Förderungen für Eltern - Elementare Bildungseinrichtungen

Das Land Wien fördert die Bildung in städtischen und geförderten privaten elementaren Bildungseinrichtungen über den Besuch hinaus. Zudem können Kosten für Bildung von Kindern abgesetzt werden.

Beitragsfreier Kindergarten

Der Besuch in geförderten elementaren Bildungseinrichtungen in Wien ist für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht beitragsfrei beziehungsweise stark vergünstigt, da die Stadt Wien den Elternbeitrag fördert.

Bei privaten elementaren Bildungseinrichtung müssen die Bedingungen und Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinien erfüllt sein: Förderungen "Beitragsfreier Kindergarten" ab 3. März 2018

Befreiung vom Essensbeitrag

Eltern können eine Befreiung vom Essensbeitrag für ihre Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen beantragen.

Ermäßigung oder Zuschuss zum Elternbeitrag - Hort

Familien mit geringem Einkommen können in den Servicestellen der Abteilung Kindergärten (MA 10) eine befristete Ermäßigung beziehungsweise einen Zuschuss zum Elternbeitrag für den Besuch ihres Kindes in einem Hort beantragen.

Absetzbarkeit

Kosten für die Bildung von Kindern können bei der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Auch der Essensbeitrag ist beim Finanzamt absetzbar.

Seit 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.

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