Sportförderungsbeitrag, Fachverbandsförderung und Nachwuchssportförderung für Verbände - Antrag
Sportverbände können folgende Förderungen beantragen:
Wenn Sie keine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) haben, können Sie nachstehende Online-Formulare ausfüllen:
Wenn Sie keine ID Austria haben, müssen Sie die Einverständniserklärung ausfüllen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen laut Vereinsregister unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips einholen. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine ID Austria haben, können Sie nachstehende Online-Formulare ausfüllen:
Die Formulare für die Förderanträge Sportförderungsbeitrag, Fachverbandsförderung und Nachwuchssportförderung werden nach Beschlussfassung durch die nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Organe an dieser Stelle zur Beantragung und Download freigeschaltet.
Informationen zur ID Austria
Allgemeine Informationen
Die Abteilung Sport Wien fördert Vorhaben, an denen ein öffentliches Interesse sowie ein unmittelbarer Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller und geographischer Sicht besteht.
Der Sportförderungsbeitrag wird bei gegen Entgelt zugänglichen Sportveranstaltungen in Wien eingehoben. Die Mittel aus diesen Einnahmen müssen zweckgebunden für die Förderung des Breiten- und Spitzensports verwendet werden. Der Sportförderungsbeitrag ist eine finanzielle Unterstützung von Wiener Sportvereinen und Sportverbänden für den Ausbau bestehender und die Errichtung neuer Sportanlagen und Sporteinrichtungen. Es werden auch Aufgaben und Ziele des Sports von allgemeiner Bedeutung gefördert.
Die Fachverbandsförderung ist eine finanzielle Unterstützung von Wiener Sport-Fachverbänden und soll Menschen zu Bewegung und Sport animieren. Die Verwaltungsarbeit der Wiener Sport-Fachverbände und Maßnahmen im Bereich des Breiten- und Leistungssports werden gefördert, um die Rahmenbedingungen für Sportverbände, Sportvereine und Sportler*innen zu verbessern.
Die Beurteilung der Förderung der Wiener Sport-Fachverbände erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der erreichten Titel österreichischer Staatsmeisterschaften und österreichischer Meisterschaften, der Anzahl der Mitglieder/Aktiven, der Anzahl der Mitgliedsvereine und der Klassifizierung als olympische Sportart.
Die Nachwuchssportförderung unterstützt Wiener Sportvereine und Sportverbände, deren Sportler*innen im Nachwuchsbereich (Sportler*innen zwischen 8 und 18 Jahren) in einer Sportdisziplin Österreichischer Meister wurden und/oder dessen Nachwuchsmannschaft in einer Sportdisziplin österreichweit Erste wurde (analog der Bedingungen zu den Österreichischen Meistertiteln auch das Erreichen eines Wiener Mannschafts- oder Einzeltitels).
Die Förderung ist für den Erhalt von Titeln im Bereich der in Wien anerkannten Sportarten möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den errungenen Meistertiteln. Die Entscheidung und Verantwortung der konkreten Förderhöhen pro Titel liegt bei den nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Organen der Stadt Wien – auf Vorschlag der Abteilung Sport Wien.
Alle Förderungen müssen von den nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Gremien beschlossen werden.
Details zu den Förderungen können Sie den Förderrichtlinien entnehmen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Anerkannte Sportarten in Wien (Bestehende Sportzweige in Wien):
Sportförderungsbeitrag
Förderanträge können von folgenden Institutionen gestellt werden:
- Wiener Verbände der 3 österreichischen Sportdachorganisationen (ASKÖ WAT, ASVÖ und UNION)
- Wiener Fußball-Verband (WFV)
- In Wien anerkannte Sport-Fachverbände
Fachverbandsförderung
Ein Förderantrag kann von Sport-Fachverbänden gestellt werden,
- die ihren Sitz in Wien haben,
- deren Zweck gemeinnützig sowie auf die Ausübung einer in Wien anerkannten Sportart gerichtet ist und
- bei denen kein Ausschlussgrund vorliegt.
Nachwuchssportförderung
Ein Förderantrag kann von Sport-Fachverbänden gestellt werden,
- die ihren Sitz in Wien haben,
- deren Zweck gemeinnützig sowie auf die Ausübung einer in Wien anerkannten Sportart gerichtet ist,
- die regelmäßig an der vom jeweiligen Wiener Landesfachverband ausgerichteten Meisterschaft teilnehmen und
- bei denen kein Ausschlussgrund vorliegt.
Förderungen können nur nach Maßgabe der nachstehenden Förderrichtlinien vergeben werden.
- Förderrichtlinien - Sportförderungsbeitrag
- Förderrichtlinien - Fachverbandsförderung
- Förderrichtlinien - Nachwuchssportförderung
Fristen und Termine
Fristen für die Antragstellung
Die Fristen für die Förderanträge werden schriftlich durch die Abteilung Sport Wien mitgeteilt.
Fristen für die Abrechnung
- Sportförderungsbeitrag: bis spätestens 15. Februar des Folgejahres
- Fachverbandsförderung: bis spätestens 15. Jänner des Folgejahres
- Nachwuchssportförderung: binnen 6 Wochen nach Übermittlung der Auszahlungsliste der Abteilung Sport Wien
Zuständige Stelle
Sport Wien (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor F
2., Meiereistraße 7
Telefon: +43 1 4000-51151
Fax: +43 1 4000 99-51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Sportförderungsbeitrag
Die, nach der Wiener Stadtverfassung, zuständigen Organe der Stadt Wien entscheiden über die Verteilung der Einnahmen aus dem Wiener Sportförderungsbeitrag.
