Platzkarte für Straßenkunstdarbietungen - Antrag
Die Platzkarten für Jänner 2025 werden am Montag, dem 16. Dezember 2024 ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass der Antrag für eine Platzkarte für Jänner 2025 bis spätestens 9. Dezember 2024 eingebracht werden kann.
Allgemeine Informationen
Als Straßenkünstler*in brauchen Sie für Auftritte an den in der Anlage I der Straßenkunstverordnung 2012 festgelegten Orten eine Platzkarte. Bitte beachten Sie die untenstehenden zusätzlichen Informationen.
Als Straßenkunst zählen Auftritte ohne Anspruch auf Entgelt, die für kurze Zeit an öffentlichen Orten und ohne eigens dafür errichtete Aufbauten veranstaltet werden, zum Beispiel:
- Musikalische Auftritte
- Vorträge
- Tanz- und Varietévorführungen
- Pantomimen
- Vorführungen von Zauberkunststücken
- Puppenspiele oder Porträtzeichnen
Die Platzkarte wird Ihnen zugeteilt, die Reservierung eines bestimmten Ortes oder eines bestimmten Termins ist nicht möglich. Die Platzkarte für einen bestimmten Monat enthält Termine, an denen an den vorgegebenen Plätzen Straßenkunst aufgeführt werden darf.
Den Antrag können Sie formlos (schriftlich oder persönlich) bei der Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) einbringen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um eine Platzkarte erlangen zu können.
Fristen und Termine
Den Antrag können Sie formlos (schriftlich oder persönlich) bei der Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) einbringen.
Für die Zuteilung einer Platzkarte für den nächsten Monat müssen Sie folgendes beachten:
- Sie müssen den Antrag spätestens bis zum 15. des Vormonates stellen.
- Die Ausgabe der Platzkarten erfolgt am letzten Montag eines Monats für den darauffolgenden Monat.
Zuständige Stelle
Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Eventcenter
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zimmer 420
Telefon: +43 1 4000-36336
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at
Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten und Zahlung
6,54 Euro pro Platzkarte
Die Verwaltungsabgabe müssen Sie bei Abholung der Platzkarte bar bezahlen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Die Platzkarte müssen Sie während der Darbietung von Straßenkunst sichtbar mitführen beziehungsweise auflegen.
Die Standorte, an denen eine Platzkarte benötigt wird, sowie jene Orte an denen keine Platzkarte benötigt wird, können Sie in der Straßenkunstverordnung nachlesen.
Akustische Straßenkunst darf nur an den in der Anlage I lit. a (mit Platzkarte) und Anlage II (ohne Platzkarte) der Straßenkunstverordnung genannten Orten dargeboten werden.
Rechtliche Grundlage: Straßenkunstverordnung 2012
Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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