Antrag auf Platzkarte für Straßenkunstdarbietungen
Für Platzkarten für Februar 2025 können Sie sich zwischen 1. und 15. Jänner 2025 in der neuen elektronischen Anwendung "Platzkartenverkauf online" registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie ab 16. Jänner 2025 eine Platzkarte für Februar 2025 beantragen.
Wenn Sie Straßenkunst, zum Beispiel Musik oder Tanz, ohne Entgelt, für kurze Zeit an bestimmten öffentlichen Flächen im Freien und ohne extra dafür errichtete Aufbauten darbieten möchten, brauchen Sie an bestimmten Orten eine Platzkarte.
Platzkarten können Sie über die Anwendung "Platzkartenverkauf online" online beantragen. Für die Erstregistrierung brauchen Sie ein Stadt Wien Konto.
Eine Platzkarte kostet pro Monat 6,54 Euro.
Allgemeine Informationen
Straßenkunst sind Darbietungen künstlerischer Art ohne Anspruch auf Entgelt, die für kurze Zeit an öffentlichen Flächen im Freien und ohne extra dafür errichtete Aufbauten veranstaltet werden. Beispiele sind:
- Musikalische Auftritte
- Vorträge
- Tanz- und Varieté-Vorführungen
- Pantomimen ohne bühnenmäßige Ausstattung
- Vorführungen von Zauberkunststücken
- Puppenspiele oder Porträt-Zeichnen
Als Straßenkünstler*in brauchen Sie für Auftritte an den in der Anlage I der Straßenkunstverordnung 2025 festgelegten Orten eine Platzkarte.
Die Platzkarte gilt für einen bestimmten Monat und enthält jene Termine und Örtlichkeiten, die Sie für Ihre Platzkarte beantragt haben.
Akustische Straßenkunst ist jede Geräusche erzeugende Darbietung und darf nur an den in der Anlage I lit. a (mit Platzkarte) und Anlage II (ohne Platzkarte) der Straßenkunstverordnung 2025 genannten Orten aufgeführt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Straßenkunst darbietende Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Blechblasinstrumente und Saxophone dürfen nur mit Dämpfer verwendet werden.
- Trommeln, laut- oder hochtönende Holzblasinstrumente und Verstärkeranlagen dürfen nicht verwendet. Als Verstärkeranlagen zählen beispielsweise Lautsprecher, Verstärker und Boxen.
- Die Identität der darbietenden Person oder Gruppe muss bei der Darbietung jederzeit erkennbar sein.
- Die Mitwirkung von Tieren sowie die Verwendung von offenem Feuer, pyrotechnischen Gegenständen, Laser oder Waffen ist nicht gestattet.
- Die öffentliche Fläche darf nicht verunreinigt werden.
Fristen und Termine
Die Möglichkeit zur Buchung wird immer vom 1. bis zum 27. Tag des jeweiligen Vormonats freigeschaltet.
Möchten Sie beispielsweise für den Monat Juni eine Platzkarte beantragen, können Sie die erforderliche Buchung vom 1. Mai bis 27. Mai vornehmen.
Zuständige Stelle
Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Eventcenter
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zimmer 420
Telefon: +43 1 4000-36336
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at
Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Verfahrensablauf
Die Platzkarte können Sie online über die Anwendung "Platzkartenverkauf online" beantragen.
Für die Erstregistrierung brauchen Sie ein Stadt Wien Konto.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erstregistrierung: amtlicher Lichtbildausweis
Kosten und Zahlung
Für die Platzkarte: 6,54 Euro pro Platzkarte und Monat
Die Kosten müssen Sie gleich bei der Beantragung online bezahlen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Applikation: Platzkartenverkauf online mit Stadt Wien Konto
Zusätzliche Informationen
Die Platzkarte müssen Sie bei der Darbietung mitführen und auf Verlangen vorlegen.
Die Standorte, für die Sie eine Platzkarte brauchen, und jene Orte, für die Sie keine Platzkarte brauchen, können Sie in der Straßenkunstverordnung 2025 nachlesen.
Rechtliche Grundlage: Straßenkunstverordnung 2025
Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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