Neue gesetzliche Regelung für Inklusion in der Elementarpädagogik ab Herbst 2024
Mit 22. Oktober 2024 trat ein neues Gesetz in Kraft. Seither gelten folgende Regelungen:
- Es können bis zu 2 Kinder mit Diagnose und erhöhtem Betreuungsbedarf in einer Gruppe betreut werden.
- Es bedarf einer Diagnose nach ICD10 bzw. ICD11
- Die Betreuung des Kindes/der Kinder ist von der Trägerorganisation oder der Tagesmutter/dem Tagesvater bei der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik anzuzeigen: Unterlagen und Einreichung
Verbesserte Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten
Die neuen Regelungen für Inklusion dienen aufgrund der gesetzlichen Änderung einer Verbesserung der Rahmenbedingungen durch entsprechende Fördermöglichkeiten.
Die neuen Regelungen für Inklusion sollen die Teilhabe-Chancen von Kindern mit Behinderung und chronischen Erkrankungen erhöhen. Um diese Teilhabe zu gewährleisten, braucht es Unterstützungs- und Qualitätsmaßnahmen.
Gesetzliche Grundlagen
- Wiener Kindergartengesetz
- Wiener Kindergartenverordnung
- Wiener Tagesbetreuungsgesetz
- Wiener Tagesbetreuungsverordnung
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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