Bezirksbudget
Das Bezirksbudget ist ein Teil des Gemeindebudgets. Der Bezirk verwaltet diese Haushaltsmittel für die ihm übertragenen Aufgaben, das bedeutet die Aufgaben in Eigenzuständigkeit entsprechend § 103 Wiener Stadtverfassung (WStV). Die Erstellung des Voranschlagsentwurfes des Bezirks obliegt dem Finanzausschuss der Bezirksvertretung gemeinsam mit dem Magistrat der Stadt Wien. Der Voranschlag des Bezirks ist von der Bezirksvertretung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres für das kommende Finanzjahr zu beschließen.
In der Bezirksmittelverordnung (Verordnung des Gemeinderates über die Grundsätze für die Festlegung und über die bezirksweise Aufteilung der durch die Organe der Bezirke verwalteten Haushaltsmittel) ist festgelegt, welche Haushaltsmittel den Bezirken der Höhe nach insgesamt zur Verfügung stehen (Oberverteilung) und wie diese auf die einzelnen Bezirke aufzuteilen sind (Unterverteilung). Die Berechnungsbasis für die Oberverteilung sind die Dienstgeberabgabe und die Kommunalsteuer. Die Unterverteilung erfolgt unter Zuhilfenahme festgelegter Verteilungsschlüssel.
In Summe entspricht das Bezirksbudget rund 2,6 Prozent des gesamten Finanzierungshaushalts der Gemeinde Wien.
Die Bezirke können unter dem Jahr nicht ausgegebene Haushaltsmittel einer Rücklage zufließen lassen. Diese Haushaltsmittel stehen dann den betroffenen Bezirken in den darauffolgenden Finanzjahren wieder zur Verfügung.
Darüber hinaus können die Bezirke auf künftige Haushaltsmittelzuwendungen vorgreifen. Diese sind vom Magistrat der Stadt Wien durch Fremdmittelaufnahme zu finanzieren. Der sich daraus ergebende Schuldendienst ist aus dem jeweiligen Bezirksvoranschlag zu bedecken.
Oberverteilung
Die gesamten Bezirksmittel setzen sich aktuell aus 5 Beträgen (Töpfen) zusammen:
- Topf 1
- 14,10 Prozent des Aufkommens der Kommunalsteuer
- 26,36 Prozent des Aufkommens der Dienstgeberabgabe
- 8,926 Millionen Euro (wertgesichert)
- 5 Millionen Euro
- Topf 2
- 66,42 Prozent Dienstgeberabgabe
- Topf 3
- 4,36 Millionen Euro aus dem Titel der Planung und Herstellung von Hauptstraßen
- Topf 4
- 15 Millionen Euro aus dem Titel Grünanlagen
- Topf 5
- 13,348 Millionen Euro für investive Vorhaben sowie Schuldendienstersätze (wertgesichert)
Unterverteilung
Für jeden Topf der Oberverteilung gibt es auch eigene Verteilungsparameter in der Unterverteilung:
- Topf 1 (allgemeiner Verteilungsschlüssel):
- 33 Prozent Zahl der Personen mit Hauptwohnsitz in Wien
- 33 Prozent Fläche der öffentlichen Verkehrsflächen
- 20 Prozent Zahl der Schüler*innen (der allgemeinbildenden Pflichtschulen)
- 7 Prozent Zahl der Arbeitsstätten
- 7 Prozent Zahl der Personen mit Hauptwohnsitz je Hektar Baufläche
- Topf 2
- 0,690 Prozent Ausmaß der Nutzfläche der Räumlichkeiten der Bezirksvorstehungen und Festsäle
- 9,626 Prozent, davon
- 5 Prozent Ausmaß der unbebauten Marktflächen
- 10 Prozent Ausmaß der Flächen der städtischen Objekte
- 85 Prozent Ausmaß der Reinigungsflächen der Märkte sowie Gelegenheitsmärkte
- 5,021 Prozent, davon
- davon 70 Prozent Zahl der städtischen WC-Anlagen mit Wartepersonal
- davon 30 Prozent Zahl der städtischen WC-Anlagen ohne Wartepersonal
- 1,480 Prozent, davon
- 67 Prozent Zahl der Besucher*innen
- 33 Prozent Ausmaß der Grundfläche städtischer Familienfreibäder
- 2,608 Prozent, davon
- 95 Prozent Zahl der Besucher*innen
- 5 Prozent Anzahl der städtischen Saunabäder
- 4,560 Prozent Zahl der Schüler*innen an städtischen Musikschulen
- 8,550 Prozent, davon
- 40 Prozent zu gleichen Teilen und
- 60 Prozent Zahl der Personen mit Hauptwohnsitz in Wien
- 55,938 Prozent allgemeiner Verteilungsschlüssel (siehe Topf 1)
- 11,527 Prozent, davon
- 80 Prozent Zahl der Kinder in städtischen Kindergärten
- 20 Prozent Anzahl der Gruppen in städtischen Kindergärten
- Topf 3
- Verteilung nach der Fläche der Hauptstraßen
- Topf 4
- 20 Prozent von den Wiener Stadtgärten geleisteten Stunden für die Pflege der Bäume
- 60 Prozent von den Wiener Stadtgärten geleisteten Stunden zur Reinigung der Grünanlagen
- 20 Prozent von den Wiener Stadtgärten geleisteten Stunden für die Betreuung und Pflege von Grünanlagen
- Topf 5
- 40 Prozent allgemeiner Verteilungsschlüssel nach Topf 1 (diese Budgetmittel sind für investive Vorhaben sowie für Schuldendienstersätze bei bereits getätigten Vorgriffen zu verwenden)
- 60 Prozent Schwerpunktsetzung in investive Vorhaben
Genehmigung der Mittelverwendung
Die Wiener Stadtverfassung legt unterschiedliche Zuständigkeiten der Bezirksorgane hinsichtlich der Genehmigung von Haushaltsmitteln für die Mittelverwendung fest. Die Zuständigkeiten der Bezirksorgane ergeben sich aus der Höhe der Mittelverwendung und der Dauer der Leistungserbringung. In diesem Zusammenhang wird von Wertgrenzen gesprochen. Da sich diese Wertgrenzen prozentuell am 2-fachen Wert der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben orientieren, verändern sich diese dem Betrag nach von Jahr zu Jahr.
Für die Bezirksorgane gelten folgende Wertgrenzen:
- Bezirksvorsteher*innen (gemäß § 103 Absatz 5 WStV): einmalige Ausgaben bis 35 Prozent des jeweils festgestellten Wertes gemäß § 88 Absatz 1 littera e WStV
- Finanzausschuss der Bezirksvertretung (gemäß § 103 Absatz 4 WStV): einmalige Ausgaben über 35 Prozent bis 100 Prozent des jeweils festgestellten Wertes gemäß § 88 Absatz 1 littera e WStV sowie Vorhaben, die sich über mehr als ein Verwaltungsjahr erstrecken (Sachkredit), bis 100 Prozent des jeweils festgestellten Wertes gemäß § 88 Absatz 1 littera e WStV
- Bezirksvertretung (gemäß § 103 Absatz 3 WStV): über 100 Prozent des jeweils festgestellten Wertes gemäß § 88 Absatz 1 littera e WStV
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