisten können. In Kursen wird die Möglichkeit geboten, eine fundierte Ausbildung zu absolvieren.

Folgende Organisationen bieten Erste-Hilfe-Kurse an:

Weiterführende Informationen

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