Neue gesetzliche Regelung für Inklusion in der Elementarpädagogik ab Herbst 2024

Mit 22. Oktober 2024 trat ein neues Gesetz in Kraft. Seither gelten folgende Regelungen:

  • Es können bis zu 2 Kinder mit Diagnose und erhöhtem Betreuungsbedarf in einer Gruppe betreut werden.
  • Es bedarf einer Diagnose nach ICD10 bzw. ICD11
  • Die Betreuung des Kindes/der Kinder ist von der Trägerorganisation oder der Tagesmutter/dem Tagesvater bei der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik anzuzeigen: Unterlagen und Einreichung

Verbesserte Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten

Die neuen Regelungen für Inklusion dienen aufgrund der gesetzlichen Änderung einer Verbesserung der Rahmenbedingungen durch entsprechende Fördermöglichkeiten.

Die neuen Regelungen für Inklusion sollen die Teilhabe-Chancen von Kindern mit Behinderung und chronischen Erkrankungen erhöhen. Um diese Teilhabe zu gewährleisten, braucht es Unterstützungs- und Qualitätsmaßnahmen.

Gesetzliche Grundlagen

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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