Beweissicherung (Zustandsfeststellung) Straßenkanal - Bestellung
Allgemeine Informationen
Durch ein Bauvorhaben im Nahbereich kann ein öffentlicher Straßenkanal gefährdet werden (z. B. durch Lastabtragung von Krananlagen, knapp neben dem Kanal erfolgende Fundierungen und Baugrubensicherungen, Baustellenankerungen, umfassende Grundwasserabsenkungen oder sonstige relevante Maßnahmen).
Wien Kanal bietet folgende Dienstleistungen:
- Beweissicherung des Straßenkanals im Lasteinflussbereich von Krananlagen, Baugrubensicherungen, Ankerungen oder sonstigen die Sicherheit des öffentlichen Straßenkanals potentiell gefährdenden Maßnahmen
- Beweissicherung des Straßenkanals im Bereich der allenfalls in Sonderfällen möglichen Überbauung von Kanälen bzw. Einbautentrassen. Eine definitive und genaue Beurteilung der Machbarkeit sowie Regelung der Umsetzung kann dafür ausschließlich im Rahmen eines projektbezogenen Bestandvertrags erfolgen. Beweissicherungen öffentlicher Kanäle erfolgen ausschließlich durch Wien Kanal.
- Bei Kanalprofilen kleiner als 90/135 cm erfolgt eine Kamerabefahrung, das Video wird digital zur Verfügung gestellt.
- Bei Kanälen ab einem Querschnitt von 90/135 Zentimeter erfolgt die Beweissicherung durch Begehung. Festgestellte Mängel und Schäden werden mit Fotos dokumentiert. Die Teilnahme von Bauwerbern oder Beauftragten ist nach erforderlicher Sicherheitsbelehrung möglich und aus Beweisgründen sinnvoll.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Unterfertigte Bestellung und rechtsgültige Rechnungsadresse
- Der Antrag für einen Hauskanalanschluss mit allen notwendigen technischen Unterlagen muss bei Wien Kanal bereits vorgelegt worden sein - alternativ dazu zumindest eine grundsätzliche Abstimmung der geplanten Anschlüsse.
- Sofern ein Bestandvertrag für eine potentielle Überbauung erforderlich ist, muss diesbezüglich das grundsätzliche Einvernehmen über die Art der Überbauung sowie die Rahmenbedingungen (Abstände, Sicherungsmaßnahmen und sinngemäß) bestehen.
Fristen und Termine
Der Antrag für den Hauskanalanschluss muss mit allen technischen Unterlagen zeitgerecht vor Baubeginn gestellt werden.
Die erste Beweissicherung muss vor Baubeginn erfolgen können. Kommt eine derartige Beweissicherung vor Baubeginn wegen eines fehlenden Antrags für einen Hauskanalanschluss oder einer fehlender Bestellung für die Beweissicherung bzw. aus sonstigen im Einflussbereich der Kundin oder des Kunden liegenden Gründen nicht zustande, gehen alle danach im Kanalsystem festgestellten Schäden und ihre Behebung zu Lasten der Bauwerberin bzw. des Bauwerbers.
Je nach Bauvorhaben und Gefährdungspotential kann von Wien Kanal eine zusätzliche Beweissicherung während des Bauvorhabens vorgeschrieben werden (z. B. nach dem Ausbau von Ankersystemen, nach der Fertigstellung der Grundwasserabsenkung oder der Fertigstellung der Fundierung und Überdeckung bei einer vertraglich geregelten Überbauung. In diesem Fall muss die Beweissicherung termingerecht bestellt werden. Die Beweissicherung nach Baufertigstellung muss von der Bauwerberin bzw. dem Bauwerber zeitnah angefordert werden.
Zuständige Stelle
Wien Kanal
23., Großmarktstraße 5
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Bestellung Beweissicherung
- Zeitgerechte Meldung vertraglich vereinbarter Zwischenfristen bzw. des Bauendes nachvollziehbar und protokolliert
Kosten und Zahlung
Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand für Personal, Fahrzeug und Geräte. Die Zahlung erfolgt nach Zustellung der Zahlungsanweisung an die zuständige Buchhaltungsabteilung der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.
Formular
Online-Formular: Beweissicherung (Zustandsfeststellung) Straßenkanal - Bestellung
Zusätzliche Informationen
Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für Allgemeine Leistungen (SGB-A): 184 KB PDF
Stadt Wien | Wien Kanal
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