Befreiung von den Essenskosten in Kinderbetreuungseinrichtungen

Für den Antrag brauchen Sie

  • Angaben über das Haushaltseinkommen
  • Bestätigungen für das Haushaltseinkommen

Das monatliche Netto-Einkommen darf nicht mehr sein als 1.930,26 Euro oder es wird zum Zeitpunkt der Antragstellung Mindestsicherung bezogen. Der Antrag gilt nur für 1 Kindergarten-Jahr. Auf der ersten Seite des Antrages muss die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung, die Tagesmutter oder der Tagesvater den Besuch des Kindes bestätigen.

Alternativ dazu können Sie das Formular auch ausdrucken und händisch ausfüllen: Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen - Antrag

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Kind eine Kinderbetreuungseinrichtung der Stadt Wien besucht und dort Essen bekommt, kostet das 84,85 Euro pro Monat.

Sie müssen für das Essen nichts bezahlen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag stellen.

Wenn Ihr Kind eine private Kinderbetreuungseinrichtung besucht, kann das Essen mehr kosten. Dann können Sie einen Zuschuss von höchstens 84,85 Euro pro Monat bekommen. Sie müssen dann nur den Rest bezahlen.

Als Kinderbetreuungseinrichtung gelten Kindergarten, Kindergruppe, Tagesmutter und Tagesvater.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kinderbetreuungseinrichtung.
  • Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
  • Sie wohnen mit Hauptwohnsitz in Wien.
  • Sie und das Kind wohnen im selben Haushalt.
  • Sie beziehen zum Zeitpunkt der Antragstellung Mindestsicherung oder das monatliche Netto-Einkommen darf nicht mehr sein als 1.930,26 Euro. Zum Netto-Einkommen zählt auch die Familienbeihilfe aller im Haushalt lebenden Kinder.
    • Rechenbeispiel, wenn Sie mehrere Kinder haben: Ab dem 2. Kind werden pro Kind 452,84 Euro abgezogen. Bleiben dann noch höchstens 1.930,26 Euro Einkommen übrig, können Sie eine Befreiung von den Essenskosten bekommen.

Fristen und Termine

Sie können den Antrag Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag von 8 bis 11.30 Uhr per Post, Fax, E-Mail oder auch mittels Einwurf im Hausbriefkasten einreichen.

Zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnbezirk zuständige Rechtsvertretung der Kinder- und Jugendhilfe

1., 4., 5., 6., 7., 8. und 9. Bezirk:

6., Amerlingstraße 11
E-Mail: rv1@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-06310
Fax: +43 1 4000 99-06310

2. und 20. Bezirk:

20., Dresdner Straße 43/1. Obergeschoss
E-Mail: rv2@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-20310
Fax: +43 1 4000 99-20310

3. und 11. Bezirk:

3., Karl-Borromäus-Platz 3
E-Mail: rv3@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-03310
Fax: +43 1 4000 99-03310

10. Bezirk:

10., Alfred-Adler-Straße 12/Erdgeschoss (Ecke Sonnwendgasse)
E-Mail: rv4@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-10310
Fax: +43 1 4000 99-10310

12. und 23. Bezirk:

23., Rößlergasse 15
E-Mail: rv5@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-23310
Fax: +43 1 4000 99-23310

13., 14. und 15. Bezirk:

15., Gasgasse 8-10
E-Mail: rv6@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-15310
Fax: +43 1 4000 99-15310

16., 17., 18. und 19. Bezirk:

17., Kalvarienberggasse 29/Stiege 1/4. Stock
E-Mail: rv7@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-17310
Fax: +43 1 4000 99-17310

21. Bezirk:

21., Franz-Jonas-Platz 12/5. Obergeschoss
E-Mail: rv8@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-21310
Fax: +43 1 4000 99-21310

22. Bezirk:

22., Simone-de-Beauvoir-Platz 6 (Zugang über Sonnenallee 20)
E-Mail: rv9@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-22310
Fax: +43 1 4000 99-22310

Erforderliche Unterlagen

Sie brauchen Bestätigungen für alles, was zum Einkommen zählt. Kopien der Bestätigungen reichen.

Zum Einkommen zählen:

  • Nettogehalt
  • Familienbeihilfe aller Kinder
  • Arbeitslosengeld
  • Bescheid über die Mindestsicherung
  • Lehrlingsentschädigung
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Krankengeld
  • Unterhalt (Alimente)
  • Studienbeihilfe
  • Wochengeld
  • AMS-Beihilfe
  • Pension, Witwenpension, Waisenpension
  • Notstandshilfe
  • Sonstige Einkünfte
  • Wenn Sie selbstständig sind: Entnahmebestätigung von Steuerberater*innen

Zum Einkommen zählt nicht: Wohnbeihilfe

Schicken Sie den Antrag mit den Bestätigungen per Post, per Fax oder per E-Mail an die für Ihren Wohnbezirk zuständige Rechtsvertretung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie können den Antrag auch im Hausbriefkasten abgeben.

Kosten und Zahlung

Der Antrag kostet nichts.

Formular

Zusätzliche Informationen

  • Der Antrag gilt nur für 1 Kindergarten-Jahr.
  • Sie müssen für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen.
  • Wenn Ihr Kind in eine andere Kinderbetreuungseinrichtung wechselt, müssen Sie das der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Rechtsvertretung der Kinder- und Jugendhilfe melden und ein neues Formular ausfüllen.
  • Wenn sich Ihr Einkommen ändert, müssen Sie das der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Rechtsvertretung der Kinder- und Jugendhilfe sofort melden.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Befreiung vom Essensbeitrag.
  • Informationsblatt:
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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