Freiwilliger Wiener Härtefonds

In besonderen Härtefällen muss rasch finanziell geholfen werden. Patient*innen, die in Zusammenhang mit einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung einen Schaden erlitten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds eine Entschädigung erhalten.

Das Verfahren zur Erlangung dieser finanziellen Hilfe ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein besonderer Härtefall vor. Ersatzansprüche können nur mit einem aufwändigen und lange dauernden Beweisverfahren oder nicht mit Sicherheit durchgesetzt werden.
  • Die medizinische Untersuchung, Behandlung, Nichtbehandlung oder pflegerische Maßnahme fand in einer Krankenanstalt oder in einem Pflegeheim der Stadt Wien statt.
  • Die Patientin oder der Patient hat den Wohnsitz in Wien.
  • Eine Verjährung allfälliger Schadenersatzansprüche ist noch nicht eingetreten.
  • Es ist kein gerichtliches Verfahren anhängig.

Zu beachten

  • Ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe besteht nicht.
  • Das Höchstausmaß einer Entschädigung beträgt 50.000 Euro.
  • Die Entschädigung muss an den Fonds zurückbezahlt werden, wenn aus demselben Anspruchsgrund eine Entschädigung durch rechtskräftiges Gerichtsurteil zuerkannt wird. Das Gleiche gilt, wenn eine Entschädigung durch den Schädiger oder von einem Dritten geleistet wird.

Beratung und Unterstützung

Die Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft steht Ihnen für Anfragen und Anträge zum Härtefonds gerne zur Verfügung.

Download

Richtlinien des Freiwilligen Wiener Härtefonds: 62 KB PDF

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen

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