Antrag auf Förderung von Fahrrad- und Scooter-Abstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund

Die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) fördert die Errichtung von Fahrrad- und Scooter-Abstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund. Die Förderung können Sie online beantragen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen.

Sie können das Online-Formular mit ID Austria signieren. Wenn Sie keine ID Austria haben, benötigen Sie eine Zustimmungserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Zustimmungserklärung

Details zur Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie für die Errichtung von Fahrrad- und Scooter-Abstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund.

Allgemeine Informationen

Die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau fördert die Errichtung von sicheren Abstellplätzen für Fahrräder und Scooter auf privatem Grund. Bei sicheren Abstellplätzen können die Fahrrad- oder Scooter-Rahmen direkt an der Anlage diebstahlgeschützt abgesperrt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung oder auf eine Förderung in einer bestimmten Höhe. Ob Sie eine Förderung erhalten, hängt vom Vorliegen der Voraussetzungen ab und davon, wieviel Fördergelder zur Verfügung stehen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen können die Förderung beantragen:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen, zum Beispiel Firmen oder Vereine
  • Gemeinschaften von Wohnungseigentümer*innen

Die Abstellplätze müssen

  • sich auf privatem Grund in Wien befinden,
  • den Bewohner*innen zugänglich sein und
  • mindestens 5 Jahre in ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand erhalten bleiben sowie während dieser Zeit nach Aufforderung durch die zuständige Stelle für etwaige Kontrollen zugänglich sein.

Dies gilt auch, wenn sich die Abstellplätze in Betriebstätten mit Besucher*innen-Verkehr befinden und öffentlich zugänglich sind.

Das Abstellen sowie das Entnehmen von Fahrrädern und Scootern muss einfach und schnell möglich sein.

Nicht gefördert werden Fahrrad- oder Scooter-Abstellplätze, die errichtet wurden, um eine gesetzliche Vorgabe, zum Beispiel §119 Bauordnung für Wien, zu erfüllen.

Details zur Förderung und den Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Errichtung von Fahrrad- und Scooter-Abstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund.

Fristen und Termine

Die Förderung können Sie erst nach Fertigstellung der Abstellplätze beantragen. Die Unterlagen müssen Sie innerhalb 1 Jahres nach Vorliegen aller Rechnungen einreichen.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und Kund*innen-Zentrum der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Am Karfreitag sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Verfahrensablauf

Die Förderung können Sie mit dem Online-Formular beantragen. Mit dem Abschicken des Online-Formulars erklären Sie rechtsverbindlich, dass

  • kein Ausschlussgrund vorliegt,
  • Sie die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl. für Wien, Nr. 35/2004 idgF., übernehmen,
  • Sie die Förderrichtlinie zur Kenntnis nehmen und als Bestandteil des Fördervertrags akzeptieren und
  • alle im Förderantrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind.

Um zu entscheiden, ob die Abstellplätze im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel gefördert werden können, kann die zuständige Stelle eine Vor-Ort-Besichtigung durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Allgemein erforderliche Unterlagen:
    • Zum Nachweis der Kosten der Errichtung der Abstellplätze: Kopie der Rechnung mit Ortsbezug einschließlich Zahlungsnachweis
    • Fotos der errichteten Abstellplätze
    • Skizze des Standorts der Abstellplätze, aus der hervorgeht, ob der Zugang barrierefrei ist oder nicht
    • Zustimmung der Liegenschaftseigentümer*innen
    • Eventuell vorliegender Baubewilligungsbescheid
  • Bei Antragstellung durch natürliche Personen:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der der antragstellenden Person (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Bei Antragstellung durch nicht-natürliche Personen:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des vertretungsbefugten Organs
    • Aktueller Vereinsregisterauszug/Firmenbuchauszug/Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Formular

Online-Formular: Förderung von Fahrrad- und Scooter-Abstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund - Antrag

Sie können das Online-Formular mit ID Austria signieren. Wenn Sie keine ID Austria haben, benötigen Sie eine Zustimmungserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Zustimmungserklärung

Zusätzliche Informationen

Hinweis für die Überdachung von Fahrrad- oder Scooter-Abstellplätzen
Für die Neuherstellung eines Flugdachs oder Ähnlichem zur Überdachung von Fahrrad- oder Scooter-Abstellplätzen ist möglicherweise eine baubehördliche Bewilligung notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter Bauvorhaben von der Bewilligung bis zur Fertigstellung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Baupolizei (MA 37).

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