Zahlungsarten für Forderungen der Stadt Wien

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Kassenstellen

In den Stadtkassen können Sie sämtliche offene Forderungen der Stadt Wien bar, mit Bankomatkarte, mit Kreditkarte oder mit Bluecode begleichen.

Über ein Geldinstitut

Zusätzlich bietet die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) folgende Möglichkeiten für einfaches Bezahlen von Steuern, Gebühren und sonstigen Forderungen der Stadt Wien an:


Lastschrift (Einzugsermächtigung)

SEPA Lastschrift Mandat - Einzugsermächtigung

Mit dem SEPA Lastschrift Mandat berechtigen Sie die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6), fällige Zahlungen vom angegebenen Konto einzuziehen.

Die kontoführende Bank darf diese vorgelegten Lastschriften einlösen, hat jedoch keine Verpflichtung zur Einlösung (beispielsweise bei ungedeckten Konten).

Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Belastung Ihres Bankkontos ab der Einreichung bis zu 6 Wochen dauern kann.

Sie können sehr viele, aber nicht alle Forderungsarten über eine Einzugsermächtigung bezahlen.

Rückbuchung und Widerruf

Innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag haben Sie das Recht - ohne Angabe von Gründen - die Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen.

Ihr SEPA Lastschrift Mandat gilt bis auf Widerruf.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Widerrufen bis zu 2 Wochen dauern kann. In dieser Zeit kann noch etwas von Ihrem Konto abgebucht werden.

Formular SEPA Lastschrift Mandat

Die Bezeichnung der Forderungsart, Kund*innen-Nummer oder -Nummern sowie Angaben für den Ordnungsbegriff finden Sie auf der jeweilig letzten Zusendung (Lastschriftanzeige, Rechnung und Ähnliches).

Bitte beachten Sie die Einschränkungsmöglichkeiten innerhalb einer Forderungsart (beispielsweise nur für eine bestimmte Liegenschaft).

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Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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