Aufgaben in Eigenzuständigkeit der Bezirke
Die Eigenzuständigkeiten der Bezirke werden in § 103 Absatz 1 Ziffer 1 bis 29 Wiener Stadtverfassung (WStV) aufgezählt:
- Städtische Kindergärten
- Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude beziehungsweise Räumlichkeiten, der zugehörigen Außenanlagen und sonstiger Anlagen
- Betriebs- und Wartungskosten ausgenommen Energiekosten
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Reinigungsgeräten, ausgenommen die Erstausstattung von Neu- und Zubauten
- Städtische Pflichtschulen
- Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude beziehungsweise Räumlichkeiten, der zugehörigen Außenanlagen und sonstiger Anlagen
- Betriebs- und Wartungskosten ausgenommen Energiekosten
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Reinigungsgeräten, ausgenommen die Erstausstattung von Neu- und Zubauten
- Planung, Herstellung, Instandhaltung und Instandsetzung der Straßen (Hauptstraßen A und Nebenstraßen) ausgenommen Fußgänger*innen-Passagen, sowie alle im Zusammenhang mit dem Straßenbau erforderlichen Maßnahmen
- Öffentliche Beleuchtung
- Verkehrsleiteinrichtungen, Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen, Wegweiser
- Verkehrslichtsignalanlagen
- Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Unfallschwerpunkten
- Radwege (ausgenommen Errichtung von Hauptradwegen)
- Straßenbegleitgrün
- Öffentliche Uhren
- Planung, Herstellung, Instandhaltung und Instandsetzung von Grünanlagen
- Einrichtung in Grünanlagen wie zum Beispiel Bänke, Tische, Spielgeräte, Einfriedungen et cetera
- Jugend-, Kleinkinder- und Ballspielplätze
- Baumpflanzungen
- Hundeauslaufzonen
- Führung von Pensionist*innen-Klubs beziehungsweise Senior*innen-Treffs
- Bauliche Instandhaltung und Instandsetzung der Räumlichkeiten, in denen die Bezirksvorsteher*innen untergebracht sind, einschließlich des Festsaales
- Anschaffung und Erhaltung von Einrichtungsgegenständen für die Räumlichkeiten der Bezirksvorsteher*innen, sofern diese über die Standardausstattung hinausgeht
- Märkte
- Instandhaltung und Instandsetzung der unbebauten Marktflächen sowie der städtischen Objekte auf den in der Marktordnung ausgewiesenen ständigen Detailmärkten (ohne Meiselmarkt)
- Abfallentsorgung, Reinigung und winterliche Betreuung der Marktflächen (ohne Meiselmarkt)
- Außerschulische Jugend- und Kinderbetreuung
- Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Betrieb von städtischen Bedürfnisanstalten (ausgenommen Energiekosten)
- Fallweise Beschäftigung von Personen für die Reinigung von Fahrbahnen auf Nebenstraßen und die winterliche Betreuung von Fußgänger*innen-Übergängen
- Schneeabfuhr durch Privatfirmen
- Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Betrieb von städtischen Familienbädern (ausgenommen Energiekosten)
- Instandhaltung und Instandsetzung von städtischen Saunabädern
- Kulturangelegenheiten für den Bezirk
- Städtische Musikschulen
- Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude oder Räumlichkeiten, Einbau von Zentralheizungen und Herstellung von Fernwärmeanschlüssen
- Anschaffung und Erhaltung von Einrichtungsgegenständen und Musikinstrumenten
- Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Bezirkes
- Aufträge kleineren Umfangs für bauliche sowie gestalterische Projekte und Maßnahmen im Bezirk
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