Einzel- und Gesamtförderung im Bereich Film - Antrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich Film. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Informationen zur ID Austria

Antrag ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Film unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Experimentalfilme, Dokumentarfilme sowie Kurz- und Spielfilme, die vorrangig in Wien gedreht werden, gefördert.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, Einzelunternehmen, juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

  • Laufend: Einzel- und Gesamtförderung von Institutionen
  • Bis 31. Jänner, 24 Uhr: Einzelförderung für Filmherstellung
  • Bis 31. Mai, 24 Uhr: Einzelförderung von Filmherstellung
  • Bis 30. September, 24 Uhr: Einzelförderung von Filmherstellung

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Film und Mode
E-Mail: film@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84762

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Film und Mode.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie besonders die Antrags-Unterlagen bei der Filmherstellung.

Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster: 335 KB PDF

Schicken Sie korrigierte Unterlagen bitte per E-Mail an film@ma07.wien.gv.at.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Antrag und Abrechnung mit ID Austria

Antrag und Abrechnung ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Eine Gesamtförderung für mehrere Jahre kann nur bei laufender Gesamtförderung und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat beantragt werden.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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