Jahresförderung frauenspezifischer Aktivitäten - Antrag

Gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine können online eine Jahresförderung für die Durchführung von frauenspezifischen Aktivitäten in Wien beantragen.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

Hinweis: Die Excel-Tabellen müssen als Excel-Datei in das Online-Formular hochgeladen werden.

Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen, vorzugsweise Vereine, die frauenspezifische Aktivitäten in Wien durchführen. Zielgruppen geförderter Angebote und Veranstaltungen sind vorrangig Mädchen und Frauen. Gegebenenfalls sind auch Personen mit eingeschlossen, die aufgrund von diskriminierenden Vorstellungen von Geschlechterrollen gesellschaftlich Nachteile erleben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Gefördert werden gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte Einrichtungen, vorzugsweise Vereine. Förderungen erhalten nur jene Projekte und Einrichtungen, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.

Fristen und Termine

Bei der Erstellung des Finanzplanes muss beachtet werden, dass eine Förderung durch das Frauenservice Wien an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Dezember erstellt werden.

Zuständige Stelle

Frauenservice Wien (MA 57)
Referat Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: + 43 1 4000-83536
Fax: +43 1 4000-99-83511
E-Mail: foerderungen@ma57.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Nach Einlangen der Einreichdokumente bei dem Frauenservice Wien werden diese nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Nach positiver Prüfung wird ein Förderungsantrag den beschlussfassenden Gremien der Stadt Wien (Gemeinderatsausschuss, Stadtsenat, Gemeinderat) vorgelegt. Der*die Förderwerber*in wird über das Ergebnis der Prüfung durch das Frauenservice Wien informiert und über die Entscheidung der zuständigen Gremien schriftlich verständigt.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Online-Formular: Jahresförderung - Antrag

Zusätzliche Informationen

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderungen der Stadt Wien zu Frauen, Gender und LGBTIQ

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