Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021 - Förderantrag
Die Stadt Wien Kultur fördert im Rahmen der Ausschreibung "Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021" Einzelvorhaben in Kooperation mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport.
Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.
Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien Kultur fördert im Rahmen des "Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021" Vorhaben von Kunst und Kultur im digitalen Raum in Kooperation mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS). Das Gesamtvolumen beträgt 500.000 Euro. Davon kommen 250.000 Euro von der Kulturabteilung und 250.000 Euro vom BMKÖS. Die ausgewählten Projekte werden zu 50 Prozent von der Kulturabteilung und zu 50 Prozent vom BMKÖS gefördert.
Die Einreichung erfolgt bei der Stadt Wien Kultur (nicht über das BMKÖS).
Neue Medien und Technologien ermöglichen neue künstlerische Formate und das Überschreiten von Grenzen der bisher klassischen Kunst- und Kultursparten. Dies betrifft die Digitalisierung in den Bereichen der Produktion, der Kommunikation und der Vermittlung. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen und Kunstschaffende sollen dabei unterstützt werden, die technologischen Innovationen weiter zu entwickeln, verstärkt zu nutzen und künstlerisch zu reflektieren.
Der Start der eingereichten Vorhaben muss im 4. Quartal 2021 erfolgen. Die Projektlaufzeit endet mit 31. Dezember 2022.
Der "Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021" soll digitale Vorhaben fördern, relevante Themen aufgreifen sowie neue Formate der künstlerischen Produktion, der Kommunikation und der Wissens- und Kulturvermittlung mit den Rezipienten und Rezipientinnen in den Mittelpunkt stellen. Die Bandbreite umfasst Kunst- und Kulturprojekte, digitale Strategien, künstliche Intelligenz, Apps, Games, digitale Plattformen und interaktive Webseiten, Virtual- und Augmented Reality usw.
Zielsetzung:
- Unterstützung der Kunst- und Kulturinstitutionen bei der digitalen Transformation
- Neue digitale Kunstformen erproben
- Aneignung von neuem Wissen und Kompetenzen fördern
- Innovation forcieren
- Neue Konzepte zur Zugänglichkeit und Sichtbarkeit erproben
- Innovative Vermittlungskonzepte und Barrierefreiheit fördern
- Kritische Reflexion von Technologien fördern
- Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Disziplinen, Sparten oder AkteurInnen aktivieren
- Nachhaltigkeit stärken
Für Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung der Stadt Wien geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, kann keine Förderung im Rahmen dieses Calls beantragt werden.
Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste sowie Benefizveranstaltungen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien
- Juristische Personen mit Sitz in Wien
- Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien für Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021 sowie in den Richtlinien des BMKÖS. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.
Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wien-Bezug: Die eingereichten Vorhaben müssen einen unmittelbaren Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Sicht haben.
- Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
- In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
- Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.
Inhaltliche Fördervoraussetzungen
- Hohe Qualität im künstlerischen Bereich
- Klare und nachvollziehbare Darstellung des künstlerischen Konzepts und der Umsetzung
- Berücksichtigung allfällig bestehender technische Standards bzw. Schnittstellen
- Gewährleistung des Zugangs und der Benützung für die Öffentlichkeit
- Innovative oder überregionale Dimension
- Erprobung neuer digitaler Kunstformen
- Es muss sich um neue, noch nicht eingereichte Projekte handeln (keine Weiterführung zum Zeitpunkt der Einreichung bestehender Projekte)
Die Erfüllung der folgenden Kriterien begünstigt die Begutachtung:
- Einbindung einer Partnerorganisation mit digitaler Kompetenz (z. B. aus einem weiterem Bundesland)
- Einbindung weiterer Institutionen aus dem Kunst- und Kulturbereich
- Möglichst freie Zugänglichkeit der Ergebnisse für die interessierte Öffentlichkeit ("Open Data"/"Open Access")
- Transparente und partizipative Produktionsweisen
- Eigen- und/oder Drittmittelanteil erwünscht
Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der ID Austria bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien für Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021 sowie die Richtlinien des BMKÖS gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Fristen und Termine
Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Referat: Film, Mode und internationale kulturelle Angelegenheiten
E-Mail: film@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84762
Verfahrensablauf
- Die Einreichung erfolgt einmalig bei der Stadt Wien Kultur (nicht über das BMKÖS).
