Religionen, Weltanschauungen und Werte - Ethik in Kindergärten

Die Stadt Wien steht für eine offene, pluralistische Gesellschaft mit einem sicheren Fundament aus eindeutig definierten Werthaltungen. Sie stellen die Grund­lage für eine kultur- und religionssensible Bildung in Wiener elementaren Bildungseinrichtungen sicher.

3 Kinder bauen einen Turm.

Vielfalt war und ist ein Charakteristikum dieser Stadt und ihre pluralistische Gesellschaft ist ein unveränderbares Faktum im Leben ihrer Menschen. Diese pluralistische Gesellschaft spiegelt sich auch in elementaren Bildungseinrichtungen wider. Eine kultur- und religionssensible Bildung ist die Grundlage für einen kompetenten Umgang damit und daher wesentlicher Bestandteil der elementaren Bildungsarbeit.

"Religionen, Weltanschauungen und Werte - Ethik in Kindergärten" definiert, vertiefend zum Wiener Bildungsplan, die Haltung, die für Träger­organisationen beziehungsweise Betreiber*innen von elementaren Bildungseinrichtungen sowie deren Mitarbeiter*innen im Umgang mit den Themen Ethik, Werte, Religionen und Weltanschauung handlungsleitend ist und nach welchen Grundsätzen eine kultur- und religions­sensible Bildung zu erfolgen hat.

Grundsätze

Elementare Bildungseinrichtungen sind zur Anerkennung und Achtung folgender Grundsätze verpflichtet:

  • Der demokratische Rechtsstaat und dessen Zuständigkeit für Gesetzgebung, Justiz und Exekutive müssen anerkannt sein. Staatliche Gesetze haben gegenüber religiösen Vorschriften Vorrang.
  • Die Gleichberechtigung von nichtreligiösen und religiösen Menschen und von Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit muss anerkannt sein.
  • Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss anerkannt sein.
  • Offenheit und Dialogbereitschaft gegenüber der Pluralität der Gesellschaft müssen gegeben sein.

Die Anerkennung und Achtung dieser Grundsätze müssen sowohl in den pädagogischen Konzepten und Leitbildern als vor allem auch im Alltagshandeln aller Personen im Kontext einer elementaren Bildungseinrichtung sowie in den Grundsätzen, Schriften, Statuten oder Regelungen der jeweiligen Einrichtungen eindeutig erkennbar sein.

Grundwerte

Elementare Bildungseinrichtungen stehen für die Anerkennung und Achtung folgender gemeinschaftlich geteilter Grundwerte:

  • Menschenwürde
  • Freiheit
  • Demokratie
  • Gleichheit
  • Rechtsstaatlichkeit
  • Wahrung der Menschen- und Kinderrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören

Diese Werte sind Basis jeder Gesellschaft, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Respekt, Gerechtigkeit, Partizipation, Solidarität und die Gleichheit aller Geschlechter auszeichnet. Die Basis einer Pädagogik der Vielfalt ist eine Kultur der Akzeptanz und Gleichberechtigung von Men­schen mit verschiedenen Lebenswelten.

Das Kind im Zentrum

Im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns steht das Kind mit seiner individuellen Lebenswelt.

Aufgabe aller handelnden Personen in elementaren Bildungseinrichtungen ist es, Lebens- und Bildungsräume zu schaffen, die jedem Kind nach dessen individuellen Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnissen die bestmögliche Entwicklung seiner Kompetenzen ermöglichen.

Das bedeutet für die pädagogische Praxis, Kindern das Wahrnehmen und Respektieren von vielfälti­gen Lebenswelten zu ermöglichen.

Religion

Elementare Bildungseinrichtungen sind zur Darlegung verpflichtet, ob und wie religiöse Bildung vermittelt wird.

Die Basis jedes pädagogischen Handelns sind neben dem Wiener Kindergartengesetz und dem Wie­ner Tagesbetreuungsgesetz der Bundesländerübergreifende BildungsRahmenPlan sowie der Wiener Bildungsplan. Darin ist auch die grundsätzliche Haltung beschrieben, wie die Themenbereiche Ethik, Gesellschaft und Werthaltungen in die Bildungsarbeit eingebracht werden.

Das Wissen über Religionen, Weltanschauungen und Werte ermöglicht Kindern, eigene Wertvorstellungen, Sinn- und Bedeutungsfragen in Beziehung zu anderen zu setzen und ist Bildungsinhalt in allen Einrichtun­gen.

Religion als Bildungsinhalt ist grundsätzlich nicht an eine spezifische Glaubensrichtung gebunden. Orientiert sich der Bildungsalltag einer elementar-pädagogischen Einrichtung an einer spezifischen Glaubensrichtung, so ist Eltern bzw. Obsorgeberechtigten gegenüber klar zu deklarieren, wie religiö­se Bildung stattfindet.

Auch hier darf den Kindern nicht nur eine Religion als ausschließliche einzige Weltanschauung ver­mittelt werden.

Ethik, Werte, Weltanschauung und Religion sind aber auch in den Lebenswelten der Kinder in nicht-konfessionellen elementaren Bildungseinrichtungen präsent und damit auch dort Themen der Bildungsarbeit.

Keine Ideologien

Eine ideologische Indoktrinierung der Kinder oder andere Zwangsausübungen werden von elementaren Bildungseinrichtungen ein­deutig abgelehnt.

Das eindeutige Bekenntnis zu Demokratie und Partizipation ist unabdingbar. Es äußert sich im Rah­men der Elementarpädagogik in Form der interaktiven Gestaltung ko-konstruktiver Bildungsprozes­se. Diese werden von Kindern und Erwachsenen gleichberechtigt beeinflusst und gesteuert. Methoden der Indoktrinierung, Ausüben von Zwang oder Abwerten von Personen anderer ethnischer Herkunft, anderer religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung oder auf Grund ihres Geschlechts sind verbo­ten.

Ziel ist die Stärkung kindlicher Kompetenzen für ein selbstbestimmtes verantwortungsbewusstes Leben in unserer pluralistischen Gesellschaft. Alle handelnden Personen in elementarpädagogischen Einrichtungen begleiten Kinder auf diesem Weg.

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