Kinderrechte und Kinderschutz
Kinder und Jugendliche haben umfassende gesetzlich verankerte Rechte.
Die Rechte von Kindern sind in der UN Kinderrechtskonvention, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und im Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 festgehalten.
Dazu zählt beispielweise das Recht auf:
- Förderung ihrer Entwicklung
- Anerkennung ihrer Interessen und Vorstellungen, auch bei Fragen der Erziehung, Pflege, Freizeitgestaltung und Ausbildung
- Altersgerechte Mitsprache und Mitgestaltung bei allen gesellschaftspolitischen Themen
- Respekt
- Schutz vor allen Formen von Gewalt und Missbrauch
Auch beim Kontaktrecht und in Obsorgeverfahren muss die Meinung der Kinder berücksichtigt werden. Das Gericht kann dafür einen Kinderbeistand bestellen, der die Meinung der Kinder oder Jugendlichen vor Gericht vertritt.
Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) ist die größte Kinderschutzorganisation Österreichs. Sie stellt die Kinderrechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt ihres Handelns und der Leistungen ihrer unterschiedlichen Servicestellen.
Weiterführende Informationen
- Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
- Hilfe bei familiären Krisen
- Kinderrechte - Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft
- Kinderrechte - Bundesministerium für Familien und Jugend
- Menschenrechtsbüro der Stadt Wien
- UN Kinderrechtskonvention
- Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft (KJA)
- Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
- Wiener Jugendschutzgesetz 2002
Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
Kontaktformular