- Die beantragte Förderhöhe ist in der Einnahmen- und Ausgabenaufstellung zu 50 Prozent auf die Kulturabteilung der Stadt Wien und zu 50 Prozent auf das BMKÖS aufzuteilen.
- Die Kulturabteilung bestätigt innerhalb von 3 Wochen schriftlich den Eingang des Antrags.
- Die Kulturabteilung übermittelt die Antragsunterlagen an den zuständigen Fachbeirat.
- Die Empfehlungen des Fachbeirats werden der Kulturabteilung und dem BMKÖS mitgeteilt.
- Die Kulturabteilung und das BMKÖS informieren die Förderungswerberin bzw. den Förderungswerber getrennt über die Förderempfehlung.
- Nach den erfolgten Zusagen beider Förderstellen wird die Fördersumme zu 50 Prozent von der Kulturabteilung der Stadt Wien und zu 50 Prozent vom BMKÖS auf das Konto der Fördernehmerin bzw. des Fördernehmers überwiesen.
- Sollten sich einschneidende Änderungen beim Vorhaben ergeben, müssen die Kulturabteilung und das BMKÖS davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.
- Für den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Fördermittel müssen die in den jeweiligen Förderrichtlinien aufgelisteten Abrechnungsunterlagen innerhalb der in den Zusageschreiben festgesetzten Fristen an die Stadt Wien Kultur und an das BMKÖS übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten
- Detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Bitte verwenden Sie dafür das Formular der Stadt Wien Kultur. Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen Sie später bei der Abrechnung, den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenüberstellen. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt als Excel-Datei für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können.
- Wenn Sie keine ID Austria haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
- Ausführliche Projektbeschreibung inklusive
- Zeitplan
- Produktionsplan
- Beschreibung der Wirkungsziele (z. B. Zielgruppe, Öffentlichkeit usw.)
- Plan für die Nachnutzung (Nachhaltigkeit)
- Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
- Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
- Zusätzlich bei GmbH:
- Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
- Aktuelle Firmenbuchabfrage
- Aktuellster Jahresabschluss
- Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:
- Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
- Aktuelle Firmenbuchabfrage oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
- Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
- Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
- Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:
- Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
- Aktuelle Firmenbuchabfrage
- Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
- Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
- Zusätzlich bei Einzelpersonen:
- Lebenslauf (mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Projekten)
- Aktuelle Meldebestätigung (Hauptwohnsitz Wien)
- Zusätzlich bei eingetragenen Einzelunternehmen:
- Aktuelle Firmenbuchabfrage
- Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
- Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen der Kulturabteilung finden Sie in den Förderrichtlinien für Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021.
Hinweis:
- Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
- Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Vorhaben bei anderen Förderstellen angesucht haben.
- Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
- Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
- Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
- Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.
Zusätzliche Informationen
Sie müssen in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben das Logo "Stadt Wien Kultur" (10 MB ZIP) verwenden und/oder auf die Förderung durch die Kulturabteilung hinweisen.
Wenn das Vorhaben zusätzlich auch von anderen Abteilungen der Stadt Wien gefördert wird, muss anstelle des Logos "Stadt Wien Kultur" das Logo der "Stadt Wien" (8 MB ZIP) verwendet werden.
Bei Vorhaben, die nicht von der Kulturabteilung direkt gefördert werden, ist die Verwendung dieses Logos und der Verweis auf die Kulturabteilung verboten.
Fachbeirat für Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021
Ein Fachbeirat unterstützt die Kulturabteilung der Stadt Wien und das BMKÖS mit seiner Expertise und Fachkompetenz und gibt Empfehlungen für Vorhaben zu Kunst und Kultur im digitalen Raum ab. Diese stellen keine Förderzusage dar, sondern dienen den zuständigen Förderstellen als Grundlage für die Fördervergabe.
Förderempfehlungen - Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021 (265 KB PDF)
Mitglieder:
- Dr.in Jana Herwig, M.A.
- Mag.a Irina Nalis-Neuner
- Johannes Neufeld
- Patrick Pulsinger
- Mag. Niko Wahl
Fachbeiräte und Fachjurys sind bei ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Förderrichtlinien für Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021
- Richtlinien des BMKÖS
- Hinweise zu Förderanträgen - Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular
Stadt Wien | Kultur
Kontaktformular