Prüfung zur Grundqualifikation - Führerscheinklassen C1, C oder D
Allgemeine Informationen
Die Anmeldung zur Prüfung über die Grundqualifikation zum Lenken bestimmter Fahrzeuge für den Personen- oder Güterkraftverkehr erfolgt bei der Gewerbebehörde.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Lenker*innen von
- Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen,
- Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs,
- Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995),
denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D bzw. nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erstmals erteilt wurde, müssen - bis auf einige Ausnahmen - eine Prüfung über die Grundqualifikation ablegen.
Fristen und Termine
Sie müssen sich grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin zur Prüfung anmelden. Bitte beachten Sie die jeweilige Anmeldefrist. Es sind mindestens 4 Prüfungstermine im Jahr vorgesehen.
Zuständige Stelle
Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)
1., Wipplingerstraße 6-8, 1. Stock, Zimmer 138 (Erreichbar mit den Linien U1, U3, 1A, 2A und 3A)
Telefon: +43 1 4000-97117 oder -97118
Telefon: +43 1 4000-4016 (nur für Auskünfte betreffend das Prüfungsreferat)
Fax: +43 1 4000-99-97115
E-Mail: post@ma63.wien.gv.at
Parteienverkehr für telefonische Auskünfte und persönliche Termine: Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet
Amtsstunden nur für schriftliche Anbringen: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen der Anmeldung zur Prüfung über die Grundqualifikation folgende Dokumente in Kopie beilegen:
- Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens (z. B. Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allfälligen Titels)
- Zum Nachweis der Staatsbürgerschaft geeignete Dokumente (z. B. Staatsbürgerschaftsnachweis, Pass)
- Bei Staatsangehörigen eines Drittstaates entweder ein Nachweis über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bei einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen oder der Nachweis über einen Aufenthaltstitel, der das Recht auf unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich ermöglicht
- Die für eine allfällige Anrechnung gemäß § 11 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer (GWB) erforderlichen Dokumente (z. B. Zeugnis über den Befähigungsnachweis für den Personenkraftverkehr oder Güterkraftverkehr, Lehrabschlußprüfungszeugnis im Lehrberuf Berufskraftfahrer*in, Bescheinigung über die abgelegte praktische Fahrprüfung)
- Die für eine allfällige Ermäßigung gemäß § 10 Abs. 2 GWB erforderlichen Dokumente
Kosten und Zahlung
Folgende Gebühren müssen Sie zahlen:
- 14,30 Euro Bundesstempel für die Anmeldung zur Prüfung
- 3,90 Euro Bundesstempel pro Beilage
- 14,30 Euro Bundesstempel und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe für die Ausstellung des Zeugnisses bei bestandener Prüfung
Die Prüfungstaxe beträgt derzeit 330 Euro. Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen sind Kürzungen vorgesehen. Die Zahlungsanweisung für die Prüfungstaxe wird mit der Einladung zum Prüfungstermin übermittelt.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Prüfung über die Grundqualifikation - Anmeldung
Zusätzliche Informationen
Bei Antritt zur Prüfung muss unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr (bei Barzahlung mit Zahlschein, bei Überweisung mit Kontoauszug) vorgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen:
- Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995): § 1 Abs. 1
- Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer (GWB): § 11, § 10 Abs. 2
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