Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Förderantrag für dezentrale Bezirkskultur

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Prüfung von Förderansuchen sowie Abwicklung von Förderungen
  • Rechtsgrundlage:
    • § 103 Wiener Stadtverfassung
    • § 105 Wiener Stadtverfassung
    • Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM), ABl. Nr. 01/2024
    • Beschlüsse der Bezirksorgane des jeweils örtlich zuständigen Bezirkes
    • Förderrichtlinien der Stadt Wien Kultur in der jeweils geltenden Fassung

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Vereinsregister
  • Firmenbuch
  • Transparenzdatenbank
  • Insolvenzdatei/Ediktsdatei
  • Stiftungs- und Fondsregister
  • Ergänzungsregister

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgenden Zwecken werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen übermittelt:

  • Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Recht zwecks Setzung erforderlicher Eintreibungsschritte im Falle eines gerichtlichen Verfahrens
  • Veröffentlichung im Förderbericht der Stadt Wien Digital
  • Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen zum Zweck der Auszahlung/Vereinnahmung der Förderung
  • Bundesminister für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach Akten- und Skartierungsplan der MA 5 iVm Erlass "Allgemeine Vorschriften für das Ausscheiden von Unterlagen (Skartierungsordnung)" der Magistratsdirektion vom 7.2.2020, Zl. MD-OS - 74746-2020, iVm Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien, MDK-168759-1/12 vom 4.1.2013, idgF, iVm § 52 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. der Stadt Wien Nr. 28/2007 idgF), werden Ihre personenbezogenen Daten nach 10 Jahren ab Erledigung gelöscht; mit Ausnahme der unten angeführten speziellen Datenarten

Buchhaltungsunterlagen: 7 Jahre vom Schluss des Kalenderjahres, für das die Auszahlung vorgenommen wurde (§ 132 Abs. 1 Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, idgF)

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen: Das Förderansuchen kann nicht geprüft und bearbeitet werden.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung und Bereitstellung von Daten im Zusammenhang mit der Subventionsvergabe von essentieller Bedeutung sind und der Verlust derartiger Daten dem Sinn und Zweck der Förderverwaltung und der historisch-wissenschaftlichen Nachforschung zuwiderlaufen würde. Konsequenzen einer Löschung beziehungsweise eines Widerspruchs sind daher in den Subventionsbedingungen enthalten.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter der E-Mailadresse datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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