Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen chancenbenachteiligter Kinder

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Zweck

  • Gewährung und Kontrolle der "Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen chancenbenachteiligter Kinder"

Rechtsgrundlagen

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen bei Bedarf durchgeführt:

  • Unternehmensregister
  • Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReg)
  • Firmenbuch

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu diesem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
    • Zur Verrechnung der Förderungen werden folgende Daten übermittelt: Name der Organisation und der vertretungsbefugten Person(en), ZVR-Zahl bzw. Firmenbuchnummer; Adresse/Zustellanschrift der Organisation, Kontodaten der Organisation, Anzuweisender Förderbetrag, Kontaktdaten der Organisation und vertretungsbefugten Person(en) (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Büro der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, und Transparenz
    • Das Büro der Geschäftsgruppe unterstützt die zuständigen amtsführenden Stadträt*innen. Die amtsführenden Stadträt*innen sind Teil des Magistrats. Diese leiten im Rahmen des Magistrats die ihnen jeweils zugeordnete Geschäftsgruppe. In dieser Funktion sind sie für die Geschäftsführung des Magistrats im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat verantwortlich.
  • Wiener Gemeinderat
    • Die Gewährung von Förderungen beruht auf einem Beschluss des Wiener Gemeinderates, daher müssen die Daten der Förderwerber*innen für eine Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.
  • Stadtrechnungshof
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten dem oben angeführten Empfänger zur Verfügung gestellt werden.
  • Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal und Revision
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
  • Volksanwaltschaft
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.

Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 132 Abs. 1 Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961 idgF sind die personenbezogenen Daten 7 Jahre lang nach Vertragsende aufzubewahren.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Die "Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen chancenbenachteiligter Kinder" würde nicht erfolgen.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen dem entgegenstehen.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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