Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Prüfungen

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Feststellung der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für Unternehmer*innen beziehungsweise
    • Nachweis der Grundqualifikation hinsichtlich der Lenkberechtigung in den Führerscheinklassen C1, C, D für Lenker*innen
  • Rechtsgrundlagen:
    • §§ 5 Absatz 4 bis 6, 19a Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, BGBl. Nr. 593/1995 (WV) in der geltenden Fassung
    • §§ 5 Absatz 5 bis 6, 14b Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, BGBl. Nr. 112/1996 (WV) in der geltenden Fassung
    • §§ 10, 44b Kraftfahrliniengesetz – KflG, BGBl. I Nr. 203/1999 in der geltenden Fassung
    • Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB, BGBl. II Nr. 139/2008 in der geltenden Fassung
    • § 14 Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr – BZGü-VO, BGBl. II Nr. 221/1994 in der geltenden Fassung
    • § 14 Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr – BZP-VO, BGBl. Nr. 889/1994 in der geltenden Fassung

für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern oder Personen durch die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung vor einer Prüfungskommission. Bei positiv abgelegter Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister zur Überprüfung der Meldung
  • Firmenbuch und GISA - Gewerbeinformationssystem Austria (im Falle von Anrechnungen für den Entfall von Prüfungsteilen)
  • Sozialversicherungsdatenbank zur Überprüfung der Arbeitnehmer*inneneigenschaft

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • MA 6 – Buchhaltungsabteilung 12 zur Verrechnung und allfälliger Retournierung der Prüfungsgebühr
  • Mitglieder der Prüfungskommission wegen allfälliger Befangenheiten

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten nach 60 Jahren gelöscht.

Grund für den Umfang der Skartierungsfrist: Sicherstellung der Möglichkeit, bei Verlust der Originale Zeugnisduplikate auszustellen

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Nichtzulassung zur Prüfung
  • keine Anrechnung für den Entfall von Prüfungsteilen

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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