Von der Abteilung Sport Wien erfolgt eine Information an die zur Förderung vorgeschlagenen Wiener Sportverbände über die Möglichkeit, den Sportförderungsbeitrag mit den erforderlichen Informationen und der unterschriebenen Einverständniserklärung zu beantragen.
Wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen, kann die Auszahlung der Fördermittel erfolgen.
Unvollständige Förderanträge können nicht bearbeitet werden. Der Fördervertrag kommt zustande, wenn er von der Abteilung Sport Wien schriftlich zugesagt wurde.
Fachverbandsförderung
Die, nach der Wiener Stadtverfassung, zuständigen Organe der Stadt Wien entscheiden über die Fachverbandsförderung.
Von der Abteilung Sport Wien erfolgt eine Information an die Wiener Sport-Fachverbände über die Möglichkeit, die Fachverbandsförderung mit den erforderlichen Informationen und der unterschriebenen Einverständniserklärung zu beantragen.
Wenn alle erforderlichen Informationen, inklusive der von der Abteilung Sport Wien übermittelten Einverständniserklärung, vorliegen, kann die konkrete Förderhöhe für den jeweiligen Sport-Fachverband berechnet werden.
Der Fördervertrag kommt zustande, wenn er von der Abteilung Sport Wien schriftlich zugesagt wurde.
Nachwuchssportförderung
Die, nach der Wiener Stadtverfassung, zuständigen Organe der Stadt Wien entscheiden über die Nachwuchssportförderung.
Von der Abteilung Sport Wien erfolgt eine Information an die Wiener Sport-Fachverbände über die Möglichkeit, die Nachwuchssportförderung mit den erforderlichen Informationen, die jeweiligen Meistertitel der Mitgliedsvereine des Vorjahres und der unterschriebenen Einverständniserklärung zu beantragen.
Unvollständige Förderanträge können nicht bearbeitet werden. Der Fördervertrag kommt zustande, wenn er von der Abteilung Sport Wien schriftlich zugesagt wurde und die Auszahlungsliste der Abteilung Sport Wien mit der Auflistung der Gesamtfördersumme der errungenen Meistertitel pro Verein übermittelt wurde.
Erforderliche Unterlagen
Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:
Sportförderungsbeitrag
- Einverständniserklärung (unterschrieben von den vertretungsbefugten Organen unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips)
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
- Vereinsstatuten, aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht
- Aktuelle Vermögensaufstellung (z. B. Bankguthaben, Rücklagen, Bargeldbestände, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, sonstiges Vermögen)
Fachverbandsförderung
- Einverständniserklärung (unterschrieben von den vertretungsbefugten Organen unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips)
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
- Vereinsstatuten, aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht
- Aktuelle Vermögensaufstellung (z. B. Bankguthaben, Rücklagen, Bargeldbestände, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, sonstiges Vermögen)
Nachwuchssportförderung
- Meisterschaftstabelle für österreichische Meistertitel
- Meisterschaftstabelle für Wiener Meistertitel
- Ergebnislisten der Wiener Meistertitel
- Einverständniserklärung (unterschrieben von den vertretungsbefugten Organen unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips)
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
- Vereinsstatuten, aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht
Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die der jeweilige Antrag enthalten muss, finden Sie in den entsprechenden Förderrichtlinien.
Die Abteilung Sport Wien kann gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen verlangen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Online-Formular ohne ID Austria:
- Online-Formular: Sportförderung - Sportförderungsbeitrag - Antrag
- Einverständniserklärung
Bitte die Einverständniserklärung ausfüllen, ausdrucken und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen laut Vereinsregister unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips einholen. Danach scannen Sie die Einverständniserklärung ein und laden sie als Beilage in das Online-Formular hoch.
Online-Formular mit ID Austria:
- Online-Formular: Sportförderung - Sportförderungsbeitrag - Antrag
- Das Online-Formular für die Fachverbandsförderung und Nachwuchssportförderung steht von 1. Jänner bis 29. Februar zur Verfügung.
- Das Online-Formular für den Sportförderungsbeitrag steht von 1. Jänner bis Mitte April zur Verfügung.
- Formular online ausfüllen & ausdrucken: Aktuelle Vermögensaufstellung (z. B. Bankguthaben, Rücklagen, Bargeldbestände, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, sonstiges Vermögen)
- Sachbericht
- Abrechnung:
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Abrechnung
- Die Vorlage der Abrechnungsbelege soll in einem und nicht etappenweise erfolgen.
- Die Abrechnungsbelege müssen fortlaufend anhand des Finanzplans (Abrechnungsformular - Fachverbandsförderung (20 KB XLSX) oder Abrechnungsformular - Sportförderungsbeitrag (20 KB XLSX)) nummeriert werden.
- Die Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden, als Zahlungsnachweis gilt entweder der Kontoauszug oder der Ausdruck vom Online-Banking. Bei Barbelegen muss ein Kassabuchauszug bzw. Kassabuchprotokoll beigelegt werden. Sie müssen zusätzlich dazu einen Sachbericht und die aktuelle Vermögensübersicht übermitteln.
- Der*die Fördernehmer*in verpflichtet sich zur Verwendung des offiziellen Logos der Stadt Wien (1,5 MB ZIP) bzw. auf die Förderung durch die Stadt Wien hinzuweisen (z. B. bei Veranstaltungen, öffentlichen Darstellungen, Publikationen, Einladungen, Plakaten, Internet-Auftritten).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen.
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