Dezentrale Bezirkskulturförderungen - Antrag
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich der dezentralen Bezirkskultur. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Informationen zur ID Austria
Antrag ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen bis 5.000 Euro (22 KB XLSX)
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen ab 5.001 Euro (26 KB XLSX)
Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.
Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps
Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps
Allgemeine Informationen
Die Bezirke der Stadt Wien vergeben im Bereich der dezentralen Bezirkskultur Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Sie unterstützen Vorhaben in der Stadtteilkultur, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Vorhaben.
Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste, Benefizveranstaltungen und vorhaben aus den Bereichen Soziales und Integration.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Religionsgemeinschaften und sonstige Institutionen mit Sitz in Wien sowie natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
- Für Förderungen von Vorhaben im laufenden Jahr beachten Sie bitte die unterschiedlichen Fristen und Termine der Kulturkommissionen in den Bezirken: Kulturförderungen der Bezirke
- Ab 1. November können nur Anträge für Förderungen von Vorhaben im nächsten Jahr gestellt werden.
Zuständige Stelle
Für die Einreichung: Bezirksvorstehung in Wien
Für die Abwicklung
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Dezentrale Bezirkskulturförderungen
E-Mail: bezirksfoerderung@ma07.wien.gv.at
Telefon: 4000-84713
Verfahrensablauf
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster: 322 KB PDF
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag und Abrechnung mit ID Austria
Antrag und Abrechnung ohne ID Austria
- Online-Formular: Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten - Antrag
- Online-Formular: Bezirksförderung - Abrechnung
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen bis 5.000 Euro (22 KB XLSX)
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen ab 5.001 Euro (26 KB XLSX)
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.
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