Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder

Ziel ist es, chancenbenachteiligte Kinder in Wien bis zum Beginn der Schulpflicht beim Erwerb von Bildungskompetenzen zu unterstützen, vor allem durch Stärkung von Selbst- und Sozialkompetenz sowie von kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten.

Projekteinreichungen für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind bis einschließlich 14. April 2025 möglich.

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen:

Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Im Online-Formular erhalten Sie eine Excel-Datei für die Planung und Abrechnung der Projektförderung, in der Sie Ihr Sachvorhaben in Zahlen abbilden müssen. Am Ende des Online-Formulars müssen Sie diese Datei mit den anderen geforderten Unterlagen hochladen. Heben Sie die ausgefüllte Excel-Datei auf, denn Sie benötigen sie im Folgejahr, um die tatsächlichen Zahlen zu ergänzen und einzureichen.

Gleichzeitig zum Antrag müssen Sie das Sachvorhaben für Förderungen einreichen. Darin erklären Sie, wie Sie die Förderung einsetzen werden und was Sie planen:

Spätestens 6 Monate nach Erhalt der gesamten Fördersumme müssen Sie:

Allgemeine Informationen

Ziel der Förderungen ist es, chancenbenachteiligten Kindern in Wien, bis zum Beginn der Schulpflicht, ein vielfältiges Angebot zu vermitteln, um das Interesse und Verständnis, z. B. in MINT-Disziplinen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu steigern. Die Projekte sollen chancenbenachteiligte Kinder in Wien unterstützen Bildungskompetenzen zu erwerben. Vor allem sollen Selbst- und Sozialkompetenz sowie kognitive und sprachliche Fähigkeiten gestärkt werden. Indem unterschiedliche Lebens-, Berufs- und Studienhintergründe in die pädagogische Arbeit mit einfließen, soll die Vielfalt in der pädagogischen Arbeit leben. Angebote mit Breitenwirkung im Bereich der elementaren Bildung werden unterstützt, zum Beispiel

  • Initiative für Quereinsteiger*innen aus MINT-Disziplinen
  • Projekte zur Förderung der Sprachkompetenz

Dieses Angebot soll auch die Pädagog*innen bei ihrer täglichen Arbeit in elementaren Bildungseinrichtungen in Wien unterstützen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Förderungen im Rahmen der "Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder" können nur mit dem Online-Formular beantragt werden.

Um die Förderung zu bekommen, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie voraus.

Förderrichtlinie für Förderungen innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder.

Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen

Fristen und Termine

Projekteinreichungen für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind bis einschließlich 14. April 2025 möglich.

Förderanträge können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

Die Förderung kann frühestens nach positiver Prüfung des vollständigen Antrages erfolgen.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Das Förderansuchen muss folgende Nachweise/Unterlagen enthalten:

  • Genaue Beschreibung des Projekts, der Maßnahme oder des Vorhabens
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
  • Sachvorhaben/Sachbericht
  • Förderwerbende als Bildungsträger*innen für Quereinsteiger*innen: Nachweis über das Vorliegen eines Qualitätsmanagementsystems (z. B. Ö-Cert) bzw. Nachweis darüber, dass die Förderwerbenden seit mindestens 3 Jahren tätig sind und Erfahrungen mit der Planung und Durchführung von Lehrgängen im Bereich der Bildung gesammelt haben
  • Beschreibung des Verfahrens inklusive Auswahlkriterien im Hinblick auf das Auswahlverfahren für Quereinsteiger*innen
  • Erstellung und Vorlage eines Curriculums für den Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder
  • Schriftliche Darstellung der Gestaltung und des Ausmaßes der Lehr- und Lernsettings
  • Wahl inklusive der Auswahlkriterien für die Kindergärten, in denen Quereinsteiger*innen, Pädagog*innen bei ihrer täglichen Bildungsarbeit in elementaren Bildungseinrichtungen in Wien unterstützen
  • Unterschriebene Einverständniserklärung und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der vertretungsbefugten Organe bzw. Quereinsteiger*innen
  • Anmeldungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger und Lohnkonten des Personals
  • Bestätigung, dass gegen Quereinsteiger*innen keine Verurteilung vorliegt (Strafregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Bestätigung, dass gegen die Förderwerbenden oder deren vertretungsbefugten Organe keine Verurteilung wegen einer der in Punkt 4.2. lit. b/c genannten Delikte vorliegt (Strafregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
  • Gemeinnützigkeitsnachweis des Finanzamtes gemäß BAO
  • Förderwerbende müssen auf Verlangen weitere Unterlagen vorlegen, wenn dies aus Sicht der Fördergeberin zur Überprüfung der Förderwürdigkeit erforderlich erscheint, wie beispielsweise
    • Aktuelle Vereinsstatuten oder
    • Gesellschaftsvertrag oder
    • Aktuelle Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung
  • Aktueller Vereinsregisterauszug oder aktueller Firmenbuchauszug oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
  • Nicht bilanzierend:
    • Aktueller Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
    • Aktuelle Vermögensübersicht (z. B. Bankguthaben, Rücklagen, Bargeldbestände, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, sonstiges Vermögen)
    • Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Vorjahres
    • Geplante Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Förderjahres
  • Bilanzierend:
    • Aktueller genehmigter (oder vorläufiger, sofern noch keine Genehmigung vorliegt) Jahresabschluss
    • Geplante Gewinn- und Verlustrechnung des Förderjahres

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

Bei diesem zeitlich befristeten Förderprogramm wurde vom Wiener Gemeinderat ein Rahmenbetrag genehmigt. Selbst wenn sämtliche Fördervoraussetzungen vorliegen, kann eine Förderung nur bei entsprechender budgetärer Verfügbarkeit gewährt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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