Transparenz bei Förderungen der Stadt Wien
- Wiener Fördertransparenzgesetz
- Förderhandbuch
- Förderberichte
- Parteien- und Akademienförderung
- Transparenzdatenbank
- Verhaltenskodex inklusive Compliance-Regelungen - für Fördernehmer*innen
Wiener Fördertransparenzgesetz
Mit dem Wiener Fördertransparenzgesetz sollen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Förderungen der Stadt Wien sichergestellt werden.
Gemäß § 4 Abs. 2 des Wiener Fördertransparenzgesetzes muss der Magistrat einheitliche Vorgaben zur Abwicklung von Förderungen in einer allgemeinen Richtlinie festlegen.
Förderhandbuch
Das Förderhandbuch stellt diese allgemeine Richtlinie iSd § 4 Abs. 2 Wiener Fördertransparenzgesetz dar. Das Förderhandbuch verfolgt das Ziel der Harmonisierung der Förderabwicklung im gesamten Magistrat der Stadt Wien. Es enthält neben allgemeinen Informationen auch konkrete Vorgaben und Mindestinhalte. Diese müssen sowohl beim Erstellen von Förderrichtlinien als auch bei der Abwicklung von Förderungen von den Förderdienststellen eingehalten werden.
Durch die Veröffentlichung des Förderhandbuchs soll interessierten Bürger*innen die Möglichkeit gegeben werden, einen Einblick in die Förderabwicklung und die bestehenden (verpflichtenden) Vorgaben für die Förderdienststellen des Magistrats der Stadt Wien zu erhalten.
Förderberichte
Im Sinne einer transparenten Fördergewährung sieht § 5 des Wiener Fördertransparenzgesetzes vor, dass der Magistrat jährlich einen Förderbericht für Förderungen im Sinne dieses Gesetzes erstellt. Das betrifft Förderungen, die auf Basis eines Beschlusses des jeweils zuständigen Gemeinderatsausschusses beziehungsweise des Gemeinderates gewährt werden. Dieser Förderbericht beinhaltet alle Förderungen, die im abgelaufenen Kalenderjahr von den Förderdienststellen ausbezahlt wurden.
Parteien- und Akademienförderung
Im Sinne einer transparenten Fördergewährung sehen auch § 10 des Wiener Parteienförderungsgesetzes und § 10 des Wiener Akademienförderungsgesetzes vor, dass der Magistrat die an die Parteien und Akademien ausbezahlten Förderungen jährlich im Internet veröffentlichen muss. Da die Parteienförderung und die Akademienförderung direkt auf Basis dieser Landesgesetze gewährt und ausbezahlt werden, sind sie nicht im Förderbericht enthalten und werden gesondert veröffentlicht.
Transparenzdatenbank
Das Transparenzportal des Bundes ist ein Service, das den Bürger*innen einen Überblick über mögliche und erhaltene Förderungen geben soll. Das Transparenzportal soll helfen, Förderungen effizienter zu gewähren, Doppelförderungen zu vermeiden und die Verwaltung zu vereinfachen.
Die Datenbank im Hintergrund ist die sogenannte Transparenzdatenbank, in der Zahlungen und Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst werden.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Finanzwesen
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