Zoonosenkommission

Zoonosen sind Krankheiten, die auf natürlichem Wege zwischen Tier und Mensch wechselweise übertragen werden können.

Als Erreger kommen unter anderem Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten in Frage. Futtermittel und Lebensmittel können als Überträger eine Rolle spielen.

Zu den häufigsten Zoonosen zählen Salmonellose, Tuberkulose, Brucellose und Tollwut.

Die meisten zoonotischen Erkrankungen lassen sich durch Vorbeugemaßnahmen vermeiden.

Zoonosengesetz

Das Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (BGBl. I Nr. 128/2005), das sogenannte Zoonosengesetz, bietet den rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung von Zoonosen. Es regelt

  • die Organisation der Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern,
  • die Überwachung diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen,
  • die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche sowie
  • den Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger.

Für die Umsetzung der Ziele des Gesetzes ist in jedem Bundesland eine eigene Landeszoonosenkommission zuständig.

Wiener Landeszoonosenkommission

Die Wiener Landeskommission für Zoonosen ist beim Marktamt (MA 59) und hier in der Gruppe Lebensmittelsicherheit eingerichtet.

Aufgaben

Der Zoonosenkommission obliegen die Bekämpfung von Zoonosen, die Vernetzung der einschlägigen Fachgebiete Lebensmittel, Humanmedizin, Veterinärmedizin und Futtermittel sowie die Koordinierung der Zusammenarbeit dieser Bereiche.

Zusammensetzung und Kontakt

Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

Darüber hinaus können bei Bedarf Expert*innen aus anderen Bereichen beigezogen werden:

Weiterführende Informationen

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